…dass Up- und Down-stream-Verschmelzungen nicht zu gleichen Ergebnissen führten bzw. führen müssten. Da die Bf. unternehmensrechtlich eine Neubewertung der an sie ausgekehrten Anteile an der B vorgenommen habe, hätten sich zwangsläufig neue Anschaffungskosten iHd beizulegenden Werts (hier: null) dieser Anteile zum Verschmelzungszeitpunkt 31…
…nicht ersichtlich. Denn Up- und Down-stream-Verschmelzungen seien auf Anteilsinhaberebene mit unterschiedlichen Rechtsfolgen verknüpft. Zu § 5 UmgrStG führte die Bf. ergänzend insbesondere aus, dass die dortigen steuerrechtlichen Regelungen auch für den Fall des Anteilstausches auf Anteilsinhaberebene im Zuge einer Verschmelzung down-stream gälten. Die…
…GmbH war alleinige Gesellschafterin der Bf. . Mit den Verschmelzungsverträgen je vom 18. März 2009 wurden 1) die GmbH als übertragende Gesellschaft mit der Bf. verschmolzen (down-stream Verschmelzung) und 2) die Bf. als übertragende Gesellschaft mit der AG. verschmolzen (up-stream Verschmelzung). Im Umgründungsplan gem. …
…Tag September 2010*** die Fortsetzung der Gesellschaft. 1.9. Mit Verschmelzungsvertrag vom ***Tag November 2010*** wurde die ***X GmbH*** als übertragende Gesellschaft rückwirkend zum Stichtag 30. April 2010 up-stream auf die ***Stb GmbH*** als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Dieser Vorgang wurde am ***Tag Dezember 2010***…
…Kapitalanteil unter § 10 Abs. 1 fallen." Im Beschwerdefall wurde ein up-stream Verschmelzung unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerlichen Begünstigungen durchgeführt. Es findet daher Artikel I (Verschmelzung) des UmgrStG Anwendung. Für den Verlustabzug hält § 4 UmgrStG unter dem Artikel I Verschmelzung fest: § 8 Abs. 4 Z 2…
…wurde vor dem Verschmelzungsstichtag zum 30.11.2016 im April 2016 verkauft. Die übertragende Gesellschaft war daher eine nicht betriebsführende vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Zum Stichtag 30.11.2016 fand eine up-stream Verschmelzung nach Artikel I des UmgrStG mit Buchwertfortführung statt. Die Verschmelzung bewirkte eine zivil…
…Tochtergesellschaft up-stream verschmolzen wird (siehe zB Walter, Umgründsteuerrecht [2021], Rz 48c mit weiteren Nachweisen), entsprechend erübrigt sich auch die Frage nach der steuerlichen Behandlung der (nicht erforderlichen und nicht vorhandenen) unternehmensrechtlichen Begleitmaßnahme. Vielmehr geht es um die steuerliche Beurteilung eines sich aus dem Verschmelzungsvorgang…
…Dezember 2005 up stream auf die S3 (im Folgenden: S3) abgespalten. Die S3 war zu diesem Zeitpunkt im Alleineigentum der Bf (im Folgenden: Bf bzw. Beschwerdeführerin) und besaß 99,9% der Aktien an der S1. Die X wurde in weiterer Folge mit Verschmelzungsvertrag vom 16…
…Kapitalgesellschaft durchgeführt werden. Dies sei der Fall, weil im Zuge der Upstream-Verschmelzung das Nennkapital sowie die Kapitalrücklage der übertragenden Gesellschaft zu einer Kapitalrücklage bei der übernehmenden Gesellschaft geworden sei. In weiterer Folge müssten die Eigenmittel bereits einmal der Gesellschaftsteuer unterlegen sein. Auch das sei…
…ordnete der Gesetzgeber zB in § 3 Abs 7 Z 3 UmgrStG idF AbgÄG 2010 eine Ausschüttungsfiktion bei Up-Stream-Verschmelzungen von ausländischen, unter § 10 Abs 4 KStG fallenden Tochtergesellschaften an. Das Inkrafttreten dieser Anti-Missbrauchsbestimmung ordnete der Gesetzgeber für Verschmelzungen, die nach dem 30.6…
…Verschmelzungsvertrag vom 13.7.2017 (Nachtrag vom 14.9.2017) mit Verschmelzungsstichtag zum 31.1.2017 (Regelbilanzstichtag der übertragenden Gesellschaft). Entgegen der Ausführung der steuerlichen Vertretung auf Seite 3 oben, wo von einem "up-stream-merger" gesprochen wird, handelt es sich bei einer Verschmelzung von…
…6***") bei der ***5*** zurückbehalten. Schritt 2: Verschmelzung Nach Durchführung der Spaltung wurde die ***5*** in einem zweiten Schritt up-stream auf die zu 100% beteiligte Muttergesellschaft ***Bf1*** verschmolzen. Im Zuge dieser Verschmelzung ging die ***5*** unter und es kam zur Übertragung der immateriellen Wirtschaftsgüter…
…einer (abgewerteten) Beteiligung zu einem Übergang der restlichen noch offenen Siebentel auf den Rechtsnachfolger, der umgründungsbedingte Wegfall der Beteiligung (up-stream- und down-stream-merger) zu einem Weiterlaufen der Siebentelabschreibung beim bisherigen Anteilsinhaber (vgl. Rz 236 UmgrStR 2002). Im einem ergänzendem Vorbringen vom 06.10…
…sich von den TB1aktivitäten zurückzuziehen, mit 31. März 2005 up-stream auf die B1 X GmbH verschmolzen und dort als Teilbetrieb fortgeführt worden sei. Nachdem die vorhandenen TB1aufträge abgearbeitet gewesen seien, sei die Einstellung der TB1aktivitäten erfolgt und folglich sei ein Teil der begünstigten Wirtschaftsgüter…
… 2.3. Verschmelzungsvertrag der Bf2 mit der Bf1 als übernehmende Gesellschaft vom 16.8.2012 Am 16.8.2012 erfolgte die Verschmelzung der beiden Gesellschaften Bf1 und Bf2. Laut Verschmelzungsvertrag handelte es sich dabei um eine "upstream Verschmelzung", indem die Bf2 als übertragende Gesellschaft mit…
…16.8.2012 erfolgte die Verschmelzung der beiden Gesellschaften Bf1 und Bf2. Laut Verschmelzungsvertrag handelte es sich dabei um eine "upstream Verschmelzung", indem die Bf2 als übertragende Gesellschaft mit der Bf1 als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum Verschmelzungsstichtag 31.12.2011.…
…2012. In diese Zeitspanne fiel auch die upstream Verschmelzung der ehemaligen Bf2 auf die übernehmende Bf1, die Löschung der Bf2 im Firmenbuch und die Rechtsnachfolge der Bf1 auf die Bf2 als Folge der Verschmelzung. Die Verschmelzung erfolgte laut Verschmelzungsvertrag vom 16.8.2012 rückwirkend mit…
…Punkt 8 dementsprechend für den SSLA Vertrag angepasst. Diese Anpassungen enthielten neue Vereinbarungen hinsichtlich der Rückzahlungsbeträge ua im Verhältnis 70/30. Mit Verschmelzungsvertrag vom 16.8.2012 wurden die beiden GmbHs rückwirkend mit 31.12.2011 upstream auf die Bf1 verschmolzen, die als übernehmende fungierte…
…für den SSLA Vertrag angepasst. Diese Anpassungen enthielten neue Vereinbarungen hinsichtlich der Rückzahlungsbeträge ua im Verhältnis 70/30. Mit Verschmelzungsvertrag vom 16.8.2012 wurden die beiden GmbHs Bf1 und Bf2 rückwirkend mit 31.12.2011 upstream auf die Bf1 verschmolzen, die als übernehmende fungierte…
…Vertragsurkunden unverändert geblieben seien, sei aus Sicht der B auch kein daraus resultierender gebührenrechtlicher Tatbestand ausgelöst worden. Die verbleibende A sei ohne die erwähnten verkauften drei österreichischen Windparks zum Stichtag 30.09.2015 auf die B up-stream verschmolzen worden. Mit Bescheid gemäß § 299 BAO…