…ob bei dem vorliegenden, ein Grundstück betreffenden Tauschvorgang dieser Tausch im Rahmen eines Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens erfolgte und daher der Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 EStG 1988 hätte zur Anwendung kommen müssen. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Der Bf bezieht Pensionseinkünfte…
…Finanzamt hat in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2014 Nachstehendes ausgeführt: "Bezüglich Tauschvertrag vom 15.1.2014 kommt es zur Vorschreibung der Immobilienertragsteuer: Übersteigt die Ausgleichszahlung die Hälfte des Wertes des/der hingegebenen Grundstücke, stellt dieses Geschäft keinen Tauschvorgang von Grundstücken im Sinne des § 30 dar…
…Deswegen wurde keine Immobilienertragsteuer berechnet und vom Bf. der Befreiungstatbestand des § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 (Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens) in Anspruch genommen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Außenprüfung wurden unter Tz. 2 "Tauschvertrag" und Tz. 3 "Betriebliche Grundstücksveräußerung" des Berichtes…
…vorläge. Gem § 6 Zif. 14 lit. a EStG wäre dieser Tauschvorgang mit dem gemeinen Wert der Liegenschaften zu bewerten. Da die Übertragung des Eigentumsrechtes der beiden Liegenschaften an die GmbH eine private Grundstücksveräußerung iSd § 30 Abs 1 EStG darstelle, unterliege diese somit der Immobilienertragsteuer. Da…
…vereinbart wurden, vermag die Annahme eines Tauschvertrages ebenso nicht zu rechtfertigen; vielmehr gilt: wären Kauf und Dissolution in zwei verschiedenen, zeitlich auseinanderfallenden Urkunden vereinbart worden, so wäre die Beurteilung als Tauschvorgang wohl von vorne herein undenkbar, nichts anderes kann aber gelten, wenn, wie vorliegend, Kauf…
…vereinbart wurden, vermag die Annahme eines Tauschvertrages ebenso nicht zu rechtfertigen; vielmehr gilt: wären Kauf und Dissolution in zwei verschiedenen, zeitlich auseinanderfallenden Urkunden vereinbart worden, so wäre die Beurteilung als Tauschvorgang wohl von vorne herein undenkbar, nichts anderes kann aber gelten, wenn, wie vorliegend, Kauf…
…dem allgemeinen Steuerrecht. Nach § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 stellt die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft einen Tauschvorgang dar. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Es liegt somit einerseits eine Veräußerung…
…Begründend führte die beschwerdeführende Gemeinde aus, dass es sich bei der - von der belangten Behörde als Tauschvorgang qualifizierten - Bildung einer Miteigentümergemeinschaft nicht um einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang handle. Die österreichische Zivilrechtsordnung kenne kein real geteiltes Eigentum, weshalb es bei der Vereinigung zweier bisher selbständiger Sachen zur…
Da sohin bei den festgestellten Tauschvorgängen über Handelsplattformen der Bf. jeweils eine Krypotwährung gegen eine andere eingetauscht hat, unterliegen diese Vorgänge dem § 31 EStG 1988, weil gemäß § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 jeweils die hingegebene Kryptowährung veräußert und die erhaltene angeschafft wird. Dass…
Die Bestimmung des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 normiert, dass die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern (und sonstigem Vermögen) in eine Körperschaft einkommensteuerlich als Tauschvorgang zu behandeln ist (vgl. VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126), wenn sich nicht anderes aus dem UmgrStG…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Am 13.4.2021 wurde durch den Beschwerdeführer folgendes Auskunftsersuchen an das Finanzamt übermittelt: Es seien im Jahr 2020 Kryptowährungen gekauft und verkauft worden bzw. seien im Wesentlichen Tauschvorgänge Kryptowährung gegen Kryptowährung erfolgt. Dies betreffe vor allem Bitcoin (BTC) und Tether (USDT)…
…hätte, für die die Aufschließungsarbeiten bereits abgeschlossen gewesen seien. Bei den gegenständlichen Tauschvorgängen sei hingegen darauf Bedacht zu nehmen, dass für die im Rahmen des Teilungsplans neu entstandenen Grundstücke noch eine Aufschließungsabgabe zu leisten sei sowie bestimmte Flächen in das öffentliche Gut abzutreten seien. Dies…
…und Parzellierungskonzept sei im Realteilungsvertrag vom 9.2.2018 umgesetzt worden. Der Realteilungsvertrag sei somit die Folge der Freigabeverordnung vom 16.12.2017 gewesen. Im beigelegten Gutachten des Sachverständigen ***2*** werde festgestellt, dass ein Tauschvorgang vorliege, ein öffentliches Interesse bestehe, eine behördliche Mitwirkung dokumentiert sei…
…seiner UID-Nummer ausgestellt hat. Somit sind auch die Fotos samt den entsprechenden Rechten umsatzsteuerlich dem Unternehmen zuzuordnen. Die belangte Behörde ordnet die Sacheinlage aus dem Unternehmen entsprechend der Verwaltungsübung als Leistungsaustausch ein (Tauschvorgang: eine umsatzsteuerbare und -pflichtige Veräußerung der Verwertungsrechte gegen Wertsteigerung der Gesellschaftsrechte)…
…€ erzielt werden. Die vom Beschwerdeführer beantragte Berücksichtigung anteiliger Verluste 1.1.-28.2.2022 beläuft sich auf 20.270,00 €. Alle vom Beschwerdeführer durchgeführten Transaktionen (Tauschvorgänge von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung) sind jeweils innerhalb eines Jahres ab Erwerb erfolgt. 2. Beweiswürdigung …
…dass - unter Bezugnahme auf die in der BVE angeführte Judikatur - im vorliegenden Fall eine für einen Tauschvorgang schädliche Ausgleichszahlung nicht erfolgt ist und daher der Grundstückstausch im Rahmen eines Zusammenlegungsverfahrens steuerfrei zu stellen sei. Mit Vorlagebericht vom 26.02.2021 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht…
…Einbringungstag anzuwenden sei. In der Tz. 2 des Berichts sind die ertragsteuerlichen Folgen der missglückten Einbringung dahingehend geschildert, dass ein Tauschvorgang vorliege, der auf Seiten der Einbringenden zu einer Betriebsveräußerung führe und sich die Anschaffungskosten an der GmbH, an der die Kommanditisten bereits beteiligt waren…
…richtet sich die Beurteilung des Einbringungsvorgangs nach dem allgemeinen Steuerrecht. Nach § 6 Z 14 lit b EStG 1988 stellt die Einbringung einen Tauschvorgang dar, der als Veräußerung und Anschaffung zu behandeln ist, sodass es zur Aufdeckung der im eingebrachten Vermögen enthaltenen stillen Reserven und damit…
…die Immobilienertragsteuer nicht festzusetzen. In der Bescheidbegründung werde ausgeführt, dass durch die Schenkung des Gebäudes ein Tauschvorgang stattgefunden habe und es zu einer Werterhöhung der bestehenden Anteilsrechte der beschenkten GmbH gekommen sei. Dem sei entgegenzuhalten, dass die beschenkte GmbH (***1*** GmbH) hoffnungslos überschuldet sei und…
…oder der ehelichen Ersparnisse liege dann vor, wenn eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse mit Wirtschaftsgütern getauscht werden, die gemäß § 82 EheG nicht der Aufteilung unterliegen. In diesem Fall liege insgesamt ein steuerbarer Tauschvorgang vor. Gemäß § 82 EheG unterliegen zB Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören…