…Beendigung der Vermietung oder nach Aufgabe der Vermietungsabsicht und vor der privaten Nutzung sind selbst dann nicht als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie durch die Vermietung verursacht worden sind. So ist zB die Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor Eigennutzung nicht abzugsfähig. Aufwendungen zur Beseitigung eines…
…als Erstmieterin nach der Renovierung schon vor der kompletten Fertigstellung in die von ihr finanzierte Wohnung III. Stock rechts eingezogen. Seit ihrer Hochzeit im Mai 2001 dient die Wohnung als eheliche Wohnung (2 Kinder). Auch hier sollte die Fremdüblichkeit vom Zustand vor der Sanierung aus…
…als Erstmieterin nach der Renovierung schon vor der kompletten Fertigstellung in die von ihr finanzierte Wohnung III. Stock rechts eingezogen. Seit ihrer Hochzeit im Mai 2001 dient die Wohnung als eheliche Wohnung (2 Kinder). Auch hier sollte die Fremdüblichkeit vom Zustand vor der Sanierung aus…
…Installation Ge; Architekt P-Bau Ort 8, Konzept für Arbeiterquartier und Eigennutzung; Verhandlungen mit Firma Sb Transporte Ort 20 seit 2003 wegen Renovierung und Instandhaltung des Gebäudes auf Kosten der Firma Sb Transporte; Verhandlungen mit Firma Wo - Bauträger aus Bundesland - wegen Neubau des Vordertraktes, Sanierung…
…Jahrhundertwende errichtet worden sei, nach wie vor in seinem Eigentum befinde. Die zur Vermietung angedachten drei Wohneinheiten würden eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2 aufweisen. Aus wirtschaftlicher Perspektive seien hinsichtlich der Verwendung des Objektes drei Optionen vorliegend: Es sei eine Eigennutzung denkbar; dieser Bedarf…
…bis September 2016 vorgelegt. Dabei handelt es sich jedoch gerade um die Monate, in denen die Wohnung nahezu durchgehend vermietet war, sodass sich die Kosten gerade nicht aus einer Eigennutzung durch den Bf. ergeben können. Auch aus den Stromrechnungen ergibt sich, dass der Verbrauch besonders…
…Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung: | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 2010 | vor BP | 3.335,64 | TZ 2 Absetzung für Abnutzung | 6.111,55 | TZ 3 Eigennutzung Dachgeschoßwohnung | 5.088,49 | nach BP | 14.535,68 …
…Das Gesamtergebnis bis zur Einstellung der Vermietungstätigkeit im Jahr 2011 ist daher positiv. Somit lag keine Liebhaberei vor. Aufgrund der darauf folgenden Eigennutzung der Wohnung können die in der Beilage f) des Antwortschreibens vom 10. Dezember 2014 [siehe unter Abschnitt J)] aufgelisteten Reparatur- und Instandsetzungskosten…
…verkauft werden. Vermutlich wird das Gebäude daher in absehbarer Zeit abgerissen." 5. Am 12.9.2024 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor und beantragte die Abweisung unter Verweis auf die Begründung im Prüfungsbericht vom 11.5.2024. Strittig sei, ob der gemeine Wert…
…Behörde keine entscheidungswesentlichen Neuerungen zutage gefördert habe bzw aufgrund welcher Argumente im Einzelnen in casu keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe vorlägen. Sie bringt lediglich eine "fixe Absicht" der unternehmerischen Nutzung des gesamten Gebäudes vor. Die seinerzeit im Rahmen der USO des Jahres 2008 getroffenen Beurteilungen und Feststellungen…
…1988) in Höhe von 3.900,00 berücksichtigt. Wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen wurden die Besteuerungsgrundlagen gem. § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt. […] Gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn er planmäßig auf die Wiederveräußerung der angeschafften Grundstücke gerichtet ist, bzw. wenn die Anschaffung zum Zwecke der Weiterveräußerung…
…einer im Jahr 2009 durchgeführten Außenprüfung (AP) und einer daran anschließenden, rund halbjährigen Beobachtung der nachfolgenden Entwicklung der Vermietungstätigkeit der Bf im verfahrensgegenständlichen Mietobjekt, vertritt das Finanzamt X (FA) mit den vor dem BFG angefochtenen, nach § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheiden für 2002-2008 den Standpunkt…
…Gesamtbild der Verhältnisse, vor allem die Lage des Objekts, die Größe und Raumaufteilung des Hauses sowie deren Ausstattung sprechen für eine private Nutzung" Diese Beurteilung ergibt sich für das Finanzamt laut Außenprüfungsbericht insbesondere durch das Fehlen folgender Unterlagen: "Hinsichtlich betrieblicher Eigennutzung a. gibt es keine…
…des Gebäudes stehe im gegenständlichen Fall wohl nicht zur Diskussion, da die Herstellung vor 20 Jahren erfolgt sei und sich durch die Art der durchgeführten Arbeiten an der Restnutzungsdauer nichts ändern werde. b) Erhöhung des Nutzungswertes: In der Regierungsvorlage betreffend die Neufassung des § 28 Abs…
…auf signifikante Wertsteigerungen und beträchtliche Gewinne bestanden. Denn nur dann hätten die Wohnungen für Käufer hergerichtet werden können, damit diese aufgrund der besseren Ausstattung bessere Mieten erzielen oder Eigennutzung vornehmen könnten. Wenn hingegen das mietengeschützte Bestandsverhältnis länger aufrecht bliebe, würden jährlich Zinsen und Eigentümerkosten zu…
…nicht mit einem Totalüberschuss aus der Vermietungstätigkeit zu rechnen. Daher wird nach Ansicht der Betriebsprüfung die Vermietung des Hauses als Liebhaberei eingestuft und ausgeschieden. Rechtliche Würdigung Steuerrechtlich relevante Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegen nur dann vor, wenn das vermietete Objekt prinzipiell dazu geeignet ist…
…Verfahren vor dem BFG konnten folgende Sachverhaltsfeststellungen getroffen werden (Vorhaltsbeantwortung vom 14.02.2017, unstrittig): | 21.12.2005 | Kreditaufnahme durch Schwiegersohn (in weiterer Folge „Schwiegersohn“) über €180.000,00 (Pfandrecht im Höchstbetrag von € 216.000,00), Kredit für Wohnbau/-kauf/-renovierung 100…
…festzustellen, dass bei den gegenständlichen Tierpatenschaftsverträgen ein Ineinanderfließen eigennütziger Erwägungen und altruistischer Motive aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers im besonderem Maße möglich ist. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass es sich bei den von den Tierpaten im Streitzeitraum an die Beschwerdeführerin gezahlten Beträgen zum…
…beschwerdeführende Miteigentümergemeinschaft weitergereicht. Nach Verlängerung der Frist zur Vorhaltsbeantwortung legte der steuerliche Vertreter nachstehende Unterlagen vor: die Fruchtgenussvereinbarung vom 4.5.2011, drei Mietverträge aus dem Jahr 2013, ein Schreiben des Rechtsanwaltes D betreffend die Mietverträge, den Grundsteuerbescheid 2013 der Stadt E, den Bescheid über…
…und folgenden Renovierungen ein noch weit höherer Buchwert, der auch unternehmensrechtlich der Verschmelzung der bisherigen Eigentümerin auf die Veräußerin zugrunde gelegt wurde, vorlegen sei. Dieser hätte rund 2,4 Mio € betragen. Eine andere objektive und objektivierbare Wertfeststellung, als mit dem Gutachten liege nicht vor.…