…12 ist auch auf Gutschriften anwendbar, weil diese gemäß § 11 Abs. 7 als Rechnungen gelten und zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine Steuerschuld auf Grund einer Gutschrift entsteht dann, wenn der Leistungsempfänger (Unternehmer) für die empfangene Leistung eine Gutschrift mit einem Steuerbetrag ausstellt, den der leistende Unternehmer…
…verliert nicht deshalb ihren Charakter als Rechnung, weil der Gutschriftsempfänger die Ermittlung des Entgeltes nicht nachvollziehen kann. Diesfalls wäre es nämlich an ihm gelegen, vom Aussteller der Gutschrift die nötigen Information bezüglich der Ermittlung des Entgeltes einzufordern. Abgesehen davon, dass der Bf. auf Grund der …
…der Bf. auch verneinnahmt habe. Die Steuerschuld des restlichen Teils entstünde erst alsbald die Gewissheit der Entgeltlichkeit gegeben sei. Durch Ausweis der Umsatzsteuer in den gelegten Rechnungen schulde der Bf. jedoch diese Steuer gem. § 11 Abs. 12 UStG 1994 (Tz. 1.9. Seite 19). Aufgrund…
…tatsächlich erbracht hatte und nach Leistungserbringung entsprechende Rechnungen gelegt habe, spricht darüber hinaus gegen das Vorliegen von Anzahlungen. 3.1.7. Steuerschuld auf Grund der Rechnung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 Im vorliegenden Fall hat der Bf. als Unternehmer Rechnungen an die Gesellschaften gelegt…
…wenn der Abnehmer keine Leistungen erhalten hat (Ruppe/Achatz § 11 Tz 120). Im vorliegenden Fall war dem Bf. eine Steuerschuld auf Grund der Rechnung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 vorzuschreiben ist und trifft den Bf. sohin diese Steuerpflicht, obgleich bei den Rechnungsempfängerinnen ein Vorsteuerabzug…
…treibe der Bf. die Projekte laufend voran und könne es sich daher aufgrund der bereits erbrachten Leistungen um keine Vorausrechnungen handeln. Dies bedeute wiederum, dass seitens des Bf. stets Rechnungen über erbrachte Leistungen ausgestellt worden seien wonach sich die Fragen betreffend Entstehung der Steuerschuld gemäß…
…3.2002, 96/13/0148; ebenso OGH 23.7.2008, 13 Os 65/08w). Das FA stützt den fehlenden Leistungsaustausch und damit einhergehend die Steuerschuld des Bf. auf Grund der von ihm gelegten Rechnungen darauf, dass das Entgelt aufschiebend bedingt vereinbart worden sei. Aufschiebende Bedingung
…Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 nichts entgegensteht, wenn die materiellen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, schuldete der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer lediglich aufgrund der Rechnung. Dies gilt auch für die Fälle der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer (vgl. EuGH 15.3.2007, C-35/05, Rn…
…oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt. Bei den o.a. Leistungen für Personalbereitstellungen handelt es sich daher um Leistungen, für die die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wurde zu Unrecht ausgewiesen und wird daher aufgrund der Rechnung geschuldet.…
…im Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts abführen (Entstehung der Steuerschuld mit Vereinnahmung). Eine Steuerschuld auf Grund der Rechnung kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Nach Ansicht des Gerichtes verkennt die Abgabenbehörde, dass die technische Variante der Steuerentrichtung in § 17 keinen Einfluss auf die materielle…
…Grund kann auch die zu § 11 Abs. 12 UStG ergangene Judikatur des VwGH in Analogie herangezogen werden, wonach sich durch den Verweis in § 11 Abs. 12 letzter Satz UStG auf § 16 Abs. 1 UStG ergibt, dass für den Aussteller der Rechnung die Steuerschuld aufgrund der…
…würden dem Steuerschuldübergang nach der Schrott-UStV bzw. UStBBKV unterliegen. Die Bf. habe ihre Steuerschuld daraus nicht erklärt und ihr sei bereits damit Abgabenhinterziehung vorzuwerfen. Die Frage des Vorsteuerabzuges sei unabhängig davon gesondert zu klären. Zudem hätte der Bf. auf Grund der zu den Lieferanten…
…Steuerschuld nicht wirksam auf den Empfänger der Waren übertragen wurde. Die Anwendung der Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte war somit - aufgrund des Fehlens einer materiellen Voraussetzung - nicht möglich. Ausgehend davon stellt sich die Frage, ob die durch die Beschwerdeführerin im Jahr 2015 durchgeführten Rechnungskorrekturen eine Rückwirkung auf…
…Vorsteuerabzug - eine Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - vorzubeugen (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 22. Februar 2000, 99/14/0062, vom 28. Jänner 2005, 2000/15/0085, sowie Ruppe/Achatz, UStG5, § 11 Tz 147). Das Entstehen der Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach…
…aber, wie sich nunmehr aus den Ausführungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ergeben habe, keine sonstige Leistung, wie in der jeweiligen Provisionsabrechnung genannt, erbracht worden. Es entstünde daher aufgrund dieses Faktums jeweils die Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung im Sinne des § 11 Abs. 14 UStG. Da durch …
…als Rechnungen gelten. Eine Steuerschuld auf Grund einer Gutschrift entsteht dann, wenn der Leistungsempfänger für die empfangene Leistung eine Gutschrift mit einem Steuerbetrag ausstellt, den der leistende Unternehmer nicht schuldet, sie dem leistenden Unternehmer zuleitet und dieser dem Steuerbetrag nicht widerspricht. Wenn der Empfänger der…
…der Steuersatz angegeben ist. Abs. 6- 11: … Abs. 12: Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag, den er nach diesem Bundesgesetz für den Umsatz nicht schuldet, gesondert ausgewiesen, so schuldet er diesen Betrag auf Grund der Rechnung…
…ist die Versteuerung nach Maßgabe der Bestimmungen über Anzahlungen vorzunehmen. Bei Anzahlungen entsteht die Steuerschuld in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Anzahlung vereinnahmt wird (§ 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG 1994). Aufgrund der in der Rechnung angegebenen Zahlungsweise "Die Zahlung erfolgt durch die…
…wenn sie auf Grund der Rechnungslegung geschuldet würden. In den überreichten Beschwerden wurde ausgeführt, bei den bezogenen Vorleistungen hätte es nicht um sonstige Leistungen, sondern um Lieferungen gehandelt und daher sei die inländische Umsatzsteuer zu Recht ausgewiesen worden. In der Beschwerdevorentscheidung bestätigte die belangte Behörde…
…den Sachbescheiden wird in einem später erfolgenden Erkenntnis abgesprochen (zu RV/2100038/2019). Das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO) bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Tatsachen in diesem Sinne sind Sachverhaltselemente…