…Sinn des § 2 Abs. 1 UStG 1994. Im Einzelnen führte das Finanzamt aus, bei der Einräumung von Verwertungsrechten auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes an zwei Verwertungsgesellschaften handle es sich um eine sonstige Leistung im Sinn des § 3a Abs. 14 Z 1 UStG 1994, also um eine…
…übertragbar (§§ 10 und 23 Urheberrechtsgesetz/UrhG). Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk auf die in den Bestimmungen des UrhG festgelegten Arten zu nutzen (= „Verwertungsrecht“). Die öffentliche Mitteilung des Inhaltes eines Werkes der Literatur oder der Filmkunst ist dem Urheber vorbehalten, solange weder…
Allerdings setzt eine steuerliche Anerkennung der Einkünftezurechnung beim Beschenkten - im Familienverband wie unter fremden Vertragspartnern – die Einräumung einer Rechtposition an den Rechtsnachfolger voraus, die mit den im gegenständlichen Erkenntnis erörterten Merkmalen ausgestattet ist. Zusammenfassend geht das BFG im anhängigen Verfahren davon aus, dass der Abschluss…
…nur eine natürliche Person in Betracht kommt. Dieser Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte, Werknutzungsrechte). Das Werknutzungsrecht stellt jedenfalls ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut dar (VwGH 31.5.00, 98/13/0133). …
…auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen…
…Darin brachte der Beschwerdeführer vor, dass das Kreieren von Produktdesigns eine künstlerische Tätigkeit sei, die unter dem Urheberrechtsgesetz stehe, welches einen Schutz bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers vorsehe. Die künstlerische Schöpfungshöhe seiner Produktdesigns ergäbe sich aus einer näher beschriebenen Auszeichnung im…
…dass diese Pflicht durch besondere vertragliche Vereinbarungen verstärkt wird. Möglich ist, dass derartige Verpflichtungen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbestehen. Weitere Schutzbestimmungen betreff Betriebsgeheimnisse enthält das Urheberrechtsgesetz (z.B. Schutz von Software und damit verbundenen Geheimnissen) und das Strafrecht mit § 121 StGB (Verletzung von Berufsgeheimnissen)…
…Einlage in die GmbH nach Beurteilung des Bundesfinanzgerichtes Betriebsvermögen des Einzelunternehmens dar. Als Urheber gemäß Urheberrechtsgesetz kommt grundsätzlich nur eine natürliche Person in Betracht. Dieser Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte…
…die Y***GmbH einzustellen. Nach wie vor bestünden wesentliche Betriebsgrundlagen in Form des Kundenstockes. Die Verwertung von Copyrights stünden nach dem Urheberrechtsgesetz nur dem Künstler selbst zu, nicht jedoch dem Beschwerdeführer. Eine Zurechnung von Urheberrechten sei daher nicht möglich. Die Beschwerdevorentscheidung mit welcher die Beschwerde…
…selbst dann unterworfen würden, wenn diese nicht im Zusammenhang mit "persönlich ausgeübter Tätigkeit" stünden, weite die Anwendbarkeit des Art. 17 zwar auf Vergütungsansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz aus, ändere jedoch nichts an der Voraussetzung einer vorausgehenden öffentlichen Darbietung. Zusammenfassend sei daher festzuhalten, dass ohne öffentliches Auftreten…
…Geheimhaltungspflicht gem § 13 PatG zu wahren. 12.4. Wird ein Computerprogramm § 40a Urheberrechtsgesetz (UrhG) von einem Arbeitnehmer in Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheiten geschaffen, so steht der Arbeitgeberin hieran ein unbeschränktes Werknutzungsrecht zu. In solchen Fällen ist die Arbeitgeberin auch zur Ausübung der in § 20 und…
…Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus -der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes -der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4.Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann…
…auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen…
…auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen…
…auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen…
…der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Wie oben ausgeführt wurde die Liegenschaft ***E*** von der Bf. um 6.860.000 € von…
…bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen." Die für den Beschwerdefall aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht maßgeblichen Abs. 1…
…auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen…
…auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen…
…auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen…