…Die Beschwerde des XC gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift Top 9, XXC, samt dazugehöriger Räumlichkeiten und Örtlichkeiten (oben Pkt. B.3.) ist hingegen - weil offenbar sein eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1…
…sich jedoch nicht auf eine Beweislage im Sinne des Finanzstrafrechtes zur Feststellung eines begründeten Tatverdachtes, da die Gewinnung der Beweisergebnisse im finanzstrafbehördlichen Ermittlungsverfahren sich von derjenigen im Steuerverfahren wesensmäßig unterscheidet: Im Finanzstrafverfahren ist der begründete Verdacht als Voraussetzung von Durchbrechung des Hausrechtes festzustellen (siehe oben)…
…Beschwerde der YB-GmbH gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an den Anschriften XXXXB (oben Pkt. B.1.), und XXXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehöriger Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar ihr eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum…
…unterliegen sie nicht dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Schutz des Hausrechtes (z.B. VfGH 21.9.1984, B 607/80), es sei denn, das zu durchsuchende Fahrzeug befände sich in Räumlichkeiten, für welche wiederum der Schutz des Hausrechtes zur Anwendung käme (etwa wenn das Fahrzeug in der…
…wiederum der Schutz des Hausrechtes zur Anwendung käme (etwa wenn das Fahrzeug in der hauseigenen Garage abgestellt worden wäre). Wären vom Verdächtigen verwendete Fahrzeuge betroffen, berührte der Eingriff wiederum allenfalls die Rechtssphäre einer anderen Person. Die Beschwerde der B gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf…
…Die Beschwerde des XA gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift XXXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehörigen Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar auch sein eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3…
… 1 des Gesetzes zum Schutze des Hausrechtes (HausrechtsG), RGBl 1862/88, eine "Durchsuchung der Wohnung oder sonstiger zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten, unabhängig von der Art ihrer Nutzung. Auch Geschäfts- und Betriebsräume stehen unter dem Schutz des in Art. 9 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte…
…das zu durchsuchende Fahrzeug hätte sich in Räumlichkeiten befunden, für welche wiederum der Schutz des vom Beschwerdeführer ausgeübten Hausrechtes zur Anwendung käme (etwa wenn das Fahrzeug in einer hauseigenen Garage eines Objektes, bei welchem die Beschwerdeführerin ein Hausrecht ausübte, abgestellt worden wäre) - (siehe für viele…
…Die Bf. hatte im gesamten Verfahren nie vorgebracht, dass das Gebäude oder Räumlichkeiten betreten worden seien. Laut Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bezweckt das Hausrechtsgesetz den Schutz der Intimsphäre des Inhabers jeder "Räumlichkeit", die einer Wohnung vergleichbar ist. Zwar ist der Begriff "sonstiger zum Hauswesen gehörige Räumlichkeiten…
…Auch seitens der Bf. wurde nicht vorgebracht, dass die Organe der Finanzpolizei ein Gebäude betreten hätten. Laut Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bezweckt das Hausrechtsgesetz den Schutz der Intimsphäre des Inhabers jeder "Räumlichkeit", die einer Wohnung vergleichbar ist. Zwar ist der Begriff "sonstiger zum Hauswesen gehörige Räumlichkeiten…
…Die Beschwerde der XF gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift XXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehörigen Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar auch ihr eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3…
…seinem eigenen Hausrecht betroffen ist. Der VfGH geht in seiner Rechtsprechung bei Beurteilung dessen, was unter den Begriff "sonstige zum Hauswesen gehörige Räumlichkeiten" iS des Gesetzes vom 27. Oktober 1862, RGBl. 88, zum Schutze des Hausrechtes fällt, davon aus, dass dieses Gesetz offenkundig den Schutz…
…somit offenkundig den Schutz der Intimsphäre des Inhabers jeder Räumlichkeit, die einer Wohnung vergleichbar ist (VfGH 28.2.1989, B 1710/88). Beschwerdeberechtigt ist somit lediglich der Inhaber einer durchsuchten Wohnung bzw. jeder Räumlichkeit, die einer Wohnung vergleichbar ist. Laut den eigenen Ausführungen der Beschwerdeführer…
…in Folge Überschreitung der Befugnisse des § 50 Abs. 4 GspG in ihren Rechten verletzt worden. Die Beschwerdeführerin ist dadurch, dass ein Organ der Finanzpolizei anlässlich einer Glückspielkontrolle einen Kasten geöffnet und darin einen FI-Schalter gesucht hat, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden. Im Übrigen…
…0153; VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 3. Mit einer Hausdurchsuchung wird in das verfassungsrechtlich geschützte Hausrecht eingegriffen (siehe § 1 des Gesetzes zum Schutze des Hausrechtes, RGBl 1862/88 idgF: "Eine Hausdurchsuchung, das ist die Durchsuchung der Wohnung oder sonstiger zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten…
…ein Kasten systematisch besichtigt wird. Die Bf. macht daher die Verletzung des Hausrechts geltend und verweist hinsichtlich ihrer rechtlichen Meinung und die schriftliche Stellungnahme vom 2.1.2017. Zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde gibt die Bf. an, dass sie erstmals in der heutigen Verhandlung am 3…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofes ist es für das Wesen einer Hausdurchsuchung charakteristisch, dass nach Personen oder Sachen, von denen unbekannt ist, wo sie sich befinden, gesucht wird (vgl. VfSlg. 11.650/1988, mwN). Durch den Schutz des Hausrechtes soll ein die persönliche Würde…
…0153; VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 3. Mit einer Hausdurchsuchung wird in das verfassungsrechtlich geschützte Hausrecht eingegriffen (siehe § 1 des Gesetzes zum Schutze des Hausrechtes, RGBl 1862/88 idgF: "Eine Hausdurchsuchung, das ist die Durchsuchung der Wohnung oder sonstiger zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten…
…gegeben als dies zur Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen des GSpG erforderlich ist. Das aus § 50 Abs. 4 resultierende Betretungsrecht ist von einer Hausdurchsuchung zu trennen. Art. 9 StGG erklärt das Hausrecht für unverletzlich. Das Gesetz zum Schutze des Hausrechts, das Bestandteil des StGG ist…
…eines Kastens) genügt, um als Hausdurchsuchung gewertet zu werden. Das Hausrecht des Art95tGG unterscheidet sich vom Recht auf Achtung der Wohnung nach Art 8 EMRK im Ansatz dadurch, dass es nicht die Funktion einer Wohnung, sondern die Freiheit einer räumlichen Sphäre schützt. Art 9 StGG…