IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen A.B., vertreten durch Mag. Dr. Martin Deuretsbacher, Rechtsanwalt, Oppolzergasse 6, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeit…
…1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG. Wie unter a) bis d) dargestellt, wurde zu den Gebrauchsabgabenverkürzungen durch Überschreitung der Nutzungsfläche über die bestehende Bewilligung hinaus sowie durch Nutzung ohne Gebrauchserlaubnis und dies zudem durch unterschiedliche Abgabepflichtige zwei Tathandlungen gesetzt. Aus diesem Grund liegen zwei Verwaltungsübertretungen vor…
…1 lit. a FinStrG verlangt als objektive Tatseite, dass eine Abgabe nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurde. Diese Tathandlung besteht somit ausschließlich in der Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) der Selbstberechnungsabgaben bis zur angegebenen Frist (vgl. VwGH 5.4.2011, 2011/16/0080). Bei der…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erschöpft sich im Unterlassen der entsprechenden Entrichtung oder Abfuhr der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die Tathandlung nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG besteht in der Unterlassung der (vollständigen) Entrichtung oder Abfuhr…
…Farbkopie der Arzt-im-Dienst-Tafel, wie in Abs. 2 des Straferkenntnisses ausgeführt werde. Die Tathandlung dürfe nicht ausgewechselt werden. Das Verwaltungsgericht sei an den Spruch des angefochtenen Straferkenntnisses gebunden, mit dem zweiten Vorwurf werde die Identität der Sache verletzt, verwiesen werde in diesen Zusammenhang…
…auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Bezogen auf die vorliegenden 4 Straferkenntnisse stammt die älteste Tathandlung vom 18. Dezember 2012 und die jüngste vom 8. Februar…
…KG*** zu erfassen gewesen wäre. Zur Abgabe dieser Erklärung war der Beschuldigte nicht verpflichtet und hat diese Verpflichtung die Geschäftsführerin der Komplementärin getroffen. Mangels Verletzung einer Offenlegungs- und/oder Wahrheitspflicht hat der Beschuldigte keine objektive Tathandlung gesetzt, die unter § 33 Abs 1 FinStrG zu subsumieren…
…mit dem Meldezeitraum beginnend mit dem Wegfall der Meldebefreiung am 16. Juni 2023 und endend mit Ablauf der vierwöchigen Meldefrist am 14. Juli 2023. d. Tathandlung Gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG ist zu bestrafen, wer seiner Meldepflicht trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt. Die…
…a 3. Fall FinStrG, zu treffende Einschätzung, ob – durch die vorgeworfene Tathandlung des Bf. – objektiv eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung überhaupt stattgefunden hat] sowohl die entsprechenden Sachverhaltsfeststellungen, als auch die (objektive) rechtliche Beurteilung aus Eigenem zu treffen hat (vgl. etwa VwGH 24.1.2013…
…FinStrG um ein Vorbereitungsdelikt zum klassischen Erfolgsdelikt des § 33 FinStrG handelt und sich daher das Tatbestandsmerkmal des § 51b Abs 1 FinStrG ausschließlich auf konkrete Tathandlungen (Verfälschen von Belegen, Herstellen falscher oder unrichtiger Belege oder das Verwenden verfälschter, falscher oder unrichtiger Belege) bezieht und die nachfolgende…
…Jänner 2005 bis 31. Dezember 2011 als Betreiber der AG mit Sitz in ***D***, zu den zu Punkt I.a) und I.b) beschriebenen Tathandlungen des Erstbeschuldigten ***Bf1*** dadurch beigetragen, dass er insgesamt 6.746 Stück Zigarren verschiedener Marken, auf denen österreichische Tabaksteuer in der…
…215 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK entsteht in dem Fall, dass der "Ort der Tatbestandsverwirklichung - also der Ort der Tathandlung und damit der Ort der vorschriftswidrigen Verbringung in das Zollgebiet der Europäischen Union" nicht bestimmbar ist, die Zollschuld an dem Ort, an dem die Zollbehörden…
…Teiles der Honorare in den abgegeben Einkommensteuererklärungen 2014-2016 Grundlage für die Annahme einer Abgabenhinterziehung ist. Die spätere Abgabe berichtigter Einkommensteuererklärungen 2014-2016 im Rahmen der Selbstanzeige stellt nicht die Tathandlung dar, weil diese für Dienstnehmer vorgesehenen steuerlichen Vorteile (und auch die Fremdleistungen) erstmalig in…
…Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat wertetet als mildernd: den bisher ordentlichen Lebenswandel und die Schadensgutmachung, erschwerend: die Tathandlungen über einen längeren Tatzeitraum. Gemäß § 23 Abs…
…Beschwerde wird teilweise stattgegeben und die angefochtene Entscheidung insofern abgeändert, als sie zu lauten hat: BF ist schuldig, er hat im Zeitraum von Mai 2008 bis Oktober 2010 in mehreren Tathandlungen 1. eingangsabgaben- und tabaksteuerpflichtige Waren, nämlich 30.000 Stück Filterzigaretten der Sorten „Chesterfield Classic…
…jetzt Finanzamt Österreich, Dienststelle Vorarlberg in mehreren Tathandlungen als Abgabepflichtiger im Rahmen seines beim Finanzamt Österreich unter der StNr: ***BF1StNr1*** geführten Einzelunternehmens im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2022 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Die Tathandlung nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG besteht in der Unterlassung…
…habe. Er habe das gegenständliche Fahrzeug unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen abgestellt und sich ordnungsgemäß verhalten. Der Tatort sei nicht ausreichend konkretisiert und die Tathandlung der angelasteten Verwaltungsübertretung unzureichend dargestellt. Aus diesen Gründen sei eine Subsumption unter den Tatbestand der angelasteten Verwaltungsübertretung nicht möglich, da…
…habe. Er habe das gegenständliche Fahrzeug unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen abgestellt und sich ordnungsgemäß verhalten. Der Tatort sei nicht ausreichend konkretisiert und die Tathandlung der angelasteten Verwaltungsübertretung unzureichend dargestellt. Aus diesen Gründen sei eine Subsumption unter den Tatbestand der angelasteten Verwaltungsübertretung nicht möglich, da…
…auf sie Anwendung finden, Diese Voraussetzungen liegen aber entgegen der Beurteilung des Finanzamts vom 20.2.2024 tatsächlich vor. Denn bereits die Gutachterin (FA für Psychiatrie und Neurologie) ***2*** attestierte dem Beschwerdeführer für den Zeitpunkt der Tathandlungen 6.2.2017, 01.1.2017, 21.12…