…könne. Unter Verweis auf das VwGH-Erkenntnisses, Ro 2018/13/0003, vom 13.01.2021, sei im fortgesetzten Verfahren vom BFG zu prüfen, ob die Investmentgesellschaft entsprechend dem Typenvergleich nach § 1 Abs. 3 Z. 1 KStG einer inländischen juristischen Person vergleichbar ist. Werde dies bejaht…
…sogenannten "Complex Trust" zuzuordnen, wegen der Mitwirkungsrechte der Anteilsinhaber und weil keine Ausschüttungsverpflichtung bestehe. Ein solcher Trust sei eine für Investmentfonds übliche und häufige Organisationsform. Auch wenn das BFG diesen Trust im nationalen Typenvergleich gemäß § 1 Abs. 3 Z. 1 KStG eher als rechtsfähige Stiftung…
…Konflikt mit der im EWR-Vertrag gewährten Kapitalverkehrsfreiheit, weil für vergleichbare inländische Produkte aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anknüpfung an das FMA-Schreiben vom 12.12.2006 kein Anpassungserfordernis vorgesehen sei. In gemeinschaftsrechtskonformer Anwendung des Typenvergleichs seien ausländische Versicherungsprodukte, die vor Veröffentlichung des FMA-Schreibens abgeschlossen worden…
…beantragten Wiederaufnahme weggefallen ist. Wie schwierig die Einstufung des Kapitalertragsteuerabzuges bei einem amerikanischen US- Investmentfonds (siehe dazu auch VwGH 13.01.2021, Ro 2018/13/0003 -zum Typenvergleich bei einer in den USA ansässigen Investmentgesellschaft und Rückerstattung von Quellensteuern Trusts -Series" zu Fragen des § 186…
…im ersten Schritt zu prüfen ist, ob das antragstellende ausländische Gebilde in einem individuell-konkreter Typenvergleich mit einer inländischen juristischen Person vergleichbar ist. Die zivil- und steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes durch den Ansässigkeitsstaat ist für die inländische Bewertung bedeutungslos. Maßgeblich für die Vergleichbarkeit ist…
…der Urkundenvorlagen der Bf. folgende Stellungnahme zum Typenvergleich der Antragstellerin mit einer inländischen juristischen Person abgegeben: "Die Beschwerdeführerin "***Bf1***" (nunmehr Bf-neu) stellte - vertreten durch die KPMG Alpentreuhand AG - am 19.12.2013 (eingelangt am 30.12.2013) den Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer gem. …
…Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 vom Finanzamt zu Recht abgewiesen worden. Die Beschwerde ist im Lichte der im Jahr 2025 ergangenen Rechtsprechung des EuGH und VwGH ohne Aussicht auf Erfolg geworden. Ein Eingehen auf den von der belangten Behörde angestellten Typenvergleich, mit dem Ergebnis…
…Gemeinschaftsgebiet vertreibt, noch an ein breites Publikum herantritt, ist die Vergleichbarkeit mit einem österreichischen Investmentfonds nicht gegeben. Vergleicht man daher die Bf. anhand der für den Typenvergleich entwickelten Kriterien, so sprechen folgende Punkte für das Vorliegen einer Körperschaft: - Die Bf. verfügt über Rechtspersönlichkeit, da sie…
…an einen Dritten sei nicht möglich. Das Ausscheiden eines Anteilinhabers habe auf das Bestehen des Investmentfonds keine Auswirkung. Zur steuerrechtlichen Begründung des Rückerstattungsantrages: An Hand der für einen Typenvergleich mit einer inländischen Körperschaft maßgebenden Kriterien würden folgende Punkte dafür sprechen, dass die Antragstellerin mit einer…
…Ansässigkeitsstaat an, sondern vielmehr auf die Vergleichbarkeit mit einer inländischen Körperschaft iSd § 1 Abs 2 KStG. Dies sei unter Zuhilfenahme eines Typenvergleichs zu beurteilen; es habe daher ein Vergleichbarkeitstest aus Sicht des österreichischen Steuer- und Gesellschaftsrechts zu erfolgen, im Zuge dessen sei zu beurteilen, ob…
…ist eine juristische Person, welche nach ihrer Ausgestaltung nach zypriotischen Recht als "company limited by shares" mit einer österreichischen GmbH vergleichbar ist (vgl Pinetz/Steiner, Der Typenvergleich in der steuerlichen Beratungspraxis (2019), Seite 73). Die Ltd 1 ist Teil der ***G1*** Unternehmesgruppe. Hierbei handelt es…
…1 und § 3 KStG Das antragstellende Rechtsgebilde muss daher im Rahmen eines zweistufigen, individuell-konkreten Typenvergleiches mit einer österreichischen Körperschaft vergleichbar sein oder wenn eine solche Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, muss die Antragstellerin als eine körperschaftssteuersubjektfähige Anstalt, Stiftung oder ein solches Zweckvermögen im Sinne des…
…am 7. Dezember 2005 erfolgt sei. Übrigens bedürfe es, um die gegenständliche Stiftung aus der Sicht des österreichischen Ertragsteuerrechts ausnahmsweise nicht als Körperschaft einzustufen, eines vollständigen Typenvergleichs (Rz 63, 65). Der Verwaltungsgerichtshof wies im Weiteren darauf hin, dass eine Behörde bei Beurteilung der Verjährungsfrist nach §…
… Hohenwarter Mayr, a.a.O., § 1 Tz 68a). Nur wenn der Typenvergleich zu dem Ergebnis führt, dass die Revisionswerberin nach österreichischem Steuerrecht mit einer Körperschaft vergleichbar oder als Zweckvermögen iSd § 3 KStG einzustufen ist, und wenn die Einkünfte nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkünftezurechnung solche…
…Stiftungen und andere Zweckvermögen körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen weder nach diesem Bundesgesetz noch nach dem Einkommensteuergesetz 1988 unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist. Nach einem Typenvergleich wird ein ausländisches Rechtsgebilde ertragsteuerlich als Körperschaft behandelt, wenn es dem Typus einer inländischen Körperschaft vergleichbar ist…
…eines vierstufigen Prüfungsverfahrens. Derartige Stiftungen würden eine gänzliche Abschirmwirkung von der österreichischen Besteuerung nur dann entfalten, - wenn sie im Rahmen eines Typenvergleichs mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar seien - wenn ihnen den allgemeinen Enkünftezurechnungsvorschriften entsprechend die Einkünfte zuzurechnen seien - wenn kein Anwendungsfall eines Gestaltungsmissbrauchs nach § 22…
…dass es sich bei der liechtensteinischen Stiftung um ein Zurechnungssubjekt handeln kann". Der Typenvergleich sei für die Frage der steuerlichen Intransparenz ein sekundäres Kriterium, primär entscheidend seien die Prinzipien des wirtschaftlichen Eigentums und der Einkünftezurechnung. Nach der Judikatur des VwGH seien "Einkünfte aus Kapitalvermögen demjenigen…
…Eine Transparenzfiktion, durch welche bisher bestehendes Recht rückwirkend geändert werde, verstoße gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Als Conclusio stellte der Gutachter fest: Aus dem Typenvergleich ergebe sich, dass die A***1*** Stiftung als Steuersubjekt nach österreichischem Abgabenrecht anzuerkennen sei. Das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten liege…
…Die k.s. wurde nun 100%ige Gesellschafterin der ***3*** Beteiligungs GmbH. Diese slowakische Gesellschaft entfaltete unter Einsatz von Betriebsräumlichkeiten und Arbeitskräften eine betriebliche Tätigkeit in der Werbebranche. Nach dem Typenvergleich wird die k.s. in Österreich als transparente, eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform angesehen…
…werden (VwGH 25.3.2015, 2012/13/033). Unstrittig ist hier, dass eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht nach den Grundsätzen des Typenvergleichs grundsätzlich einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar ist, damit dem Körperschaftsteuerregime unterliegt und deshalb auch auf sie das Trennungsprinzip anzuwenden ist. Dies wurde bislang weder…