…von der Bf. erstellten Aufstellung über erhaltene (ausländische) Einkünfte aus Kapitalvermögen und bezahlte Quellensteuern samt entsprechender Nachweise für die Jahre 2004 bis 2013 (wie etwa Kontoauszüge, Ertrags-/Vermögensaufstellungen bzw. Portfolio-Bewertungen, Coupons-Abrechnungen bzw. Zinsabrechnungen der Liechtensteinischen Bank ) im Rahmen eines Vorhalteverfahrens (vgl. diesbezügliches Ergänzungsersuchen…
…Dollar im asiatischen und amerikanischen Raum getätigt wurden. Die Wechselkursdifferenzen ergaben sich durch Dollarkäufe für Handelswareneinkäufe zwischen Tageskurs und Bewertung am Abschlusstag. Kursgewinne bei Geschäften in ausländischer Währung wirken sich beim Zahlungsvorgang in Form einer niedrigeren Ausgabe bzw. höheren Einnahme aus und bewirken daher einen…
…5. Unrichtige Bescheide bis zum Ergehen des angefochtenen Bescheides Wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt, dient eine Wertfortschreibung, wie im konkreten Fall, u.a. auch der Korrektur unrichtiger Sachverhaltsannahmen und rechtlicher Fehlbeurteilungen. Inwieweit die Richtigstellung bereits zu einem früheren Stichtag vorzunehmen gewesen wäre, und…
…der Jahre 2008 bis 2012 seien hinsichtlich der Aufteilung der Ergebnisse unrichtig gewesen. Im Zuge der Richtigstellung der Gewinnverteilung sei das Ergebnis aus nicht nachvollziehbarem Grund abgeändert worden. Bereits im Jahr 2005 sei anlässlich der Vermietung der Liegenschaft eine Bewertung durch einen Immobilientreuhänder erstellt worden…
…ein Erkenntnis erlassen und den Bf. schuldig gesprochen, vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2007 und 2008 sowie durch die Nichtabgabe einer Abgabenerklärung für das Jahr 2009, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bescheidmäßig festzusetzende…
…Behörde einen Anspruch auf Erstattung der Einmalzahlung. Ein rechtlicher Grund liegt etwa dann (zum Teil) nicht vor, wenn der Einmalzahlungsbetrag aufgrund eines Rechenfehlers oder unter Zugrundelegung falscher Grunddaten in unrichtiger Höhe (überhöht) entrichtet wurde. Weiterhin ist dies dann gegeben, wenn Österreich an den in Liechtenstein…
…22 Z.2 EStG) beziehe, weshalb meine bisherige Behandlung dieser Einkünfte in den Abgabenerklärungen 2015 und 2016 als nichtselbständige Einkünfte auch unrichtig ist. Auch dieser Rechtsansicht bin ich entgegengetreten. Dann wurde in einem Schreiben vom 20.07.2018 festgehalten, dass ich laut Prüfungsauftrag betriebliche Einkünfte…
…gesagt. Steuerberater: Hat es im Zuge der Prüfung den Eindruck gegeben, dass der Buchhalter dies absichtlich unrichtig gemacht habe: Z.A.: Herr W.B. war sehr betroffen und um Richtigstellung bemüht. Am selben Tag wurde auch Kontakt mit der Abgabensicherung aufgenommen und der Nachforderungsbetrag umgehend…
…gewählte Wertansatz auch in der Steuerbilanz zulässig ist, ist die Bewertung in der Unternehmensbilanz auch für die Steuerbilanz bindend.‘ Wenn sich herausstellt, dass ein Bilanzansatz nach den Verhältnissen des Bilanzstichtages objektiv unrichtig ist und die tatsächlichen Umstände dem Steuerpflichtigen bekannt waren (bzw. bekannt sein mussten)…
…die im Abschlussjahr schlussabgerechnet wurden, von den mit der Bilanzerstellung befassten Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei erfolgt ist. Die aus der rechtlich unrichtigen Verbuchung resultierende falsche Ausweis und Bewertung der davon betroffenen Bilanz- und GuV Positionen stellt aber keine neue Tatsache iS des § 303 Abs. 1 lit…
…Seite 2/9 wird angeführt, dass der Ankauf der gegenständlichen Liegenschaft im Jahre 1998 mit einem Wert von 52,64 € mit einer Wertsteigerung um das 2,5-fache bis zum Jahre 2012 als nicht nachvollziehbar erscheint. Diese Ableitung erfordert folgende Richtigstellung; Zieht man nun…
…Schätzung € 3.572,50. In der Folge wird eine unrichtige Erklärung eingereicht. Die tatsächliche Zahllast beträgt € 8.700,93, Vollendung im Ausmaß von € 4.838,72. Wiederum ist es dem BFG verwehrt eine Richtigstellung des strafbestimmenden Wertbetrages vorzunehmen. Es wird daher von…
…dass die Behörde von unrichtigen Annahmen ausgehe. Dieses Schreiben wurde an die belangte Behörde mit dem Postvermerk "retour unbekannt" rückübermittelt. Mit Schreiben vom 13.12.2022 erließ die belangte Behörde ein weiteres Ergänzungsersuchen mit demselben Inhalt wie das Ergänzungsersuchen vom 07.10.2021. Am 05…
…zur Richtigstellung im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung gekommen, wäre es demnach zu einer vorrübergehenden Verkürzung durch zu hohe Guthaben am Abgabenkonto bis zu diesem Termin der Einreichung der richtigen Jahreserklärung gekommen. Da die Erklärungsfrist hinsichtlich der Einreichung der Jahreserklärung 2022 bei Aufdeckung der unrichtigen Voranmeldungen…
…453, jene aus der Schweiz und Liechtenstein seien unter der Kennzahl 359 zu erfassen. Diese Umstände würden einerseits zu einer zu hohen Progressionswirkung der ausländischen Einkünfte und andererseits zu einer unrichtigen Beurteilung im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen führen. Es handle sich dabei um Tatsachen, die…
… 28 Abs. 7 EStG 1988 lautet: "§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG gilt in Bezug auf die Fehlerberichtigung durch Ansatz von Zu- und Abschlägen sinngemäß." Die Erläuternden Bemerkungen zum AbgÄG 2012 führen hierzu ua. aus wie folgt: "In § 4 Abs. 2 sollen die Grundsätze für…
…2008). In der Bescheidbegründung heißt es dazu: „Legat laut Kodizill vom 3. April 2006 ist eine monatliche Zahlung von € 1.000,00 auf Lebensdauer. Bewertung laut § 16 Abs. 2 BewG: € 1.000,00 x 12 x Faktor 9,721352 = € 116.656…
…Infolge der nachträglichen Korrektur kam es zur Vorschreibung von Anspruchszinsen. Unsere Mandantin hat die Richtigstellung der abgabenrechtlichen Situation in Deutschland und in Österreich unverzüglich und eigeninitiativ veranlasst. Die nach Erhalt der deutschen Steuergutschrift refundierten Beträge hat sie umgehend und vollständig an die österreichische Finanzbehörde abgeführt…
…85 Summe € 40,90 Die Berechnung der Gleichbehandlungsquoten beim Säumniszuschlag ist nicht richtig, da eine Berücksichtigung der nach jeweiliger Quotenberechnung offen gebliebenen Anteile im nachfolgenden Monat unterblieben ist und zudem mit unrichtigen fiktiven Fälligkeitstagen eingestiegen wurde. Dazu ist eine Korrekturmöglichkeit des BFG insoweit gegeben…
…85 Summe € 40,90 Die Berechnung der Gleichbehandlungsquoten beim Säumniszuschlag ist nicht richtig, da eine Berücksichtigung der nach jeweiliger Quotenberechnung offen gebliebenen Anteile im nachfolgenden Monat unterblieben ist und zudem mit unrichtigen fiktiven Fälligkeitstagen eingestiegen wurde. Dazu ist eine Korrekturmöglichkeit des BFG insoweit gegeben…