IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Lang in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Prochaska Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Kärntner Ring 14/2, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2022 gegen den Sicherstellungsauftrag des Zollamtes Österreich als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf, vertreten durch Mag. Alice M. Hoch, Rechtsanwältin Schlossplatz 12, 2361 Laxenburg , über die Beschwerde des Bf. gegen die Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs.1 FinStrG des Zollamtes Wien…
Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen (VwGH 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Finanzstrafsache gegen A., Adresse, vertreten durch Dr. Florian Legit, Rechtsanwalt, Bürgerstraße 26, 6020 Innsbruck, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch StB über die Beschwerde vom 13.12.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 18.11.2013, betreffend Sicherheitsleistung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, vertreten durch RA C, in D, vom 8. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch E, vom 27. April 2016, betreffend Sicherstellungsauftrag gem…
Laut Feststellungen des Finanzamtes Linz im Rahmen der Umsatzsteuersonderprüfung bei der gegenständlichen Firma wurde festgestellt, dass zumindest seit Ende September 2011 kein Hinweis auf die Firma S-GmbH an der angegebenen Firmenadresse zu finden ist. Zustellungen an die Adresse waren erfolglos. Die Räumlichkeiten an der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 13. April 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 13. März 2023, Zl. ***1***, betreffend Sachhaftung gem. § 225 BAO iVm § 69 ZollR…
Eine verdeckte Ausschüttung ist begriffsnotwendig eine Vorteilsgewährung an den Eigentümer bzw. Anteilsinhaber der Körperschaft. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber (Gesellschafter) kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person (zB wahrer Machthaber) begünstigt wird. Die verdeckte Ausschüttung ist aber auch in…
Da eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung bei Vermögensverschiebung ins Ausland vorliegt, muss im Fall, dass sich der Abgabepflichtige und sein Vermögen von Anfang an im Ausland befinden analog von einer Gefährdung oder zumindest wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit ausgegangen werden. Wie der Verwaltungsgerichtshof in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Dr. Franz Essl, Rechtsanwalt, Mühlbacherhofweg 4/1, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 10.3.2018 gegen den Bescheid - Sicherstellungsauftrag der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen die Firma BF, in S, SS, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Werner Hammerl, Oberer Stadplatz 40, 4780 Schärding, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 02.04.2014 gegen den Bescheid (Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO) der belangten Behörde Finanzamt vom 03.03.2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, vertreten durch RA C, in D, vom 30. September und vom 1. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 31. August 2009, betreffend Sicherstellungsauftrag…
…April 2019 am 17. April 2019 nach einem erfolglosen Zustellversuch beim angegebenen Postamt hinterlegt. Der Sicherstellungsbescheid wurde somit zulässigerweise erlassen. Sicherstellungsaufträge setzen eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus, Dies liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Alice Hoch, Rechtsanwältin, Schloßplatz 12, 2361 Laxenburg, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 26. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin YY in der Beschwerdesache Bw, vertreten durch AA, gegen den Sicherstellungsauftrag (§ 232 BAO) des Finanzamtes Y vom 22. Juni 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Dennoch schließt sich das BFG den Ausführungen der Bf. im Schriftsatz vom 19.09.2022 an, wonach die Sicherstellung von nicht anerkannten Vorsteuerbeträgen mangels Vorliegen entsprechender Feststellungen nicht in einem höheren Ausmaß erfolgen kann als an Vorsteuer in den jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemacht wurde. Aus…
…und mit dem berichtigten Bescheid eine rechtliche Einheit bildet, ist aufgrund des Umstandes, dass die für die Erlassung des Sicherstellungsbescheides tatbestandsmäßig erforderlichen Voraussetzungen bei dessen Ergehen vorliegen müssen, hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides (unter anderem) darauf abzustellen, ob zum Zeitpunkt dessen Ergehens eine rechtskonforme Einleitung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 3. April 2024 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 8. März 2024, Zl. ***1***, betreffend Sicherstellungsauftrag gem. § 232 BAO zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…