…in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.02.2014, betreffend die Festsetzung eines Säumniszuschlages für die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
… 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG mit € 500,00 bestimmt. Als langjährige Unternehmerin habe die Beschuldigte von ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer ordnungsgemäßen Voranmeldung und zur Leistung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Falle der Erwirtschaftung von Erwerbsumsätzen Kenntnis gehabt. Infolge "wirtschaftlicher Zahlungsengpässe", welche auch zur Aufgabe…
…meldete die Umsatzsteuervorauszahlungen für 01-03/2013 und 04-06/2013 mit € 1.342,83 und € 2.855,73. Mit Bescheiden vom 19.2.2015 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für die genannten Zeiträume mit € 8.764,00 und € 8.186…
…FA fest, dass wegen Nichtangemessenheit der Mietentgelte im Fremdvergleich, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von privat veranlassten Verträgen zwischen nahen Angehörigen auszugehen sei. Am 28.Mai 2015 sind im elektronischen Veranlagungsakt der Bf drei händische Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen (UVZ) für das 2. - 4. Quartal…
…Beschwerde werde zwar auf Art und Entstehung des Abgabenrückstandes durch Beschwerde hingewiesen. Gründe, warum die Umsatzsteuervorauszahlung für 01-03/2016 jedoch erst verspätet festgesetzt und die Übertragung des Guthabens auch erst verspätet erfolgt sei, seien jedoch nicht ausgeführt worden. Es würden somit keine Gründe vorliegen…
…Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2007 ist eine Übermittlung einer Voranmeldung bzw. die Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung unterblieben. Betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2007 hat die Steuerberatungskanzlei zeitgerecht auf Basis der vom Beschuldigten übermittelten Belege eine am 15. Jänner 2008 fällige Vorauszahlung an Umsatzsteuer ermittelt und dem Beschuldigten…
Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden - und gemäß § 157 FinStrG auch das Bundesfinanzgericht - unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil des…
Eine wissentliche Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt ein vorsätzliches Finanzvergehen dar, demnach hätte nach § 83 Abs. 2 FinStrG unverzüglich nach dem Beschluss nach § 202 Abs. 1 FinStrG der Staatsanwaltschaft Wien vom 28. März 2014 ein Einleitungsbescheid ergehen müssen, was…
Bei Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung im Juli 2010 seien auch die Urlaubsgehälter fällig gewesen, zudem sei aus einem verlorenen Arbeitsprozess € 50.000,00 zu zahlen gewesen und sei der gestundete Abgabenrückstand von ca. € 136.000,00 bis 23. Juli 2010 zu begleichen gewesen. Es…
Aus der bloßen Nichtabgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung alleine oder dem Unterbleiben einer Umsatzsteuervorauszahlung kann noch nicht auf die Verwirklichung eines Finanzvergehens geschlossen werden; die nachfolgende Prüfung dient vielmehr der Ermittlung, ob ein Verfahren gegen eine bestimmte Person eingeleitet werden könnte (OGH 25.8.1998, 11 Os…
…vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 26.07.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 19.07.2011 betreffend Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung 04/2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…X-GmbH ist ersichtlich, dass bis zur Einbuchung der hier haftungsgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung 9/2006 (Buchungstag 27.11.2006/Fälligkeitstag 15.11.2006) kein Rückstand am Abgabenkonto bestand und die zuvor fällig gewordenen Selbstbemessungsabgaben zeitgerecht gemeldet und zumindest zeitnah zu den Fälligkeitstagen entrichtet wurden. Das Beschwerdevorbringen…
Bei sorgfältiger Erfüllung seiner Geschäftsführerpflichten hätte den Bf. die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 05/2010 und die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für diesen Monat, welche vor Antritt seiner Geschäftsführertätigkeit fällig wurde, auffallen und er hätte diese Versäumnisse nachholen müssen. Insoweit konnte der Bf. das Nichtvorlegen einer schuldhaften…
…Es besteht keine Bindungswirkung im Sinne des § 279 Abs 3 BAO zwischen einem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen einerseits und dem Umsatzsteuerjahresbescheid andererseits (VwGH 26.1.2017, Ra 2014/15/0040). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…werden zwei Argumente genannt, 1) man habe vor Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung deren Höhe nicht gekannt, weil die Bewertung des Warenlagers aktualisiert werden musste und neue Maschinen zu bewerten gewesen seien und 2) es sei noch nicht festgestanden in welcher Rechtsform eine Übernahme erfolgen werde. Kennt…
…Sachverhalt Die Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2023 iHv 34.864,49 € und die Umsatzsteuervorauszahlung 09/2023 iHv 3.893,40 € wurden am Abgabenkonto des Beschwerdeführers nicht bis 17.11.2023 entrichtet. Die Entrichtung erfolgt am 13.12.2023. Am 13.11.2023 wurde ein…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Streit besteht im gegenständlichen Fall darüber, ob der aufgrund der verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung verhängte erste Säumniszuschlag infolge Erkrankung der Beschwerdeführerin (Bf.) herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen ist. Mit Bescheid vom 9. März 2023 setzte die belangte Behörde einen ersten…
…nicht nachgekommen sei, wurde mit Bescheiden vom 2.10.2014 sowie vom 15.10.2014 betreffend die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Juni 2014 und Juli 2014 auf Basis der für nämlichen Zeiträume zu entrichtenden Beträge von 54.2011,25,44 Euro bzw. von 45.184…
…zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Umsatzsteuervorauszahlung 11/2019 in Höhe von 13.602,76 € wurde dem Finanzamt von der steuerlichen Vertreterin termingerecht bekannt gegeben und von der Beschwerdeführerin zeitgerecht entrichtet. Für den Voranmeldungszeitraum 12/2019 wurde die Umsatzsteuervorauszahlung von der steuerlichen Vertreterin mit 22.006…
…gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf. genannt) von der Umsatzsteuervorauszahlung 07-09/2021 in der Höhe von € 5.627,49 einen ersten Säumniszuschlag in der Höhe von € 112,55 mit der Begründung fest, dass die angeführte Abgabenschuldigkeit nicht bis 15…