…Spruchsenates beim Finanzamt Graz Stadt als Organ der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg als Finanzstrafbehörde vom 21.10.2019, Strafnummer SN mit Umlaufbeschluss des Senates zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…002 (neu ***14*** und ***15***) mit Umlaufbeschluss vom 24.5.2023 zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: 1) ***Bf1***: Zu Punkt b) des angefochtenen Erkenntnisses grob fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
Gemäß § 160 Abs. 1 FinStrG ist über Beschwerden nach vorangegangener mündlicher Verhandlung zu entscheiden, es sei denn, die Beschwerde ist zurückzuweisen oder der angefochtene Bescheid bereits aufgrund der Aktenlage aufzuheben, das Verfahren einzustellen oder es ist nach § 161 Abs. 4 vorzugehen. Abs. 2: Das Bundesfinanzgericht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Herbert Schrettl und Partner SteuerberatungsgmbH, Madersbacherweg 26, 6300 Wörgl I. gegen den Bescheid vom 29. Oktober 2012 betreffend Wechselgebühr gemäß § 33 TP…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Umlaufbeschluss des Vorstandes der ***AB*** Privatstiftung (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") vom 7.12.2020 wurde "wegen Widerruf der Privatstiftung [...] eine letztmalige Zuwendung an den Begünstigten ***AB*** in Höhe von EUR 247.671,96 beschlossen". Dabei handle es sich um die…
…wurde erst 4 bis 6 Wochen später beschlossen. Mittels Umlaufbeschluss nach umfangreicher Diskussion. FA: Zum Sachverhalt verweisen wir auf das bisher vorgebrachte." Die ergänzenden Fragen der Vorsitzenden wurden wie folgt beantwortet: "Frage: Auf welcher Grundlage führte die ***X*** die Interessentensuche durchführen? Inhalt der - allenfalls mündlichen…
…es sich um eine Privatstiftung. 2. Im Zuge einer im Jahr 2018 durchgeführten Außenprüfung durch die Abgabenbehörde wurde zusammenfassend Folgendes festgestellt: Für die Zuwendung laut Umlaufbeschluss vom 04.02.2015 sei bisher die Kapitalertragsteuer nicht vollständig abgeführt worden. Die Differenz betreffe den Zuwendungsteilbetrag von 1…
…einer im Transport- und Güterbeförderungsgewerbe tätigen Gesellschaft, im Firmenbuch eingetragen. Die Abberufung erfolgte mit Umlaufbeschluss der Gesellschafter vom 17.10.2011; mit selbem Beschluss wurde F zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer bestellt. 1.2. Über das Vermögen der T GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck…
…1.1. Die Beschwerdeführerin (kurz: Bf.) ist eine GmbH, deren Gesellschafter mit Umlaufbeschluss vom 30.11.2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1 Million Euro vom Bilanzgewinn des Jahres 2015 beschlossen. Die darauf entfallende Kapitalertragsteuer wurde am 17.12.2015 entrichtet. 1.2. Mit Bescheid…
…gemäß § 16a GmbHG seinen Rücktritt als Geschäftsführer. Mit dem Umlaufbeschluss vom 7.7.2010 bestellten die Gesellschafter S zum neuen Geschäftsführer der C.GmbH Dieser vertrat die Gesellschaft ab Beschlussfassung selbständig. Die Kotzbeck - Loh G.m.b.H. war unbeschränkt haftende Gesellschafterin der C.KG…
…= Gesellschaft, waren G1 und G2. Mit Umlaufbeschluss vom 30. April 2010 haben diese Gesellschafter beschlossen, vom Gewinn des Geschäftsjahres 2009 einen Betrag von 430.000 € auszuschütten und den Rest in Höhe von 1,742.038 € auf neue Rechnung vorzutragen. Im Oktober 2010…
…November 2024, Steuernummer ***StNrP***, gemäß § 276 Abs. 3 BAO im Wege eines Umlaufbeschlusses zu Recht erkannt: I. Der Haftungsbescheid vom 14.11.2024 wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig…
…1*** und ***Stifter 2*** ***" (Onlineausgabe vom ttmmjj). Die Feststellungen betreffend die Begünstigten der ***Privatstiftung*** gründen sich auf den aktenkundigen Auszug aus dem Begünstigtenbuch der ***Privatstiftung*** vom ttmmjj sowie auf die aktenkundige Kopie des genannten Umlaufbeschlusses. Die Feststellungen bei den Punkten 1.2. und 1.3…
…FA*** vom 27. März 2023 und über die Beschwerde vom 21. April 2024 gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 des ***FA*** datiert vom 25. März 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, im Rahmen eines Umlaufbeschlusses gemäß § 276 Abs. 3 BAO zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde werden gemäß § 279 BAO…
…372.551,00 der nicht gebundenen Kapitalrücklage zugeführt. Nach Auflösung der Kapitalrücklage gegen Bilanzgewinn im Jahresabschluss 2007 wurden mit Umlaufbeschlüssen aus 2008 EUR 6.330.000,00 und EUR 1.042.000,00 an den Gesellschafter DN ausgeschüttet, wobei diese Ausschüttungen als Einlagenrückgewähr behandelt und…
…2024 wurden diese Anträge wieder zurückgezogen. Mit letztgenanntem Schreiben legte der steuerliche Vertreter noch eine E-Mailkorrespondenz mit Dris C D samt von diesem übermittelte Unterlagen als Anlagen dem BFG vor. Bei den beigefügten Anlagen handelte es sich um einen Umlaufbeschluss zum Musterprozess zu GZ §…
…07.2024 wurden diese Anträge wieder zurückgezogen. Mit letztgenanntem Schreiben legte der steuerliche Vertreter noch eine E-Mailkorrespondenz mit Dris CD samt von diesem übermittelte Unterlagen als Anlagen dem BFG vor. Bei den beigefügten Anlagen handelte es sich um einen Umlaufbeschluss zum Musterprozess zu GZ §…
… 188 BAO festgestellt. An den atypisch stillen Gesellschafter wurden keine Einkünfte zugewiesen. Im Umlaufbeschluss der Gesellschafter der Geschäftsinhaberin vom 5.4.2022 war dazu festgehalten worden, dass dem stillen Gesellschafter im Jahr 2021 wegen Geringfügigkeit kein Verlustanteil mehr zugerechnet wurde. Der Feststellungsbescheid erwuchs in Rechtskraft…
…Peter Binder, des Amtsbeauftragten Mag. Stefan Plattner sowie der Schriftführerin Sf und einem ergänzenden Umlaufbeschluss des Senates zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird insoweit stattgegeben, dass der Beschuldigte ***Bf1*** schuldig erkannt wird, vorsätzlich folgende selbst zu berechnende Abgaben nicht binnen 5 Tagen ab Fälligkeit entrichtet…
…und die Feststellung der Einkünfte für das Jahr 2008 und damit auch für die Folgejahre sei nicht gegeben (siehe Seite 13 des Beschwerdeschreibens). Wie aus dem der Beilage beigefügten Umlaufbeschluss ersichtlich sei, sei dieser nicht für die Beschwerdeführerin erstellt worden (siehe Seite 13 des Beschwerdeschreibens)…