…Ausschüttung gegeben sei. (2) Es liege eine sogenannte "Einheitsgesellschaft" vor. Die Anteile an der VL VerwaltungsgmbH lägen zu 100% bei der KG, nicht mehr bei der Stiftung. Für die nachfolgende Bewertung sei das Problem der "Einheitsgesellschaft" allerdings ausgelassen worden. Zu überprüfen wäre in diesem Zusammenhang…
…darstellt (Lackhoff, Die Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages, 2000). (3) Stiftungen und unionsrechtlicher Gesellschaftsbegriff nach Art 48 EG bzw Art 54 AEUV: Die Niederlassungsfreiheit bezieht sich nach ihrem Wortlaut zunächst auf natürliche Personen. Auf juristische Personen ist die Niederlassungsfreiheit nur unter drei Voraussetzungen entsprechend anwendbar, die…
…bedingter Vorsatz abgeleitet werden. Bei in liechtensteinischen Stiftungen/Anstalten befindlichen ausländischen Kapitalanlagen sei die korrekte Beurteilung in Österreich selbst für einen nach dem WTBG Berufsberechtigten nicht leicht und daher bei einer Fehlbeurteilung ein Vorsatz ausgeschlossen. Das Finanzamt hat hierauf am 15. Februar 2010 ein Ersuchen…
…bis 2019 eine BP durchgeführt. Im BP-Bericht vom 21.3.2024 finden sich folgende streitgegenständliche Feststellungen (auf die Abhaltung einer Schlussbesprechung wurde am 15.12.2023 verzichtet): Feststellungen: Sachverhalt ***1***-Privatstiftung Die ***1*** Privatstiftung wurde mit Stiftungsurkunde vom 27.8.2007 von Bf., Mag…
…der ebenfalls am 18. September 2025 stattfand, verwiesen. In der Niederschrift finden sich folgende Ausführungen: "Dazu werden folgende Themen erörtert: 1) Anerkennung dem Grunde nach Stiftung wurde widerrufen, Widerruf kann nach § 34 PSG nur von einer natürlichen Person erfolgen. Daraus folgert die Amtspartei aus dem…
…über die Beschwerde vom 3. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. September 2012 betreffend Stiftungseingangssteuer 2008 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27. März 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin ***SF*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
…durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 11. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck (seit 1.1.2021 zuständig: Finanzamt für Großbetriebe) vom 11. Februar 2019 betreffend Stiftungseingangssteuer 05.2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge…
…lit a GrEStG 1987. Zusätzlich wurde gem § 7 Abs 2 GrEStG 1987 das Stiftungseingangssteueräquivalent iHv 37.297,13 Euro festgesetzt. Mit Schreiben vom 8. Juli 2021 wurde gegen den Bescheid nach Verlängerung der Beschwerdefrist fristgerecht Beschwerde erhoben. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. August 2021 wurde der…
…in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis an der Universität ch_Ort tätig und bei der Vorsorgestiftung VSAO in der gesetzlichen Altersvorsorge (BVG) versichert. Die VSAO ist eine eingetragene Stiftung des privaten Rechtes und daher keine vom Art. 19 DBA-Schweiz erfasste juristische Person des öffentlichen Rechtes…
…eines vierstufigen Prüfungsverfahrens. Derartige Stiftungen würden eine gänzliche Abschirmwirkung von der österreichischen Besteuerung nur dann entfalten, - wenn sie im Rahmen eines Typenvergleichs mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar seien - wenn ihnen den allgemeinen Enkünftezurechnungsvorschriften entsprechend die Einkünfte zuzurechnen seien - wenn kein Anwendungsfall eines Gestaltungsmissbrauchs nach § 22…
…weiterer Folge enthalte Ziffer V die Einschränkung, dass vor Vollendung des 30. Lebensjahres keine Auszahlungen an die gemäß Ziffer II angeführten Begünstigten erfolgen dürfe, wobei der Stiftungsrat berechtigt sei, was ausschließlich in seinem Ermessen liege, diese Altersgrenze bis maximal auf das 40. Lebensjahr zu erhöhen…
…letzte Zahlung an eine karitative Organisation erfolgt, wovon der Bf allerdings nicht betroffen war. Der gesetzliche Überbau für diese Regelungen stellt sich wie folgt dar: Die Regelungen über die Begünstigten wurden für das liechtensteinische Stiftungsrecht bis zur Totalrevision 2008, welche am 01.04.2009 in…
…Beschwerdeführer hatte eine Hausdurchsuchung stattgefunden, weil der Verdacht bestand, dass er sich mit einem Geschäftspartner einer anonymen Stiftung namens A***1*** bediene, aus der er Geld entnommen habe. Der Beschwerdeführer erklärte ab 2006 Grenzgängereinkünfte als Geschäftsführer der liechtensteinischen ***1*** Anstalt. Diese Anstalt wurde am 23…
…Es wird darin die Rechtsmeinung vertreten, eine Einmalzahlung sei einer Transparenz für die Vergangenheit nicht gleichzusetzen. Die Variante der Einmalzahlung werde von Betroffenen trotz eindeutiger Intransparenz einer Stiftung aus Vereinfachungsgründen gewählt, um nicht den kompletten Sachverhalt in Österreich offenzulegen und aufwändige, beratungs- und somit kostenintensive…
… • Eigene Rechtspersönlichkeit (unstrittig) durch Eintragung in ein Register (nach liechtensteinischem Recht nicht notwendig, jedoch sei die Stiftung in das liechtensteinische Öffentlichkeitsregister eingetragen); • Juristische Person ohne verbandsrechtliche Grundlage (unstrittig), • unwiderruflich vom Stifter getrenntes Vermögen (durch das seit dem Tod der Stifterin unwiderrufliche Beistatut laut Beschwerdeführerin gegeben…
…Tortola, BVI, sowie ***HM*** (ebenfalls Arbeitnehmer der ***J*Inc***., Vaduz) gewesen. Die Organe der Anstalt seien nachweislich weisungsgebunden gewesen (Mandatsvertrag) und zwar der M-Stiftung bzw. deren Organen gegenüber. Nachdem sich die Weisungsbindung letztlich auf die ausübenden Organe beziehe, sei es für das FA nicht…
…und 16. Juni 2020 legte in der Folge der Bf. noch die folgenden weiteren Unterlagen vor: Beschluss des Verwaltungsrates der M-Stiftung vom 12. Mai 2009: Mit diesem Beschluss wurde dem Bf. auf seine Bitte hin eine Kreditkarte (Top Card mit monatlicher Kreditlimite von EUR…
…86 ff). Rief unterstrich dies bei derselben Veranstaltung und ergänzte, es reiche nicht aus, dass sich der Stiftungsvorstand bloß faktisch nach den Wünschen des Stifters richte. Erforderlich sei vielmehr eine rechtliche Position, die dem Stifter die Möglichkeit verschafft, seine Weisungen durchzusetzen. Werden Einnahmen mit Zustimmung…
…nichts davon in die Verwaltung und die Vorstände würden ehrenamtlich arbeiten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.01.2017 wurde die Beschwerde vom 23.01.2017 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Die Stiftung ist schon von der Satzung her nicht als steuerlich begünstigt im Sinne der §…
… Eigene Rechtspersönlichkeit (unstrittig) durch Eintragung in ein Register (nach liechtensteinischem Recht nicht notwendig, jedoch sei die Stiftung in das liechtensteinische Öffentlichkeitsregister eingetragen); Juristische Person ohne verbandsrechtliche Grundlage (unstrittig), unwiderruflich vom Stifter getrenntes Vermögen (durch das seit dem Tod der Stifterin unwiderrufliche Beistatut laut Bf gegeben…