…der Schuld befreit, sodass es wiederum nur einen Schuldner gibt (vgl. Hirschler, Schuldbeitritt und Schuldübernahme, RWZ 2021/51, 271 mwH). Da im Beschwerdefall keine Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt erfolgte, wurde die Bf. lediglich zur solidarisch Haftenden und trat nicht anstelle der bisherigen Schuldner. Entsprechend kann…
…ohne jegliche Einschränkung - erfolgen. Für eine Garantie spreche auch die Befristung der gegenständlichen Garantieerklärung auf die Dauer von 5 Jahren entsprechend einer Bankgarantie, die auch im Geschäftsverkehr üblicherweise befristet sei. Gegenständlich sei auch kein Schuldbeitritt erfolgt. Dieser scheide bereits deshalb aus, weil dieser bedeuten würde…
…Aus diesem Grund sei die Bf. dem entsprechenden Kreditverhältnis als neue Kreditnehmerin beigetreten. In Folge des Schuldbeitritts durch die Bf. als neue Kreditnehmerin sei es vereinbarungsgemäß zur Entlassung von Frau Y. als Kreditnehmerin für den aushaftenden Kredit bei der Q-Sparkasse gekommen und seien in…
…Prinzip der Akzessorietät gilt auch für den Bürgen und Zahler (VwGH 25.5.1987, 86/15/0046). Nach dem zweiten Halbsatz des § 33 TP 7 Abs 1 GebG unterliegt als weiterer Gegenstand der Schuldbeitritt im Sinne des § 1347 ABGB der Gebühr, das ist die Erklärung…
…2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Gemäß …
…gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 31. Juli 2024, GZ…
…Rechtsvorschriften zuwiderlaufen. Zudem kann ein Auftrag nur durch ein zweiseitiges Rechtsgeschäft begründet werden. Von der in der Eingabe vom 15. Juli 2024 beantragten Vernehmung von ***20***, dass die Bf zu einem Schuldbeitritt "2ESB" bereit gewesen wäre, wurde gemäß § 183 Abs.3 BAO abgesehen, da die…
…gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 31. Juli 2024, GZ…
…gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 31. Juli 2024, GZ…
…2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Gemäß …
…2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 323b Abs…
…2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 323b Abs…
…2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 323b Abs…
…2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt der Warenempfängerin bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 323b Abs…
…erfolgt, dieser habe die Fremdmittel jedoch nur deshalb zur Verfügung gestellt, weil die Beschwerdeführerin dem "Senior Facilities Agreement" als zusätzliche Schuldnerin beigetreten sei. Unter fremden Dritten wäre ein solcher Schuldbeitritt, bei dem andere Konzernfirmen für die nicht besicherten Verbindlichkeiten der Kreditnehmerin haften, nicht möglich gewesen…
…erfolgt, dieser habe die Fremdmittel jedoch nur deshalb zur Verfügung gestellt, weil die Beschwerdeführerin dem "Senior Facilities Agreement" als zusätzliche Schuldnerin beigetreten sei. Unter fremden Dritten wäre ein solcher Schuldbeitritt, bei dem andere Konzernfirmen für die nicht besicherten Verbindlichkeiten der Kreditnehmerin haften, nicht möglich gewesen…
…Antragskosten von € 247,80. ff) Auf Grund des Rückstandsausweises vom 08.02.2013 über € 2.000,-- gegenüber der Gemeinde ***2*** zuzüglich Antragskosten von € 133,30. g) Der Zweitantragsteller tritt sämtlichen zu Punkt 5 d) genannten Verbindlichkeiten als Bürge und Zahler bei (Schuldbeitritt)…
…Y. erfolgt. Aus diesem Grund sei von der Bf. ergänzend eine gesonderte Vereinbarung mit der Q-Sparkasse (Schuldbeitritt) abgeschlossen worden. Buchhalterisch sei die Transaktion bei der Bf. durch Ansatz des Kreditobligos in Höhe von 743.778,62 Euro und der Verbindlichkeiten aus dem Einzelunternehmen Y…
…verpflichte wurde. Ebensowenig liegen sonstige Schriftstücke vor, aus welchen sich eine betriebsbedingte Verpflichtung der Bf. zur Schuldübernahme begründen lässt. Der Schuldbeitritt und die dadurch geleisteten Ratenzahlungen der Bf. sind daher nicht betrieblich veranlasst. A.2 Gewinnzuschlag gem. § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988: Nach…
…Im gegenständlichen Fall liege keine interpretationsbedürftige Willenserklärung vor, die es erforderlich machen würde, sie im Wege der Interpretation entweder als Bürgschaft gemäß § 1346 ABGB, als Schuldbeitritt gemäß § 1347 ABGB oder als Garantie gemäß § 880a ABGB auszulegen. Schon allein durch den klaren Verweis auf § 880a (2…