…der Aufschubdauer sei dann von besonderer Relevanz, wenn diese erst knapp vor bzw nach dem statistischen Tod der versicherten Person ende, was im vorliegenden Fall aber gerade nicht zutreffe. Aus einem Erkenntnis des BFG (23.4.2021, TV/4100306) ergebe sich lediglich, dass bei der…
…Da die Standortvermutung nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 somit nicht greife, sei die Erbringung eines Gegenbeweises nicht notwendig. Die Zulässigkeit der Verwendung sei gegeben, wenn das Kfz jeweils vor Ablauf der Jahresfrist gemäß § 79 KFG 1967 ins Ausland verbracht werde. Unter den gegebenen Umständen…
…worunter vor allem eine aus einer Abgabenfestsetzung resultierende Zahlungsverpflichtung zu verstehen ist (vgl. Ritz6, BAO, § 212a Tz 13). Gegenstand des angefochtenen Bescheides ist die Verfügung des Ablaufes einer Aussetzung gemäß § 212a Abs. 5 BAO. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Ablauf der Aussetzung gemäß…
…der Audi TT das Spaßauto ihres Mannes gewesen sei, um in einer späteren zweiten Einvernahme diese Aussage zu ergänzen, es sei auch das Spaßauto ihres Schwiegervaters gewesen. Bedenkt man jedoch, dass dieser nach langjähriger Erkrankung bereits im April 2009, und somit noch vor Ablauf der…
…Der maßgebende Rentenfaktor ergibt sich aus den bei Rentenbeginn verwendeten Rechnungsgrundlagen für sofort beginnende Renten, beträgt aber mindestens 75% des Wertes, der sich mit den bei Vertragsabschluss verwendeten Rechnungsgrundlagen ergäbe. Das Wahlrecht auf Kapitalabfindung ist bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Aufschubdauer auszuüben und…
…auch aus dem hier geschilderten Ablauf der Offenlegung nicht. Gründe, warum die Offenlegung nicht zeitgerecht (vor Erlassung der Erstbescheide) erfolgt ist, wurden nicht dargetan. Die gemäß § 29 FinStrG erstattete Selbstanzeige verweist demgegenüber nur knapp auf das Fehlen eines Vorsatzes. Der Bf hatte damit über mehrere…
…Darlehen sind Eigenmittel der in lit. a genannten Bauträger gleichzuhalten." Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 108 Abs. 6 EStG 1988 ist zu Unrecht erstattete Lohnsteuer zurückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gelten gemäß Satz 2 des Abs. 6 auch Erstattungsbeträge, wenn vor Ablauf von sechs Jahren…
…Ausgangswert von rund € 3.000,00. Im Ergebnis erweist sich der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich deutlich abgeschwächt, weil die strafbar gebliebenen Taten teilweise ebenfalls knapp vor ihrer Verjährung stehen. Der noch immer verbleibenden Mehrzahl an deliktischen Angriffen über einen Zeitraum von mehr als…
…Ausbuchung Verbindlichkeit P Mindestens zwei Jahre vor seinem Tod (das war im Mai 1987) hat F P an die Beschwerdeführerin eine Anzahlung auf zukünftige Abbaurechte an einem noch nicht erschlossenen Schottervorkommen in X /NÖ geleistet. Zu einem Schotterabbau zugunsten der F P kam es nicht…
…nichtselbständiger Arbeit | | 8.089,36 Die Pension der AUVA in Höhe von 6.963,95 Euro wurde erstmals am 01.02.2013 ausbezahlt. Die Bf bezog in den letzten Jahren vor dem Tod ihres Ehegatten keine Einkünfte. Lediglich im Kalenderjahr 2012 und…
…entstehen (§ 33 der Satzung des Wohlfahrtsfonds "nach dem Tode" und § 37 "beim Tode"). Der Ablebensanspruch ist keine aufschiebend bedingte Forderung und ist damit auch nicht Teil der Einkünfte des Erblassers. Vor dessen Tod besteht für ihn ein Erlebensanspruch und kein Anspruch auf Bestattungsbeihilfe oder Ablebensversicherung…
…Waren vor der Erlöskalkulation durch die Betriebsprüfung ausgeschieden wurden (siehe Tz. 2 des Berichtes). Die Schätzungsmethode, so wie in Tz 2 des Berichtes beschrieben, nämlich die bisher nicht erfassten Wareneinkäufe unter Anwendung der erklärten Rohaufschläge den Erlösen hinzuzurechnen erscheint plausibel (siehe auch BFG vom 8…
…dass Sie die Geschäftsführung der ***A*** GmbH nach dem Tod des bisherigen Geschäftsführers (ihre Ehegatten) ab 10.11.2022 lediglich zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Insolvenzabwicklung übernommen habe. Es sei ihr in diesem Zusammenhang kein schuldhaftes Verhalten für die Zeiträume vor Übernahme der Geschäftsführung anzulasten. Mit…
…Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Für den Zeitraum 4/2011 bis 6/2012 wurde eine Umsatzsteuernachschau vorgenommen, deren Ergebnisse im Bericht vom 22.8.2012 ausgewiesen sind. Demnach wurden vor Prüfungsbeginn für den gesamten Zeitraum keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht…
…Liebhaberei ein: Der Beschwerdeführer brachte vor, dass die Pferdezucht im Jahr 2019 aufgegeben worden und der Reitstall seitdem gewinnbringend sei bzw knapp € 50.000,- Gesamtgewinn erzielt habe. Daher sei das Vorliegen einer Liebhaberei hinsichtlich des Gestüts zu verneinen. Gleichzeitig stellte der Beschwerdeführer einen Antrag…
…der strafrechtlich geahndeten Betätigung lag somit eine unverdächtige, dh keine der Lebensführung entstammende, Tätigkeit vor. Dass eine Betätigung mit Konnex zur Lebensführung vorliegt, ist zudem zwischen den Parteien unstrittig. 2.2. Anfallen von Verlusten 2.2.1. Aufwendungen Know-How (Tz 8.1. und 8…
…für diese Zeiträume.(23) Die §§ 1, 8 Abs. 2, 8a, Abschnitt 3. und 4, §§ 24 und 25 jeweils in der Fassung BGBI. I Nr. 24/2009 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft, sind jedoch auf Geburten bis 31. Dezember 2009 weiter anzuwenden…
…können. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung unmittelbar der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG wurde mit 1. Jänner 2014 der Unabhängige Finanzsenat aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31…
…8. Bei der Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen wurden, kommen die strengeren Anforderungen des Strafrechts zum Tragen. Sie betreffen vor allem das Beweismaß. Das ist der Grad an Überzeugung, der erreicht sein muss, um eine Tatsache als wahr (bewiesen, erwiesen, feststehend) anzusehen und sie darum der…
…Beschwerden zugrundeliegenden besonderen Umstände zu berücksichtigen: Der Beschwerdeführer war knapp 40 Jahre für die Familie ***Familienname 1*** tätig, wobei seine Tätigkeiten in den letzten 15 Jahren grundsätzlich unverändert blieben. Er war Vorstand und gleichzeitig "Sekretär" von ***Vorname Familienname 1*** und - nach dessen Tod - von ***Zeugin…