Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7501494/2016
Unrichtigkeit einer rechtzeitig erteilten Lenkerauskunft?
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7501494/2016vom 06.04.2017Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Ein Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 2a Z 1 VwGVG wurde innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Ausfolgung (Bf) bzw. Zustellung (belangte Behörde) der Niederschrift über die mündliche Verhandlung von keiner Partei gestellt.
Es erfolgt eine Ausfertigung des Erkenntnisses in gekürzter Form (§ 29 Abs. 5 Satz 2 VwGVG i. V. m. § 50 Abs. 2 VwGVG).
Der Spruch ist eingangs wiedergegeben.
Zur wesentlichen Begründung (§ 47 Abs. 4 Satz 2 VwGVG) und zwar entweder der gedrängten Darstellung der als erwiesen angenommenen Tatsachen und der für die Strafbemessung maßgebenden Umstände oder der für eine Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 VStG maßgebenden Gründe (§ 50 Abs. 2 VwGVG) wird auf den vorstehend wiedergegebenen Inhalt der Niederschrift über die mündliche Verhandlung verwiesen.
Information für die Parteien
Zur Belehrung gemäß §§ 29, 30 VwGVG wird auf die Verhandlungsniederschrift verwiesen.
Ein Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses stellt gemäß § 29 Abs. 2a Z 2 VwGVG eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision beim Verwaltungsgerichtshof und der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof dar.
Da ein derartiger Antrag von keiner Partei innerhalb der hierfür zustehenden Frist gestellt wurde, fehlt es bereits deswegen an einer Zulässigkeit für eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder für eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.
Wien, am 6. April 2017
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. Nr. 09/2006
- § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. Nr. 09/2006
- § 45 Abs. 1 Z 1 VStG, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991
- § 29 Abs. 5 VwGVG, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013
- § 50 Abs. 2 VwGVG, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013
- § 29 Abs. 5 Satz 2 VwGVG, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7501494/2016
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2017:RV.7501494.2016
- Stammnummer
- 114400
- Gültig
- 06.04.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF