…X-Dorf mit Hauptwohnsitz angemeldet. Zudem erwarb der Bf. im Jahr 2005 – für Jagdzwecke - eine landwirtschaftliche Grundfläche im Ausmaß von 3.381m² (nahe seines Wohngrundstückes). Wie in weiterer Folge noch dargelegt wird, lag aber auch der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit in Österreich. Wenn der Bf…
…den Betrieb der Auftraggeber nicht auf". Wenn in der BFG-Entscheidung ausgeführt werde, dass der Bf. im Schriftsatz vom 12.10.2012 „selbst zugegeben " hätte „..die Tätigkeit nur in Österreich ausgeübt“ zu haben, so sei dies nicht richtig. Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit und die…
…wieder in der Lage sich um seine wirtschaftlichen Belange und um seine Aufgaben als Geschäftsführer zu kümmern. 2.2.2. Wirtschaftliche Tätigkeit und wirtschaftliche Ziele der Gesellschaft Ein wesentliches Unternehmensziel bzw. Schwerpunkt der Gesellschaft ist die Vermarktung und Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Einsatzmöglichkeit von…
…der Anwendung einer solchen Besteuerungsmaßnahme ist folglich abzusehen, wenn es sich auf der Grundlage objektiver und von dritter Seite nachprüfbarer Anhaltspunkte erweist, dass die genannte beherrschte ausländische Gesellschaft ungeachtet des Vorhandenseins von Motiven steuerlicher Art tatsächlich im Aufnahmemitgliedstaat angesiedelt ist und dort wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeiten…
Bereits im Jahr 2012 lernten die neuen Geschäftsführer Vetreter der ***Firma3*** kennen und fand kurz darauf die erste Arbeitssitzung statt. Es hat sich somit bereits im Verkaufsjahr 2012 eine Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ergeben. Es hat sich nicht nur der Schwerpunkt der Tätigkeit verlagert. Es…
…generieren. Soweit die Abgabenbehörde die Anwendung der Bestimmung des § 2 Abs 2a zweiter Teilstrich EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 106/1999 im gegenständlichen Verfahren im Wesentlichen damit begründet, dass im Streitjahr 2018 der Schwerpunkt der Tätigkeit hauptsächlich in der Verwaltung und dem Handel mit…
…an dem der Dienstleistungserbringer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat, von wo aus die Dienstleistung erbracht wird. In Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen festen Niederlassung ist sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltstort heranzuziehen. Den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit hat…
…an dem der Dienstleistungserbringer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat, von wo aus die Dienstleistung erbracht wird. In Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen festen Niederlassung ist sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltstort heranzuziehen. Den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit hat…
…Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung eines alleinstehenden Steuerpflichtigen an den Beschäftigungsort dar (vgl. in diesem Zusammenhang auch VwGH 29.1.1965, 1176/63: "Bei einem Vergleich der Erfolgsziffern des Fabrikationsbetriebes in W. und des landwirtschaftlichen Betriebes in P. ergibt sich eindeutig, dass der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit…
…Ort der Geschäftsleitung und somit der zentrale Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nicht in Deutschland gelegen sein konnte. Denn diesem Vorbringen zufolge wird die steuerliche Nichtansässigkeit im Inland allein mit dem Hauseigentum in Spanien begründet. Spätestens mit dem Hausverkauf in Spanien sei die Ansässigkeit – so der…
…Ausmaß, aufgrund deren Änderung eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur gegeben wäre, bis dato nicht Stellung genommen (vgl. Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 8, Rz. 250). Tätigkeit: Laut Firmenbuch ist der Unternehmensgegenstand seit 2009 unverändert der ökologisch orientierte Wohnbau. Lag der Schwerpunkt bis 2012 auf Ankauf…
…1 Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie und Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe, insbesondere der Begriff „wer“, verleihen dem Begriff „Steuerpflichtiger“ eine weite Definition mit dem Schwerpunkt auf der Selbständigkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Sinne, dass alle natürlichen und juristischen…
…als Leistung wie zwischen zwei fremden Betrieben), dass zwischen den vom Gesellschafter erbrachten Leistungen und der von der Mitunternehmerschaft entfalteten Tätigkeit kein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (VwGH 19. Juni 2002, 99/15/0115 mwN). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30. Mai 1995…
…1 Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie und Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe, insbesondere der Begriff "wer", verleihen dem Begriff "Steuerpflichtiger" eine weite Definition mit dem Schwerpunkt auf der Selbständigkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Sinne, dass alle natürlichen und juristischen…
…1 Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie und Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe, insbesondere der Begriff "wer", verleihen dem Begriff "Steuerpflichtiger" eine weite Definition mit dem Schwerpunkt auf der Selbständigkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Sinne, dass alle natürlichen und juristischen…
…AEUV gewährte Beihilfen müssen jedoch der Entschädigung für Einbußen dienen, die unmittelbar auf den COVID-19-Ausbruch zurückzuführen sind, so beispielsweise Einbußen, die unmittelbar auf restriktive Maßnahmen zurückzuführen sind, durch die der Empfänger de jure oder de facto an der Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bzw…
…die eigentliche Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Im Folgenden eine kurze Chronologie der Ereignisse: 2/2011: Anlässlich der Betriebsübergabe von J I an seinen Sohn K I erfolgte die Entschuldung der Firma A. Die gesamten Bankverbindlichkeiten wurden getilgt, die Mitarbeiter abgefertigt und von der Firma I…
…festhalten: Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen des Bf. lag in den Streitjahren an seinem Dienstort in CH-y-CH, wo er für die Firma ZZ AG tätig wurde. Dies ergibt sich aus den Anwesenheitslisten der Jahre 2011 bis 2013, aus denen hervorgeht, dass der Bf…
…vertretenen Künstlers wirtschaftlich zu verwerten. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes entspricht auch die konkrete Art und Weise der Betriebsführung durchaus einer Betätigung mit Nähe zur Privatsphäre iSd § 1 Abs 2 LVO, was sich aus folgenden Umständen erhellt: Der Bf hat letztlich seinen Schwerpunkt der Vertretung und…
…Ausland steuerlich unbeachtlich ist, wenn sie keine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (vgl. VwGH 28.11.2007, 2005/14/0004; VwGH 25.1.2006, 2002/14/0074). 2. Formale Vergleichbarkeit ersetzt keine tatsächliche Geschäftstätigkeit Der Beschwerdeführer stützt sich ausschließlich auf den sogenannten Typenvergleich gemäß § 1 Abs…