…wegen eines konkreten Tatverdachtes nach außen erkennbare Amtshandlungen z.B. einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde oder eines Außenprüfers einer Abgabenbehörde (ein im § 89 Abs. 2 FinStrG genannten Organes) zur Aufklärung dieses Verdachtes, unbeschadet der tatsächlichen Zuständigkeit oder Rechtsrichtigkeit, gesetzt werden (also eine Anhängigkeit im Sinne des…
…der Sache selbst ist jedoch anzumerken: Zu den vorgeworfenen fahrlässigen Abgabenverkürzungen: Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist (hier nach Ergehen der Unzuständigkeitsentscheidung der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis) die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit Beginn der…
…2018). C. Am 7. März 2018 hat die Vertreterin der Verteidigerin des A in die den Genannten und die B-GmbH als Verband betreffenden Ermittlungsakten Einsicht genommen, wobei ihr zur Kenntnis gebracht wurde, dass das nach der Unzuständigkeitsentscheidung der Staatsanwaltschaft Z gemäß § 54 Abs. 5…
…3, genannter Finanzstrafakt Bl. 25), die dem B (besser wohl eigentlich: den Arbeitnehmern des B ) deliktisch entzogenen Geldmittel von € 361.726,93 (laut bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingelangten Sachverhaltsdarstellung vom 10. April 2008) bzw. € 311.803,99 (laut Strafurteil, siehe sogleich) aber als…
…Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz vom 22.12.2012 einer Erledigung durch den Spruchsenat zuzuführen. Dies wiederum unter Berücksichtigung des Umstandes, dass für ein Vergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG kein höherer strafbestimmender Wertbetrag als € 100.000,00 zugrunde gelegt werden konnte wegen der Unzuständigkeitsentscheidung…
…§ 148 und 243). § 54 Abs. 5 FinStrG: Wird durch die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 202 Abs. 1 eingestellt oder wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung…
…die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, das Finanzstrafverfahren fortzusetzen, einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft…
… 190 Z 2 StPO eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2016 hat A seinen obigen Schriftsatz mit eigenen Worten dahingehend "ergänzt / korrigiert", dass er im Wege der Maßnahmenbeschwerde auch "die korrekte Aufbereitung" seines Abgabekontos vor allem hinsichtlich bezahlter Strafen für angebliche Finanzvergehen für…
…eine Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes tunlichst vermieden werde (vgl. VwGH 17.12.2002 zu 2001/14/0155), weshalb die Zuständigkeit derzeit nach § 54 Abs. 4 FinStrG in Verbindung mit § 53 Abs. 1 FinStrG der Finanzstrafbehörde zukomme. Nachdem das gegenständliche Konto weder von den Anordnungen der Staatsanwaltschaft…
…bei festgestelltem Überschreiten der betraglichen Zuständigkeitsgrenze des § 53 Abs. 1 FinStrG eine weitere Anklage gegen A zu erheben oder eine Unzuständigkeitsentscheidung nach § 202 Abs. 1 FinStrG zu treffen. Das korrespondierende finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren zu StrNr. 53/xxxxxx wird daher - nach Herstellung eines Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft -…
… 54 Abs. 6 FinStrG: Wird das gerichtliche Verfahren anders als durch Unzuständigkeitsentscheidung rechtskräftig beendet, so hat die Finanzstrafbehörde ihr Verfahren endgültig einzustellen. Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt…
…die Beschwerde wurde erwogen: § 54 Abs. 5 FinStrG lautet: Wird durch die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 202 Abs. 1 eingestellt oder wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen…
…die Beweiswürdigung hinsichtlich der übrigen Fahrzeuge nicht mehr eins. Die - von wem auch immer und wie auch immer - vermeintlich hinterzogene Umsatzsteuer für das Jahr 2012 beträgt somit nicht mehr als Euro 100.000,00." Das Urteil ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Die Staatsanwaltschaft und die…
…der dabei gemachten und ausgewerteten Wahrnehmungen, hat die Finanzstrafbehörde FA1 ihre diesbezügliche Beurteilung geändert und, indem sie am 3.9.2015 entsprechend den Bestimmungen des dritten Unterabschnittes iVm § 100 Strafprozessordnung (StPO) an die (im Falle einer gerichtlichen Zuständigkeit auch für die neuen Tatvorwürfe) zuständige Staatsanwaltschaft…
…10.2001 habe das Landesgericht für Strafsachen Wien auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wien Voruntersuchungen gegen den Beschwerdeführer eingeleitet. Die Prüfungsabteilung Strafsachen sei dabei (in Zusammenwirken mit dem Finanzamt als Finanzstrafbehörde 1. Instanz) mit den weiteren Ermittlungen betraut und mit der Legung einer Schlussanzeige beauftragt worden…
…Ausübung von Zwang und von Befugnissen, die mit einem Eingriff in Rechte verbunden sind, hat sie zu begründen. Abs. 2: Die Kriminalpolizei hat der Staatsanwaltschaft schriftlich (Abs. 1) oder im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung zu berichten, wenn und sobald 1. sie vom Anfangsverdacht eines schwer wiegenden…
…der Finanzstrafbehörde befinden, sind dem Gericht zu übergeben. Zugleich ist das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen. Abs. 5: Wird durch die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 202 Abs. 1 eingestellt oder wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung…
…gefällt werden kann. Gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG Gilt: Wird durch die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 202 Abs. 1 eingestellt oder wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen…
"Im Zuge der mündlichen Verhandlung vom 18.11.2013 wurde meinerseits schon klar dargelegt, dass ich die Anzeigepflicht nicht bewusst unterlassen habe." […] […] Bewusst habe ich die Schenkungsmeldung nicht unterlassen. Es gebe auch keineswegs einen Grund, die Schenkung zu verheimlichen. Die unterlassene Schenkungsmeldung führte…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt je vom 9. Juli 2019 betreffend Aufhebung eines über eine Nachsicht absprechenden Bescheides gem. § 299…