… 2 Abs. 2a 1. Teilstrich EStG 1988 gegeben sein solle. Die Gründung mehrerer Kommanditgesellschaften habe der Risikostreuung und damit der Risikovermeidung gedient. Dies sei eine Vorgangsweise, die in der Immobilienbranche vollkommen üblich sei (siehe Seite 20 des Beschwerdeschreibens). Für die Höhe der steuerlichen Ergebnisse sei…
… 42 Abs. 1 InvFG anzusehen seien. Das BMF teilte mit Schreiben vom 13. November 2001 dazu mit, dass bei ausländischen Aktiengesellschaften, welche ihr Vermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung veranlagen, steuerlich gemäß § 42 Abs. 1 InvFG 1993 ein Investmentfonds vorliege. Der Gesetzgeber verfolge durch die…
…wurde wohl aus Praktikabilitäts-, Sicherheits- bzw. Risikostreuungsgründen in der Schweiz veranlagt. Das bei J***** B***** in der Schweiz befindliche Vermögen hatte zum Todestag von KR lng. lgnaz L***** per XX.YY.2012 einen Wert von rund EUR 1.344 Tsd. Ab dem den Todestag folgenden…
…Entmistelung) gesetzt, um auf das auftretende Krankheitsbild zu reagieren. Vor allem hat der Betrieb seit Bekanntwerden alles Mögliche unternommen, um die natürliche Vielfalt sowie die waldbauliche und ökonomische Risikostreuung zu optimieren. Obwohl hier nachweislich keine Kosten und Mühen gescheut wurden, ist bekanntes Schadensereignis aufgetreten. In…
…da bei inländischen Kapitalgesellschaften, die ihr Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung anlegen, das Transparenzprinzip keine Anwendung findet." Gegen die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 8.07.2024 brachte der StV den Vorlageantrag vom 7.11.2024 ein und brachte ergänzend Folgendes vor: "Mit den Beschwerdevorentscheidungen vom…
…da bei inländischen Kapitalgesellschaften, die ihr Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung anlegen, das Transparenzprinzip keine Anwendung findet." Das Finanzamt erließ die abweisenden Beschwerdevorentscheidungen vom 31.10.2023 und führte zur Begründung aus: "Bf- (vormals ***Bf1*** und im Folgenden "Antragsteller" genannt) ist eine Société d…
…da bei inländischen Kapitalgesellschaften, die ihr Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung anlegen, das Transparenzprinzip keine Anwendung findet." Gegen die abweisenden Beschwerdevorentscheidungen vom 12.01.2024 brachte der StV rechtzeitig den Vorlageantrag vom 19.04.2024 ein und brachte ergänzend Folgendes vor: "Mit den Beschwerdevorentscheidungen…
…vielmehr ist zu ermitteln, ob tatsächlich eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Körperschaft besteht. Ein bloßes Abstellen auf die Risikostreuung ungeachtet der Rechtsform ist aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht nicht möglich. Darüber hinaus liegt auch keine Vergleichbarkeit der Bf. mit einem inländischen Investmentfonds vor, da die Voraussetzungen des…
…gilt, ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist […]." Für Geschäftsjahre von Kapitalanlagefonds, die nach dem 1.4.2012 beginnen, werden die Bestimmungen des § 186 Abs…
…gilt, ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist […]." Für Geschäftsjahre von Kapitalanlagefonds, die nach dem 1.4.2012 beginnen, werden die Bestimmungen des § 186 Abs…
…gilt, ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist […]." Für Geschäftsjahre von Kapitalanlagefonds, die nach dem 1.4.2012 beginnen, werden die Bestimmungen des § 186 Abs…
…gilt, ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist […]." Für Geschäftsjahre von Kapitalanlagefonds, die nach dem 1.4.2012 beginnen, werden Bestimmungen des § 186 Abs. 1…
…der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist […]." Für Geschäftsjahre von Kapitalanlagefonds, die nach dem 1.4.2012 beginnen, werden die inhaltlich im Wesentlichen unveränderten Bestimmungen des §…
…haben im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels tätig sein wollen. Die Treuhandlösung sei für die Treugeber-Kommanditisten insofern von Interesse gewesen, als Immobilienspezialisten mit dem Immobilien- und Finanzierungsmanagement sowie der Risikostreuung betraut worden seien. Die Mehrheit der Kommanditisten sei nur an der Bf. als Kommanditist beteiligt…
…die bestehenden Möglichkeiten einer Absicherung des Investments (Krankheit, Unfall, Ableben) sowie auch eine Risikostreuung. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Bf. noch nicht entschieden welche Art von Investition im Zusammenhang mit Immobilien durch ihn erfolgen wird, sondern stand entweder die Anschaffung und Vermietung einer Vorsorgewohnung…
…die seitens [der Beschwerdeführerin] der T**** PRIVATSTIFTUNG zur Risikostreuung vorgeschlagen wurde war: • Einzelinvestment EUR 100.000 für aktienähnliche Veranlagungen • Einzelinvestment EUR 200.000 für anleiheähnliche Veranlagungen Bei der Beratung der der T**** PRIVATSTIFTUNG erfolgte daher zweifach ein Fehler durch [die Beschwerdeführerin]. • ERSTENS: Durch eine falsche…
…ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist. Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien im Sinne des § 14 des Kapitalmarktgesetzes sind ausgenommen. § 37 Abs 8 EStG 1988 in der Fassung…
…nur auf wenige Kunden beschränkt, sondern umfasse eine Vielzahl von Abnehmern, was zu einer großen Risikostreuung auf der Abnehmerseite führe. Deshalb sei auch auf der Seite der Erlöse das Risiko eines erheblichen Erlösausfalls durch den Verlust eines Großkunden nicht zu erwarten. Haftungsverpflichtungen Dritter für die…
…jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist. Diese Bestimmung wäre auf die Beschwerdeführerin anzuwenden, was sich etwa anhand der Vielzahl an gehaltenen (Aktien-)Beteiligungen lt Geschäftsbericht 2013 erkennen lässt…
…dessen Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, wenn er nicht unter Z 1 oder 2 fällt und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: a) Der Organismus unterliegt im Ausland tatsächlich direkt oder indirekt keiner der österreichischen…