…Unterschrift des Beschuldigten als Verantwortlicher beim Prüfungsauftrag sowie bei der Niederschrift zur Schlussbesprechung reicht hier nicht als explizite Täternennung aus. (ergänzt: Für) Die zu spät - über FinanzOnline - gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen liegt daher keine Täternennung vor. Somit war die Selbstanzeige nicht für den Geschäftsführer eingebracht und kommt…
…Unterschrift des Beschuldigten als Verantwortlicher beim Prüfungsauftrag sowie bei der Niederschrift zur Schlussbesprechung reicht hier nicht als explizite Täternennung aus. (ergänzt: Für) Die zu spät - über FinanzOnline - gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen liegt daher keine Täternennung vor. Somit war die Selbstanzeige nicht für den Geschäftsführer eingebracht und kommt…
…die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd beim Erstbeschuldigten: den bisher ordentlichen Lebenswandel, die vollständige Schadensgutmachung, die Selbstanzeige, das Geständnis, die Sorgepflichten für 2 Kinder sowie die missliche wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen…
…nicht die Mittel zur Verfügung standen, um die hier gegenständlichen Zahllasten zu entrichten. • Sämtliche Abgabenrückstände wurden zwischenzeitlich durch die erfolgten Gutschriften getilgt. Auch die tatsächlich erfolgte Schadensgutmachung ist bei der Bemessung zu berücksichtigen (§ 34 Z 14 StGB)." Über die Beschwerde wurde erwogen: Übergangsregelung, Rechtslage: Gemäß …
…des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens am 13.9.2021. Diese wurde der Beschuldigten laut Akt am 20.9.2021 (Behebung der hinterlegten Einleitungsverfügung bei der Post) bekannt gegeben. Für die Straffreiheit des Rücktrittes vom Versuch gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG ist eine Schadensgutmachung wie bei einer Selbstanzeige (§…
…Strafanspruches. Unter "Natur des Vergehens" wird darauf abgestellt, ob einer in einer Strafvorschrift angedrohten Sanktion abschreckender und repressiver Charakter zukommt. Ein präventiver Charakter ist zwar unzweifelhaft auch Intention bei Schaffung der Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen gewesen, jedoch liegt keine strafrechtliche Sanktion vor. Die Art der Sanktion…
…der Fristen halte ich fest, dass bereits bei der ersten telefonischen Ankündigung einer Betriebsprüfung am 31.1.2011 mündlich eine Selbstanzeige angekündigt wurde. Die zu wenig bezahlte Körperschaftsteuer wird unverzüglich entrichtet. Mit vorzüglicher Hochachtung {Unterschrift E}" *Anmerkung: J C.4. Der Zeuge G nunmehr in…
…eigentlich keine Bedenken mit größeren Bar-Geldbeträgen zu reisen. Auf Vorhalt, dass die Abgabennachforderung bezugnehmend auf hinterzogene Abgaben angenommen wurde und dazu kein Beschwerdeverfahren angestrebt wurde. V: Das war ja die Schadensgutmachung für die Selbstanzeige, dies hat keinen pönalen Charakter. Die AB beantragte die Abweisung…
…lediglich aufgrund seines Aktivwerdens in Form der Darlegung einer Verfehlung und seiner Geltendmachung eines Strafaufhebungsgrundes einen entstandenen Nebenanspruch in einer bestimmten Höhe festzusetzen, womit eine Frist hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung einer Zusatzleistung neben der Schadensgutmachung zu laufen beginnt. Eine Selbstanzeige hat nach § 29 Abs…
…Plückhahn, Finanzstrafrecht 1996-2002, 96). Es ist daher ausgeschlossen, dass der Zuschlag bei wiederholten Selbstanzeigen iSd § 29 Abs. 6 FinStrG für vor dem 1.1.2011 begangene Finanzvergehen zur Anwendung gelangt (In diesem Sinne auch Brandl/Leitner/Schrottmeyer/Toifl in Die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, SWK…
…Konsequenterweise kämen als Täter nur die GmbH als auch der Beschuldigte in Frage. Somit liege der Paradefall einer konkludenten Selbstanzeige vor, bei der gar keine andere Deutungsmöglichkeit bestehe. Diesem Beschwerdevorbringen ist zu erwidern, dass im gegenständlichen Fall für die G kommentarlos und ohne weitere Angaben…
…normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht, kann bei einem Zuschlag von 30% der repressive bzw. pönale…
…wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht, kann bei einem Zuschlag von 30% der repressive bzw pönale Charakter…
…wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht, kann bei einem Zuschlag von 30% der repressive bzw pönale Charakter…
…herangezogen werden kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden. Die Monatsfrist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO…
…2003, 99/13/0083). Entgegen der Ansicht des Beschuldigten ist hier keine Analogie zu irgendwelchen anderen Bestimmungen vorzunehmen, weil die BAO als lex specialis hier genaue Vorgaben macht. Eine Zahlungserleichterung ist bei einer Selbstanzeige möglich, doch muss die Entrichtung dennoch innerhalb von zwei Jahren erfolgen…
…normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht, kann bei einem Zuschlag von 30% der repressive bzw. pönale…
…und die teilweise Schadensgutmachung bei der ***3*** und bei ***4*** zu werten. Zudem ist die schlechte wirtschaftliche Lage des Beschuldigten zu berücksichtigen. Erschwerend ist der oftmalige Tatentschluss (21 Taten) sowie der Umstand, dass in Folge der Konkursverfahren von einem endgültigen Abgabenausfall auszugehen ist. Bei der …
…vorliegenden Fall der Strafrahmen von € 100.000,00 des § 15 Abs. 1 WiEReG. Vom Amt für Betrugsbekämpfung wurden bisher bei der Strafbemessung des Beschuldigten als mildernd der bisher ordentliche Lebenswandel, die teilweise Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes, die volle Schadensgutmachung hinsichtlich § 49 Abs. 1 lit…
…sie von diesem abhängig ist. Dies ist beispielsweise bei Verspätungszuschlägen, Anspruchszinsen oder Aussetzungszinsen der Fall. Auch im Fall der Abgabenerhöhung ist diese vom Hauptanspruch abhängig. Wenn der Wortlaut des § 29 Abs. 6 FinStrG von sich aus den Selbstanzeigen ergebenden Mehrbeträgen spricht, so kann damit nur…