Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.S., Adresse, vertreten durch A.A., Notar, Adresse2, vom 23. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. März 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…ob bei dem vorliegenden, ein Grundstück betreffenden Tauschvorgang dieser Tausch im Rahmen eines Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens erfolgte und daher der Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 EStG 1988 hätte zur Anwendung kommen müssen. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Der Bf bezieht Pensionseinkünfte…
…Finanzamt hat in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2014 Nachstehendes ausgeführt: "Bezüglich Tauschvertrag vom 15.1.2014 kommt es zur Vorschreibung der Immobilienertragsteuer: Übersteigt die Ausgleichszahlung die Hälfte des Wertes des/der hingegebenen Grundstücke, stellt dieses Geschäft keinen Tauschvorgang von Grundstücken im Sinne des § 30 dar…
…Deswegen wurde keine Immobilienertragsteuer berechnet und vom Bf. der Befreiungstatbestand des § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 (Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens) in Anspruch genommen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Außenprüfung wurden unter Tz. 2 "Tauschvertrag" und Tz. 3 "Betriebliche Grundstücksveräußerung" des Berichtes…
…grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu erfolgen, somit ist der Tag des Vertragsabschlusses maßgeblich. Bezogen auf den mit dem bekämpften Grunderwerbsteuerbescheid versteuerten (einen eigenständigen Steuerfall bildenden) Tauschvorgang vom 3. August 2004 bedeutet dies, dass bei der Ermittlung des gemeinen Wertes des von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Notar, vom 31. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 16. Mai 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Mai 2007 langte eine als "Tauschvertrag" überschriebene…
…vorläge. Gem § 6 Zif. 14 lit. a EStG wäre dieser Tauschvorgang mit dem gemeinen Wert der Liegenschaften zu bewerten. Da die Übertragung des Eigentumsrechtes der beiden Liegenschaften an die GmbH eine private Grundstücksveräußerung iSd § 30 Abs 1 EStG darstelle, unterliege diese somit der Immobilienertragsteuer. Da…
…vereinbart wurden, vermag die Annahme eines Tauschvertrages ebenso nicht zu rechtfertigen; vielmehr gilt: wären Kauf und Dissolution in zwei verschiedenen, zeitlich auseinanderfallenden Urkunden vereinbart worden, so wäre die Beurteilung als Tauschvorgang wohl von vorne herein undenkbar, nichts anderes kann aber gelten, wenn, wie vorliegend, Kauf…
…vereinbart wurden, vermag die Annahme eines Tauschvertrages ebenso nicht zu rechtfertigen; vielmehr gilt: wären Kauf und Dissolution in zwei verschiedenen, zeitlich auseinanderfallenden Urkunden vereinbart worden, so wäre die Beurteilung als Tauschvorgang wohl von vorne herein undenkbar, nichts anderes kann aber gelten, wenn, wie vorliegend, Kauf…
…ist gleichzeitig der dem Vergleich zugrunde gelegte Streitwert." Das Finanzamt hat daraufhin den Verkehrswert der Liegenschaft mit dem 10fachen Einheits-wert, ds. € 28.412,70, geschätzt. Ausgehend von einem Tauschvorgang wurde ua. dem B (= Berufungswerber, Bw) mit Bescheid vom 4. Feber 2011, StrNr…
…ist gleichzeitig der dem Vergleich zugrunde gelegte Streitwert." Das Finanzamt hat daraufhin den Verkehrswert der Liegenschaft mit dem 10fachen Einheits-wert, ds. € 28.412,70, geschätzt. Ausgehend von einem Tauschvorgang wurde ua. dem F (= Berufungswerber, Bw) mit Bescheid vom 4. Feber 2011, StrNr…
…Dies ist gleichzeitig der dem Vergleich zugrunde gelegte Streitwert." Das Finanzamt hat daraufhin den Verkehrswert der Liegenschaft mit dem 10fachen Einheitswert, ds. € 28.412,70, geschätzt. Ausgehend von einem Tauschvorgang wurde ua. der B (= Berufungswerberin, Bw) mit Bescheid vom 4. Feber 2011, StrNr…
…" Das Finanzamt verneinte die Zuerkennung der beantragten Steuerbefreiung, ging vielmehr von einem steuerpflichtigen Tauschvorgang aus und setzte mit dem streitgegenständlichen Bescheid gegenüber H (im Folgenden: Bw.) gemäß § 7 Z 3 GrEStG von einer Tauschleistung von 60.000,00 € die Grunderwerbsteuer mit 2.100,00…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.S., Adresse, vertreten durch AA, Notar, Adresse2, vom 23. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. März 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…haben. Denn durch die vereinbarte Verbindung der Miteigentumsanteile mit einem bestimmten Sondereigentum entstanden neue Grundstückseinheiten, zu denen jeweils auch die Miteigentumsanteile gehörten. Anders als bei unverbundenen ideellen Miteigentumsanteilen können deshalb auch Tauschvorgänge im Sinne des Grunderwerbsteuerrechtes stattfinden (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…dass vom Bw. für den ersten Erwerbsvorgang bereits Grunderwerbsteuer bezahlt worden ist, schließt daher eine Grunderwerbsteuervorschreibung für den Tauschvorgang nicht aus. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer (soweit sie sich auf inländische Grundstückes beziehen) ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft…
…nicht verändert haben. Denn durch die vereinbarte Verbindung der Miteigentumsanteile mit einem bestimmten Sondereigentum entstanden neue Grundstückseinheiten, zu denen jeweils auch die Miteigentumsanteile gehörten. Anders als bei unverbundenen ideellen Miteigentumsanteilen können deshalb auch Tauschvorgänge iSd Grunderwerbsteuerrechtes stattfinden (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…ist (sind) oder nicht. Zum Gesellschafterwechsel im Rückwirkungszeitraum der Einbringung siehe Rz 808. 3.1.1.5. Tauschneutralität Rz 648: Die Einbringung stellt vom Grundsatz her einen Tauschvorgang dar. Das einzubringende Vermögen wird gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an der übernehmenden Körperschaft eingebracht. Unterbleibt eine Anteilsgewährung…
3.10. Tausch Rz 471: Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht. Zur Bemessungsgrundlage siehe Rz 671 bis Rz 672. Randzahlen 472 bis 474473: derzeit frei. Abschnitte 3.11. und 3.12.: derzeit frei.
4.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz 4.6.1. Allgemeines Rz 671: Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 10 UStG 1994) sowie bei Hingabe an Zahlungsstatt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Als Wert im Sinne dieser Bestimmung ist…