…Auftraggeber nicht ersetzt würden, sei auch ein Anzeichen für ein Unternehmerrisiko. Im Vordergrund des Merkmales des Unternehmerwagnisses stehe, ob den Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmeschwankungen treffe. In die Überlegungen einzubeziehen seien aber auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen bei nicht überwälzbaren Ausgaben…
…Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen treffe. In die Überlegungen einzubeziehen seien aber auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen bei nicht überwälzbaren Ausgaben ergäben. Dabei komme es nicht auf die Vertragsgestaltung sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an (VwGH vom 23. April 2001, Zl…
…mit eigenen Kraftfahrzeugen). Im Hinblick darauf, dass den Subunternehmern somit bei gleich hohen monatlichen Vergütungen annähernd gleich hohe Ausgaben erwachsen, trifft sie kein wesentliches Wagnis der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben. Weiters ist zu berücksichtigen, dass von den Zustellern, obwohl in dem mit…
…aufkommen müsse. Im Vordergrund dieses Merkmales stehe, ob den Leistungserbringer tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen treffen würde. In die Überlegung einzubeziehen seien auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen aus nicht überwälzbaren Ausgaben ergäben (VwGH vom 2. Juli 2002, Zl. 2000/14/0148). Dem…
…sich aus Schwankungen aus nicht überwälzbaren Ausgaben ergeben, miteinzubeziehen sind (vgl. VwGH 2.7.2002, 99/14/0056). Das für eine selbständige Tätigkeit typische Unternehmerrisiko besteht darin, dass der Leistungsempfänger die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite maßgeblich…
…Schwankungen aus nicht überwälzbaren Ausgaben, somit ein Unternehmerrisiko im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG, nicht erblickt werden. Auch das Fehlen einer Erfolgsgarantie spricht nicht gegen ein echtes Dienstverhältnis, da Dienstverhältnisse auf Provisionsbasis nicht ungewöhnlich sind. Zusammenfassend stellten die TaxifahrerInnen nach den vorangegangenen Ausführungen bei…
…aus Schwankungen aus nicht überwälzbaren Ausgaben ergeben, miteinzubeziehen sind (vgl VwGH vom 2. Juli 2002, 99/14/0056). Das für eine selbständige Tätigkeit typische Unternehmerrisiko besteht darin, dass der Leistungsempfänger die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite maßgeblich…
…mit eigenen Kraftfahrzeugen). Im Hinblick darauf, dass den Subunternehmern somit bei gleich hohen monatlichen Vergütungen annähernd gleich hohe Ausgaben erwachsen, trifft sie kein wesentliches Wagnis der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben. Weiters ist zu berücksichtigen, dass von den Zustellern, obwohl in dem mit…
…trifft. ln die Überlegung einzubeziehen sind auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen aus nicht überwälzbaren Ausgaben ergeben (VwGH v 2.7.2002, 2000/14/0148). Die Vereinbarung einer Stundenentlohnung spricht gegen ein einnahmenseitiges Unternehmerwagnis. Vertretungsbefugnis Unter einem generellen Vertretungsrecht versteht man die Möglichkeit des Dienstnehmers…
…Wagnisse aus Schwankungen nicht überwälzbarer Ausgaben nicht entstehen können. Dass die beim Beschwerdeführer beschäftigten Personen im Krankheitsfall keine Entlohnung erhalten, ist nicht darauf zurückzuführen, dass sie ein Unternehmerrisiko tragen, sondern darauf, dass sie vom Beschwerdeführer nicht bei einer für nicht selbständige Arbeitnehmer zuständigen Krankenversicherung angemeldet…
…der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft eingegliedert ist, - dass ihn weder das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen noch jenes der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben - also kein Unternehmerwagnis - trifft und - dass er eine laufende, wenn auch nicht notwendig…
…Den Chorsängern würden grundsätzlich alle wesentlichen Betriebsmittel zur Verfügung gestellt und sie erhielten Taggelder. Wagnisse aus Schwankungen nicht überwälzbarer Ausgaben seien nicht entstanden. Die betroffenen Personen seien insgesamt nicht in der Lage gewesen, die Höhe ihrer Einkünfte wesentlich zu beeinflussen. Der Auftraggeber habe einen in…
…somit bei Urlaub und Krankenstand ebenfalls keine Einnahmen haben, zweifellos von einer nichtselbständigen Tätigkeit ausgegangen werden muss. Angesichts des Umstandes, dass den betroffenen Personen grundsätzlich die Fahrzeuge und teilweise sogar Mobiltelefone zur Verfügung gestellt wurden, sind ihnen Wagnisse aus Schwankungen nicht überwälzbarer Ausgaben wie bei…
…Dienstnehmer nicht vergleichbar sei, wird darauf hingewiesen, dass für das Vorliegen eines Unternehmerrisikos zu untersuchen ist, ob den Auftragnehmer das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen oder jenes der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben trifft, und ob er eine laufende, wenn auch nicht monatliche…
…andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft eingegliedert ist, .) dass ihn weder das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen noch jenes der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben trifft und .) dass er eine laufende, wenn auch nicht notwendig monatliche…
…andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft eingegliedert ist, .) dass ihn weder das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen noch jenes der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben trifft und .) dass er eine laufende, wenn auch nicht notwendig monatliche…
…für Festmeter, etc) erfolgt und es sich dabei nicht um wesentliche Einnahmeschwankungen handelt und gleichzeitig nur geringe bzw keine Aufwendungen für Betriebsmittel zu tragen sind, sodass Wagnisse aus Schwankungen nicht überwälzbarer Ausgaben nicht entstehen können. Dass vom Abgabepflichtigen zur Holzschlägerung und -bringung größere Maschinen zB…
…In die Überlegungen einzubeziehen sind auch Wagnisse, die sich aus Schwankungen nicht überwälzbarer Ausgaben ergeben. Aus dem Umstand, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer durch die Aufträge von seinem einzigen Auftraggeber, der Beschwerdeführerin, offensichtlich voll ausgelastet war, lässt sich nicht erkennen, dass unternehmerische Fähigkeiten zur Erlangung von…
…der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft eingegliedert ist, - dass ihn weder das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen noch jenes der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Ausgaben - also kein Unternehmerwagnis - trifft und - dass er eine laufende, wenn auch nicht notwendig…
…ins Gewicht fallende Einnahmenschwankungen noch jenes der Schwankungen ins Gewicht fallender nicht überwälzbarer Aufgaben trifft (VwGH 21.9.1999,99/14/0255, VwGH 26.7.2000, 2000/14/0061, VwGH 17.10.2001, 98/13/0185). Liegt bei einer Tätigkeit eines Gesellschafters für seine Gesellschaft…