…50% an der KEG beteiligten Gesellschafter haften nicht voll, wie bei der OHG. Die Gesellschafter haben in Pkt. XXIII. einen Schuldbeitritt wie folgt ausgesprochen: "Herr AD, geboren am xx, und Herr RD, geboren am xxx, treten diesem Vertrag bei und haften somit persönlich und solidarisch…
…da die Firma in Gründung war, zur Sicherung und Erfüllung des Hauptgeschäftes die Urkunde mit unterfertigt. Eine private Schuldübernahme ist kein Schuldbeitritt und demnach nicht gebührenpflichtig. Es liegt keine separate Haftungsübernahme als Bürge vor, sondern ausschließlich die Sicherung und Erfüllung - versprechen eine bestimmte Leistung zur…
…Weiters kann bewilligt werden, dass eine dritte Person neben dem Zollschuldner ganz oder teilweise der Zollschuld beitritt und dadurch im entsprechenden Ausmaß Gesamtschuldner wird (Schuldbeitritt). Zu den Erwägungsgründen des unabhängigen Finanzsenates: Der Hauptverpflichtete ist der Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat die Waren innerhalb…
…in einer solchen Zusatzvereinbarung beurkundete Rechtsgeschäft ist neuerlich als Bestandvertrag gebührenpflichtig (VwGH 18.9.1980, 0051/79). Tritt hingegen ein Dritter auf Seiten des Bestandnehmers lediglich der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei, liegt ein Schuldbeitritt vor. Rz 1412: Zur Vertragsübernahme siehe Rz 1146 ff.
…zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft auf Grund einer zu Gunsten der Gesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung bzw. eines Schuldbeitrittes für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage im Sinne des …
6.1.8.7. Wertpapiere 6.1.8.7.1. Umfang der Befreiung Rz 766: Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren iSd § 6 Abs. 1 Z 8 lit. f UStG 1994 sind sämtliche Umsätze einschließlich der Vermittlung, die sich auf Wertpapiere beziehen, ausgenommen die Verwahrung und…
…Haftung für das pfandrechtlich gesicherte anteilige Wohnbauförderungsdarlehen, sondern stimmt auch dem Eintritt des Erwerbers in das Schuldverhältnis ausdrücklich zu. Durch die befreiende (privative) Schuldübernahme (Schuldeintritt) wird daher der alte Schuldner entlassen, der neue Schuldner tritt an seine Stelle. Was den Kaufpreis betrifft, so die Bw.…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
…der Schuld befreit, sodass es wiederum nur einen Schuldner gibt (vgl. Hirschler, Schuldbeitritt und Schuldübernahme, RWZ 2021/51, 271 mwH). Da im Beschwerdefall keine Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt erfolgte, wurde die Bf. lediglich zur solidarisch Haftenden und trat nicht anstelle der bisherigen Schuldner. Entsprechend kann…
…die Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch; c)ein gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt durch eine von der Zollbehörde zugelassene dritte Person oder die Überlassung eines Wechsels, für dessen Einlösung eine solche Person einzustehen hat; d)eine Barsicherheit…
…TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit der Begründung, dass ein Schuldbeitritt und keine Novation stattgefunden habe und deshalb keine Gebührenschuld entstanden sei. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag wird ergänzt: Eine auf § 24…
…kommt nicht darauf an, ob sich der Käufer verpflichtete, die Schuld in Anrechnung auf den Kaufpreis durch befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme, bzw. Hypothekenübernahme zu übernehmen. Übernimmt der Käufer eine Schuld in Anrechnung auf den Kaufpreis, findet daher eine Bewertung der Schuld gemäß § 14 Abs…
…am 17. April 2007 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung brachte der steuerliche Vertreter der Bw. betreffend DM-Kredit vor, dass durch die Bw. ein Schuldbeitritt erfolgt sei, d.h. Schuldnerin dieses Kredites sei die Bw. Durch diese Schuldübernahme sei es erforderlich gewesen, eine Forderung an Herrn RH…
…vom 24. Juli 2001, Zahl 100/51061/2001-1, schrieb das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin (Bf.) in Folge einer von ihr erstatteten Selbstanzeige, welche gleichzeitig als Schuldbeitritt gemäß Art. 231 ZK in Verbindung mit § 79 Abs. 1 letzter Satz ZollR-DG gewertet wurde, Eingangsabgaben sowie…
…Bescheid vom 24. Juli 2001, Zahl 100/51061/2001, schrieb das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin (Bf.) in Folge einer von ihr erstatteten Selbstanzeige, welche gleichzeitig als Schuldbeitritt gemäß Art. 231 ZK in Verbindung mit § 79 Abs. 1 letzter Satz ZollR-DG gewertet wurde, Eingangsabgaben sowie…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24. Juli 2001, Zahl 100/51061/2001-2, schrieb das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin (Bf.) in Folge einer von ihr erstatteten Selbstanzeige, welche gleichzeitig als Schuldbeitritt gemäß Art. 231 ZK in Verbindung mit § 79 Abs. 1 letzter Satz ZollR-DG gewertet…
…Zusatz von der Gebühr befreit. Rz 1628: Unterfertigt ein Wechselbürge mit oder ohne Zusatz "als Bürge" einen Schuldschein, so liegt eine nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Bürgschaft oder ein Schuldbeitritt vor (siehe Rz 1400 ff). Rz 1629: Dem Wechsel sind nach § 33 TP 22 Abs…
…Schuldbeitrittserklärung gemäß Art. 83 Abs. 1 Buchstabe c UZK-DA dem Zollamt gegenüber abgegeben hat und der Schuldbeitritt vom Zollamt angenommen (also gemäß § 66 letzter Satz ZollR-DG bewilligt) wurde. Zum Nachweis des wirksamen Schuldbeitritts hat der Spediteur die vom Zollamt bestätigte Ausfertigung der Schuldbeitrittserklärung…
…zu verlangen, da die Vorschriften des UZK spezifisch auf Einfuhr- oder Ausfuhrvorgänge abstellen und demgemäß auf Nebenansprüche begründende Vorgänge nicht gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG sinngemäß angewendet werden können. 4.9. Schuldbeitritt bei besonderen Verfahren (Art. 92 Abs. 1 Buchstabe c UZK, Art. 83…
…Zeitpunkt und Ausmaß der Schuldentilgung durch die Privatstiftung (Neuschuldner) zu. Im Zweifel ist nach § 1406 ABGB eine Schuldübernahme als Schuldbeitritt und nicht als Schuldeintritt anzusehen. Rz 226: Zuwendungen, die beim Empfänger zu den Betriebseinnahmen gehören (siehe Rz 242 ff), werden im Fall der Gewinnermittlung gemäß …