Wenn die Stiftungserklärung nichts anderes bestimmt, so sind gemäß § 17 Abs. 3 Privatstiftungsgesetz sämtliche Mitglieder des Stiftungsvorstands nur gemeinschaftlich zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Zeichnung für die Privatstiftung befugt. Der Stiftungsvorstand kann einzelne Mitglieder des Stiftungsvorstands zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von…
… 3 Abs. 3 PSG vereinbar. Es handle sich nämlich nicht um eine Vererbung von Gestaltungsrechten. Die Abänderung der Stiftungserklärung hätte folglich nicht ohne Zustimmung des Bf. und C.Z. erfolgen können bzw. impliziere einen Verzicht der beiden auf ihre Stellung als Stifter. Auch wenn dem…
…als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der Stiftungserklärung sowie ein Recht auf Abberufung des Stiftungsvorstandes aus gewichtigen Gründen vorbehalten. Der Stiftungsvorstand der ***G Privatstiftung*** besteht aus drei Mitgliedern. Einzelvertretungsbefugt ist dabei der Stifter ***Y…
…als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der Stiftungserklärung sowie ein Recht auf Abberufung des Stiftungsvorstandes aus gewichtigen Gründen vorbehalten. Der Stiftungsvorstand der ***G Privatstiftung*** besteht aus drei Mitgliedern. Einzelvertretungsbefugt ist dabei der Stifter ***Y…
…Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der Stiftungserklärung sowie ein Recht auf Abberufung des Stiftungsvorstandes aus gewichtigen Gründen vorbehalten. Der Stiftungsvorstand der ***H Privatstiftung*** besteht zwar aus drei Mitgliedern. Einzelvertretungsbefugt ist dabei jedoch der Stifter …
…Treuepflicht zwischen den Stiftern bestünden. Inhalt und Grenzen der Treuepflicht müssten in jedem Einzelfall beurteilt werden, wobei insbesondere der bereits in der Stiftungserklärung festgelegten Ausgestaltung der Stiftungsrechte Rechnung zu tragen sei. So könne zB die zeitliche Staffelung von Stiftungsrechten bedeuten, dass möglichen Eingriffen von Seiten…
…Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der ***Bf1*** (Bf) abgeführten abgabenbehördlichen Nachschau hielt der Prüfer in seiner Niederschrift vom 5.7.2010 fest: "Tz 1 Kapitalertragsteuer Sachverhalt: Mit Stiftungserklärung vom 18.10.2000 wurde die ***Bf1*** durch Herrn ***AA*** und seinem damals minderjährigen Sohn ***C*** ***D**…
…Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht, lI/521, wonach unentgeltliche Vermögensübertragungen, die einer Stiftung "von außen" - durch ein Rechtsgeschäft außerhalb der Stiftungserklärung - aufgezwungen werden, vom Zuwendungsbegriff des § 27 Abs 1 Z 7 EStG auszuklammern seien." 3. Rechtliche Würdigung: 3.1.Entscheidung des VwGH vom 10.2.2016, Ra…
…liege jedoch weder eine objektive Bereicherung noch eine subjektive Bereicherungsabsicht durch die Privatstiftung vor. Nach der Literatur erscheine es sachgerecht, unentgeltliche Vermögensübertragungen, die einer Stiftung von "außen" durch ein Rechtsgeschäft außerhalb der Stiftungserklärung aufgezwungen werden, vom Zuwendungsbegriff des § 27 Abs.5 Z 7 EStG auszuklammern…
…Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der Stiftungserklärung sowie ein Recht auf Abberufung des Stiftungsvorstandes aus gewichtigen Gründen vorbehalten. Der Stiftungsvorstand der ***H Privatstiftung*** besteht zwar aus drei Mitgliedern. Einzelvertretungsbefugt ist dabei jedoch der Stifter …
…entweder durch Verwaltung dieses Vermögens in der Stiftung oder durch satzungskomforme Übertragung des Stiftungsvermögens (im Falle der Gründung einer Substiftung gemäß Punkt Drittens Absatz 4. der Stiftungserklärung). 1. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes ist die ***3*** auch berechtigt, - den gewidmeten Geschäftsanteil oder das durch ihn repräsentierte…
…für die Privatstiftung zwingend zwei Organe vorgesehen, nämlich den Vorstand als zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, das die Privatstiftung verwaltet und vertritt, für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen und hiebei die Bestimmungen der Stiftungserklärungen einzuhalten hat (§ 17 Abs. 1 PSG), sowie den Stiftungsprüfer als Kontrollstelle…
…für die Privatstiftung zwingend zwei Organe vorgesehen, nämlich den Vorstand als zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, das die Privatstiftung verwalte und vertrete, für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen und hierbei die Bestimmungen der Stiftungserklärungen einzuhalten habe (§ 17 Abs. 1 PSG), sowie den Stiftungsprüfer als Kontrollstelle…
…für die Privatstiftung zwingend zwei Organe vorgesehen, nämlich den Vorstand als zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, das die Privatstiftung verwalte und vertrete, für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen und hierbei die Bestimmungen der Stiftungserklärungen einzuhalten habe (§ 17 Abs. 1 PSG), sowie den Stiftungsprüfer als Kontrollstelle…
…andererseits vorzubeugen, habe der Gesetzgeber für die Privatstiftung zwingend zwei Organe vorgesehen, nämlich den Vorstand als zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, das die Privatstiftung verwalte und vertrete, für die Erfüllung des Stiftungszweckes zu sorgen und hierbei die Bestimmungen der Stiftungserklärungen einzuhalten habe (§ 17 Abs. 5, § 27…
…Privatstiftungs- Steuerrecht, 11/521, wonach unentgeltliche Vermögensübertragungen, die einer Stiftung "von außen" - durch ein Rechtsgeschäft außerhalb der Stiftungserklärung - aufgezwungen werden, vom Zuwendungsbegriff des § 27 Abs 1 Z 7 EStG auszuklammern seien. Nach Ansicht des Finanzamtes liegen somit aufgrund der Zuwendungen aus der ***16*** Familienstiftung bei…
…Abs. 1 PSG können Stifter einer Privatstiftung eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Gemäß § 34 PSG kann eine Privatstiftung vom Stifter nur dann widerrufen werden, wenn er sich den Widerruf in der Stiftungserklärung vorbehalten hat. Einem Stifter, der eine juristische Person ist, kann…
…das Recht, den oder die Letztbegünstigten festzulegen, vor. Laut Punkt 10.2. der Stiftungsurkunde kann die Stiftungserklärung vom Stifter jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Laut Punkt 10.3. der Stiftungsurkunde behält sich der Stifter den Widerruf der Privatstiftung gemäß § 34 des Privatstiftungsgesetzes ausdrücklich vor. Laut…
…der Stiftung werden vom Notar ***R*** festgestellt, wobei zu den betrachtungsgegenständlichen Zeitpunkten von Notar ***R*** keine Festlegungen von Begünstigten stattgefunden haben, eine abstrakte Beschreibung potentiell Begünstigter lag ebenfalls nicht vor (Punkt 6 und 7 der Stiftungserklärung vom 30. Juli 2002). Geschäftsanschrift der ***Z Privatstiftung*** ist …
…der Stiftung werden vom Notar ***R*** festgestellt, wobei zu den betrachtungsgegenständlichen Zeitpunkten von Notar ***R*** keine Festlegungen von Begünstigten stattgefunden haben, eine abstrakte Beschreibung potentiell Begünstigter lag ebenfalls nicht vor (Punkt 6 und 7 der Stiftungserklärung vom 30. Juli 2002). Geschäftsanschrift der "***Z Privatstiftung*** ist…