…Jahr 2019 der behördlichen Auf-forderung auf Einreichung der Steuererklärungen nicht nachgekommen ist oder im Jahr 2020 erst nach Erlassung der bekämpften Einkommensteuerbescheide tätig wurde. Ein Tatvorsatz muss bereits bei Ausführung der Tat, sohin im Falle der Nichtabgabe der Steuererklärung mit Ablauf der gesetzlichen Erklärungs-…
…Vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers wurde im Vorlageantrag die Ansicht vertreten, dass vom Finanzamt die subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung (der Tatvorsatz) nicht begründet worden sei, weshalb die Verjährungsfrist von fünf Jahren zur Anwendung kommen müsse und diese - unter Einbeziehung einer Verlängerungshandlung - im Jahr 2012 abgelaufen…
…dass die Abgabenhinterziehung an Körperschaftsteuer 2011 mit Zustellung dieses Körperschaftsteuerbescheides vom 29. Oktober 2012, somit Anfang November 2012 vollendet und somit bewirkt war, die letzte Hinterziehung an Kapitalertragsteuer war Anfang des Jahres 2012 vollendet, sodass vom Milderungsgrund des längeren Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten…
…UFS 5.3.2010, RV/0510-W/10; UFS 19.7.2012, RV/0107-S/08). Der Tatvorsatz muss bereits vor bzw. bei Ausführung der Tat vorliegen, sodass nachträglich eingetretene Umstände nicht von Bedeutung sind (VwGH 20.4.2006, 2004/15/0113; Kotschnigg in Tannert…
…sondern auch potenziellen Tätern zu vermitteln, dass bei Vortäuschen von Rechtsgeschäften zum Zwecke der Abgabenhinterziehung mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Aufgrund der oben angeführten Gründe war auch eine Neuausmessung der gem § 20 Abs 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu bemessenden…
… 33 Abs. 1 FinStrG anzulasten. Ein entsprechender Tatvorsatz ergibt sich bei dem dargestellten Sachverhalt (Verschweigen zusätzlich erzielter Einnahmen gegenüber dem Fiskus) schon aus der vom genannten Geschäftsführer, dem aufgrund seines beruflichen Erfahrungshorizontes ein abgabenrechtliches Grundwissen hinsichtlich der Notwendigkeit einer vollständigen Bekanntgabe der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen unterstellt…
…im Jahr 2019 der behördlichen Aufforderung auf Einreichung der Steuererklärungen nicht nachgekommen ist oder im Jahr 2020 erst nach Erlassung der bekämpften Einkommensteuerbescheide tätig wurde. Ein Tatvorsatz muss bereits bei Ausführung der Tat, sohin im Falle der Nichtabgabe der Steuererklärung mit Ablauf der gesetzlichen Erklärungs-…
…Die Zehnjahresfrist ist demgemäß nicht anwendbar, sodass im Berufungsfall ausschließlich die Siebenjahresfrist (im Fall der Hinterziehung) oder die Fünfjahresfrist zur Anwendung kommt. Für das Veranlagungsjahr 2001 und 2002 ist die Siebenjahresfrist – bei Annahme einer Abgabenhinterziehung, deren Voraussetzungen in der Folge noch zu prüfen sind – anzuwenden…
…der am 26. Jänner 2024 durchgeführten mündlichen Senatsverhandlung stellten die Verfahrensparteien einvernehmlich zunächst außer Streit, dass im gegenständlichen Beschwerdeverfahren nunmehr ausschließlich die Beurteilung der "subjektiven Tatseite" des Bf. bei der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG strittig sei. Ergänzend befragt gab der Bf. an, im Jahr…
…dass der Tatvorsatz vor bzw bei Ausführung der Tat vorliegen muss, sodass nachträglich eingetretene Umstände nicht von Bedeutung sind. (Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, § 33 Rz 27, VwGH 20.04.2006, 2004/15/0113). Die von Seiten des Bf ausführlich dargestellte Vorgangsweise des Finanzamtes bei Erlassung…
…dazu auch UFS 5.3.2010, RV/0510-W/10; UFS 19.7.2012, RV/0107-S/08). Der Tatvorsatz muss bereits vor bzw. bei Ausführung der Tat vorliegen, sodass nachträglich eingetretene Umstände nicht von Bedeutung sind (vgl. VwGH 20.4.2006, 2004/15/0113…
…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG betreffend die Umsatzsteuer des Jahres 2014 und 2015 sowie die Einkommensteuer 2014 und 2015 ist erwiesen. Strafbemessung Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gem § 23 Abs 2 FinStrG sind bei…
…dazu auch UFS 5.3.2010, RV/0510-W/10; UFS 19.7.2012, RV/0107-S/08). Der Tatvorsatz muss bereits vor bzw. bei Ausführung der Tat vorliegen, sodass nachträglich eingetretene Umstände nicht von Bedeutung sind (vgl. VwGH 20.4.2006, 2004/15/0113…
…dazu auch UFS 5.3.2010, RV/0510-W/10; UFS 19.7.2012, RV/0107-S/08). Der Tatvorsatz muss bereits vor bzw. bei Ausführung der Tat vorliegen, sodass nachträglich eingetretene Umstände nicht von Bedeutung sind (vgl. VwGH 20.4.2006, 2004/15/0113…
…sowie die Einreichung wahrheitsgemäßer Voranmeldungen und der Jahressteuererklärung in der Hoffnung unterlässt, das Finanzamt werde mangels besserer Information bei der (schätzungsmäßigen) Festsetzung der Jahressteuer von den unvollständigen Voranmeldungsdaten ausgehen, einer Hinterziehung von (Jahres-)Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §…
…ihm bei einer Tat ein endschuldbarer Irrtum unterlief, der ihm das Vergehen oder das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ; ist der Irrtum unentschuldbar, so ist dem Täter Fahrlässigkeit zuzurechnen. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus…
…Juli 2017, AZ 14 Os128/16d und RIS-Justiz RS0130536, RS0130666 und RS0131592). Rechtliche Beurteilung und Strafbemessung: Unter rechtlichen Gesichtspunkten verantwortet der Beschuldigte ***Bf1*** auf Basis der getroffenen Entscheidungsfeststellungen mehrfache Vergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG. Bei der nach § 33 Abs. 5 FinStrG…
…dazu auch UFS 5.3.2010, RV/0510-W/10; UFS 19.7.2012, RV/0107-S/08). Der Tatvorsatz muss bereits vor bzw. bei Ausführung der Tat vorliegen, sodass nachträglich eingetretene Umstände nicht von Bedeutung sind (vgl. VwGH 20.4.2006, 2004/15/0113…
…welche Einkunftsart davon betroffen ist. Die Kenntnis über das prinzipielle Bestehen einer Einkommensteuerpflicht kann bei intellektuell durchschnittlich begabten Personen vorausgesetzt werden (Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 33 Rz 219). Der Tatvorsatz muss bereits vor bzw. bei Ausführung der Tat vorliegen, sodass nachträglich eingetretene Umstände nicht…
…vertreten durch HFP Steuerberatungs GmbH, Beatrixgasse 32, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26.02.2020 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als…