BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 14 Abs. 2 und 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 - VGSG, LGBI. für Wien Nr. 56/2005, in der Fassung…
…Zweifel zu ziehen seien. Die Schätzung sei einerseits aufgrund der negativen Rohaufschläge der Jahre 2010 und 2011 ohne Berücksichtigung der Lizenzaufwendungen vorgenommen worden und andererseits wegen den Differenzen der Spielautomaten im Anlagenverzeichnis. Die Ermittlung der Schätzungsgrundlagen sowie deren steuerliche Auswirkung hinsichtlich der Umsatz-, Körperschaft- und…
…auf dem Kontonummer 1600 Handelswarenvorrat verbuchten Beträge betreffen. Unter den Halb- und Fertigerzeugnissen (Konto 1700) sei in den Jahren 2010-2012 nur ein Fixwert von je 111.250,00 Euro für Spielautomaten der Marke "Marke5" erfasst worden. Wenn das Unternehmen auch immer wieder behaupte die…
…November 2010 für die Markteinführung 50 Stück Gerätekomponenten unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden. Da sich die Spielautomaten nach Ansicht der Behörde nach wie vor im Eigentum der Abgabepflichtigen befinden sollten, werde der WES aktiviert und lediglich eine Afa gewinnmindernd anerkannt. 2 Begründung der Abgabepflichtigen: Es…
…resultiere aus den von der Abgabenbehörde unterstellten und geschätzten Einspielergebnissen (bzw der daraus erzielten Erlöse) aus der - nach Ansicht der Behörde - Eigenaufstellung von Glücksspielautomaten. Nach Ansicht der Behörde habe eine erhebliche Differenz der Spielautomaten im Anlageverzeichnis nicht plausibel aufgeklärt werden können, sodass zu unterstellen sei…
…S. 406, Produktübersicht, abgerufen am 29.01.2014]. Als Tätigkeitsbeschreibung weist das Firmen ABC "Produktion, Vertrieb und Verleih von Spielautomaten sowie Führung eines Online-Casinos" aus [BFG-Akt OZ 58, S. 155, Auskunft Creditreform, abgerufen am 01.10.2013]. Die Bf. hat im Beschwerdejahr 2010…
…festzustellen, dass die Konzessionäre von Spielbanken gemäß § 22 GSpG im Bereich des Glücksspielmonopols des Bundes sowie die Bewilligungsinhaber von Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten nach § 5 GSpG im Gegensatz zu nichtkonzessionierten Unternehmen (für Spielautomaten, die in Wien betrieben werden, mangels Erteilung von Bewilligungen) enorme Auflagen erfüllen müssen…
Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Dies gilt gemäß § 269 Abs. 1 BAO auch für das Verwaltungsgericht (vgl. VwGH 27.10.2025, Ra 2025/13/0014), Im Besteuerungsverfahren besteht die Schätzung darin, Besteuerungsgrundlagen…
…fand beim Bf. im Jahr 2014 eine Außenprüfung statt. Aufgrund fehlender Grundaufzeichnungen zu den Spielautomaten, fehlenden Kassenjournalen und nicht aufgeklärter Differenzen bei der Vermögensdeckungsrechnung rechnete die Abgabenbehörde zum Umsatz und zum Gewinn im Zuge dieser Betriebsprüfung jeweils 25.000 € jährlich hinzu. Das Ergebnis dieser…
Die Obergrenze für eine Schätzung, die nach Ansicht des Gerichts gerade noch vertretbar erscheint, bildet hingegen der erklärte Gewinn bzw. Umsatz des Jahres 2009 (siehe Abschnitt 2.1. dieses Erkenntnisses). Dem liegt die in Abschnitt 3.3. dieses Erkenntnisses näher ausgeführte Annahme des Gerichts zugrunde…
…Zeugen die Angaben in den gegenständlichen Niederschriften bestätigt und ausgesagt, dass es sich bei den gegenständlichen Geräten eindeutig um Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit handelte. Da sohin durch die Betätigung der Apparate ein Gewinn in Geld erzielt werden konnte und für diese keine Bewilligung oder Konzession nach §…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag.a Renate Schohaj und die weiteren Senatsmitglieder, den berichterstattenden Richter Mag. Daniel Philip Pfau, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Franz Kandlhofer und Gerald Kreuzer in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, gegen den Bescheid des Magistrates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Mirha Karahodzic MA, Mag. Belinda Maria Eder und Erwin Agneter, in der Beschwerdesache der *****, *****, *****, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Jänner 2014, MA…
…verstoße nicht gegen das Glücksspielmonopol, wenn die Bf. ohne Konzession gemäß § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung den Spielteilnehmern Spiele über Terminals, die sich mit Spielautomaten in welchen das Spielergebnis getroffen wird, verbinden, anbietet. Das Glücksspielmonopol sei verfassungs- und unionsrechtswidrig, da es innerstaatlich gegen den…
…gegen die Selbstberechnung der Glücksspielabgabe ein, es verstoße nicht gegen das Glücksspielmonopol, dass die Bf. den Spielteilnehmern Spiele über Terminals, die sich mit Spielautomaten in welchen das Spielergebnis getroffen wird, verbinden, anbietet. Zudem sei das Glücksspielmonopol verfassungs- und unionsrechtswidrig, da es innerstaatlich gegen den Gleichheitsgrundsatz…
…Auch ist es evident, dass gerade auch das Glücksspiel mit Spielautomaten ein entsprechendes Suchtpotential aufweist und zu entsprechender Begleitkriminalität – verwiesen sei etwa auf Straftaten zur Beschaffung von Spielkapital – führen kann. Dass es sich bei der Normierung eines derartigen Systems um eine geeignete Maßnahme handeln kann…
Durch IA zu BGBl. 1993/695 sollten die Bestimmungen über die Konzessionserteilung ….sicherstellen, dass damit Außenstehende am eventuellen Versuch gehindert werden, kriminelle Gelder zu investieren, Geld zu waschen bzw. der organisierten Kriminalität Einfluss zu verschaffen. Die Glücksspielgesetznovellen 2010 gehen von den fiskalischen Zielsetzungen endgültig…
…bezahlt worden, alles andere sei noch offen (ca. € 11.000,00). Schließlich führte die Bf aus, sie habe das Lokal 1985 gekauft und auch früher immer Spielautomaten gehabt. Zu jeder Anmeldung seien auch die Abgaben bezahlt worden. Diesmal sei sie leider auf Hrn. S…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.), vertreten durch Dr. Günter Schmid, RA, Hafferlstr. 7, 2. OG, 4020 Linz über die Beschwerde vom 3. März 2022 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 6, Referat Landes…
Die Regelungen betreffen den gesamten Bargeldbestand eines Betriebes und gelten auch für Spielautomatenkassen. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wäre der Bf. verpflichtet gewesen, die Bareingänge (Spieleinnahmen) und Barausgänge (Auszahlungen an die Spieler) täglich in geeigneter Weise festzuhalten. Dass dies nicht der Fall war, ergibt sich aus…