IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Ing. Alfred H*****, *****Adresse*****, vom 7. 12. 2016 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 4. 11. 2016…
Ein Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 2a Z 1 VwGVG wurde innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Ausfolgung (Bf) bzw. Zustellung (belangte Behörde) der Niederschrift über die mündliche Verhandlung von keiner Partei gestellt. Es erfolgt eine Ausfertigung des Erkenntnisses in gekürzter Form…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 29. März 2018 betreffend Einkommensteuer 2015, Steuernummer ***BF1StNr1…
…Kürzungsbeitrag für Hauseigentümer mit geänderten Beträgen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus werden mit der nunmehr vorgelegten korrigierten Überschussrechnung auch Mietausfälle aus zweifelhaften/uneinbringlichen Entgelten im Gesamtbetrag von EUR 7.636,65 geltend gemacht. Das Vorliegen offensichtlicher Unrichtigkeiten im Sinne des § 293b BAO ist lediglich anhand der…
…den Spruchbestandteilen eines Feststellungsbescheides Drapela/Knechtl/Moser/Wagner, SWK-Spezial: Die Feststellungserklärung 2022, Kapitel 1.3.1 und 1.3.2). Die Beschwerde stützt sich demnach lediglich auf die Behauptung der Unrichtigkeit des dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Feststellungsbescheides. Folglich war die Beschwerde gemäß § 252 Abs…
…die offensichtliche, erkennbare Unrichtigkeit der Erklärung widerlegt hätte. Im Fall des Angestellten WP war entgegen der Angabe in der Erklärung für die Wegstrecke Wohnung und Arbeitsstätte die Benützung eines Massenbeförderungsmittels aufgrund der festgestellten Fahrzeit von nicht mehr als 1,5 Stunden jedenfalls zumutbar. Unzumutbarkeit wäre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V, über die Beschwerde vom 07.07.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 09.06.2015 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages i.H.v 85…
…die Anspruchszinsenbescheide (vgl. VwGH 27.8.2009, 2006/15/0150). Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Körperschaftsteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der…
…Erkenntnis vom 29.01.2015, 2011/15/0169, hat der Verwaltungsgerichtshof zu Recht erkannt, dass "die Nichtanwendbarkeit des Art III UmgrStG infolge allenfalls vorhandener kleiner Unrichtigkeiten in der Stichtagsbilanz vor dem Hintergrund des Fehlerkalküls des § 4 Abs. 2 EStG 1988, dessen Wortlaut ausdrücklich auf die…
…aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Der Antrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (…) 3.2. Keine Bescheidaufhebung gem. § 299 Das Finanzamt kann einen Bescheid aufheben…
…Die Berichtigungsbescheide gemäß § 293b BAO seien zu Unrecht erlassen worden, da die Rechtswidrigkeit der Erstbescheide nicht auf der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht habe. Nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 1 BAO erließ das Finanzamt am 4.7.2022 neue Bescheide…
…liegender Sachverhalt Strittig ist unter anderem, ob die Berichtigungsbescheide gemäß § 293b BAO vom 4.12.2018 zu Recht aufgrund der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen ergangen sind. Die Erstbescheide vom 30.4.2014, 25.8.2014, 20.3.2015 und 2.6.2017…
…verstehe sich von selbst: Dazu hätte es konkreter Angaben zu Namen und Zeiträume bedurft. Doch genau dazu sei dem BP-Bericht rein gar nichts zu entnehmen. Fazit: Einen schöneren Beweis der Unrichtigkeit, ja Haltlosigkeit der Außenprüfung 2010 als die GPLA 2011 gebe es nicht: Wenn…
3.2.2.1. Nicht einmal die Behörde zieht - zu Recht - das Bestehen einer Leistungsbeziehung zu den (damaligen) Subunternehmern in Zweifel. Es habe also Leistungsbeziehungen dorthin aus dem alleinigen Grund gegeben, die Kundenaufträge ordnungsgemäß durchführen zu können und die Auftraggeber solcherart zufrieden zu stellen. 3…
2. Fazit: Nach § 299 Abs. 1 BAO kann ein erstinstanzlicher Bescheid aufgehoben werden, wenn sich sein Spruch "als nicht richtig erweist". Der Nachweis, dass dies hier der Fall sei, ist bereits erbracht. c) Bestimmte Subfirmen Die Annahme des Prüfers und - ihm folgend - des Finanzamtes, drei…
…versehen. Die Antragstellerin hat in ihrem Aufhebungsantrag zunächst die mangelnde Beweiswürdigung gerügt. Bei diesem Vorbringen handelt es sich um ein bloßes Vorbringen und trifft keine klare Aussage zu einer etwaigen Unrichtigkeit des Spruchs. Dieses oben genannte Vorbringen reicht aus folgenden Gründen dazu nicht aus. Tz…
…der Bf. mangelhaften Feststellungen der Betriebsprüfung ist jedoch nicht geeignet eine Unrichtigkeit des Spruches der in Rede stehenden Bescheide aufzuzeigen. Insgesamt wurden Deckungsrechnungen in Höhe von insgesamt 1,558.648,00 € (809.967,33 + 655.302,73 € + 93.378,00 €) festgestellt. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Alexander Maximus, Prandaugasse 3/3/12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 12.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22…
…dass die Ansicht der Behörde, dass die genannten Geräte Spielapparate seien und hierfür jeweils eine Glücksspielautomatenabgabe anzumelden und zu entrichten sei, unrichtig sei. Damit wendet die Bf eine sachliche Unrichtigkeit der Steuerschuld ein. Dem ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…19. Jänner 2016 (Beschwerdevorentscheidung) gemäß § 293b BAO infolge der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung. Dabei wurden die negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Höhe von -674.490,60 Euro auf -90.721,78 Euro reduziert. In der dazu gesondert ergangenen Begründung vom 4. September…