…des "investment grade" liegenden Rating erhält. Bei natürlichen Personen zählen zu den Grundlagen für die Beurteilung der Bonität über die Angaben zu bisherigen Kreditabwicklungen hinaus Daten in Bezug auf Einkommen (Höhe, Arbeitsplatzsicherheit), Ausgaben (Miete, Kreditrückzahlungen), Vermögen (vorhandene Vermögensbestandteile), die aktuelle Schuldensituation (Kredite, übernommene Haftungen) und…
…und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären (VwGH 14.12.1995, 94/15/0003; 4.03.2009, 2006/15/0079; 30.06.2021, Ra 2019/15/0125). Die steuerlichen Auswirkungen des…
…6.2013 - 2.7.2013). Nach Meinung der Betriebsprüfung seien die Rechnungen der Fa. C-GmbH ohne aktiv leistendes Unternehmen und der Verwendung des Firmenmantels nur zur Vertuschung der tatsächlichen Machenschaften als Schein- bzw. Deckungsrechnungen einzustufen. Mit dem Vorlageantrag wurde den abgabenbehördlichen Feststellungen zur Fa…
…c) Eintrag im Online-Branchenbuch des Wienportals, d) Auftritte auf Internet-Bewertungsportalen samt Kundenempfehlungen, e) Präsentation von Kundenreferenzen auf der Webseite der Firma, f) Printwerbung in Zeitungen & Magazinen, g) Plakat-Buchungsportale im Internet, h) TV- und Radiowerbung. Die digitale Unternehmensgewinnung funktioniere in Form von Suchmaschinenoptimierung…
…die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht ausschlaggebend (VwGH 20.11.1996, 95/15/0179). Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 entsprechende Rechnung müsse deshalb den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, also den richtigen Namen und die richtige…
…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…
…stets wechselnden Gesellschaftern nicht zu gefährden. Ohne Daten betreff die Namen und Anschriften der von der Betriebsprüfung bei der Bf. in Zusammenhang mit den Subfirmen angesprochenen Gastronomiebetrieben blieb das soziale Kundenumfeld des von der Betriebsprüfung angesprochenen Gastronomiebetriebs in Form von Angaben zum Milieu (z. B…
…Abgabensicherung der Finanzamtes Wien XY. [...] Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmens bedeutet, dass dieser unter der Anschrift auch tatsächlich einen Betrieb hat. Über die vom Gesetzgeber definierten Rechnungsmerkmale hinaus müssen die Angaben auf der Rechnung jenen Grad der Genauigkeit aufweisen, der es der nachprüfenden…
…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 25.4.2001, Zl. 98/13/0081 noch zum UStG…
…11) an ihn für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt wurden, gesondert ausgewiesen worden sind. Rechnungen gem. § 11 UStG 1994 müssen u.a. enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; die Menge und die handelsübliche Bezeichnung…
…11) an ihn für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt wurden, gesondert ausgewiesen worden sind. Rechnungen gem. § 11 UStG 1994 müssen u.a. enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; die Menge und die handelsübliche Bezeichnung…
…Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Angaben nichts anderes bestimmt sei - die folgenden Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen…
…Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Auf den beschwerdegegenständlichen Rechnungen scheinen drei verschiedene Namen auf: -) A Baumanagement GmbH -) A-Bau & Bauträger GmbH -) A Bauträger und Bau GmbH A Baumanagement GmbH ist der neue Firmenname der A Bauträger und Bau…
…15/0211, und vom 26. Februar 2014, 2011/13/0030). Nach § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 (idF vor BGBl. I Nr. 112/2012) müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach §…
…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…
…gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuern abziehen. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 müssten Rechnungen den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung…
…dass ihm der Name des Geschäftsführers Antonin Proksch und die Firma SH nicht bekannt seien. Da unter der auf den Rechnungen ausgewiesenen Geschäftsadresse keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde, mangelt es an dem Rechnungserfordernis „Anschrift des liefernden Unternehmers“, sodass eine mehrwertsteuergerechte Rechnung nicht vorliegt und ein Vorsteuerabzug…
…auszustellen. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: Z 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers…
…Rechtsprechung des VwGH zur inhaltsgleichen Bestimmung des UStG 1972 musste in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG sowohl der richtige Name als auch die richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers angegeben sein. Nach dem Erkenntnis des…