…2011, § 11, Rz 50/1). Eine Urkunde, die nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben enthält, ist gemäß den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. September 2009, 2008/15/0065, und 28.Oktober 2009, 2005/15/0006, nicht als Rechnung im Sinne dieser Gesetzesstelle anzusehen…
…in diesem Erkenntnis auf den Sinn der Gesetzesbestimmung über die Rechnungsausstellung nach § 11 Abs.1 Z.1 UStG 1994 verwiesen, der es sei, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sei, der tatsächlich geliefert oder geleistet habe, um - auch im Sinne des Unionsrechts - eine…
…und eine Rechnung eine Anschrift des leistenden Unternehmers zu enthalten hatte, unter der die Bf. postalisch erreichbar war, war den in den Rechnungen der Fa. D-GmbH (§ 11 UStG 1994) ausgewiesenen Steuerbeträgen -17.677,49 €- Vorsteuercharakter im Sinn des § 12 UStG 1994 zu bescheinigen…
…99/2007, gilt als Rechnung im Sinne des Abs. 1 jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Hierunter fallen Quittungen, Abrechnungen, Gegenrechnungen und Frachtbriefe. [...] Gemäß § 11 Abs 1 UStG 1994, idF…
…UStR 2000 Rz 1825 f) gestattet zwar "aus Gründen der Rechtssicherheit für die Leistungsempfänger und um Wirtschaftsabläufe nicht in systemwidriger Weise zu behindern", dass eine gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 geschuldete Steuer als Vorsteuer abgezogen wird, wenn sie in einer Rechnung im Sinn des…
…um keine ordentliche Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 handelt, da anstatt seines vollen Namens nur der zweite Vorname angegeben ist. Der Bf ist laut eigenen Aussagen aber großteils nicht unter seinem Doppelnamen, sondern unter dem auf der oben genannten Rechnung angegebenen Namen aufgetreten…
…Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gemäß § 11 Abs 2 UStG 1994 gilt als Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 leg. cit. jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Hierunter fallen Quittungen…
…2002/15/0174; zum UStG 1994 z.B.VwGH 24.06.2004, 2001/15/0174 oder VwGH 1.06.2006, 2004/15/0069). Da die Rechnungen der Lieferfirma B1-GmbH keine formgerechten Rechnungen im Sinn des § 11 UStG 1994 seien, werde der Vorsteuerabzug von der…
…dem Briefpapier der A-GmbH wurden der Bestimmung des § 11 UStG 1994 entsprechende Rechnungen, datiert mit 25.04.2007 bzw. 27.04.2007 bzw. 30.04.2007 ausgestellt, weshalb in weiterer Folge zu Lasten der A-GmbH im Zuge der Umsatzsteuerfestsetzung für April 2007 bzw…
…15 UStG das Vorhandensein einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG eine materiellrechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug darstellt (vgl. VwGH 25.1.2000, 99/14/0304; in diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof zur Weiterverrechnung der Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 14 - diese auf Grund des BG…
…im Bestimmungsmitgliedstaat und den Übergang der Steuerpflicht für seine Lieferung auf den Empfänger erreichen, muss er bei der Rechnungsausstellung nicht nur die Erfordernisse des § 11 UStG berücksichtigen, sondern zusätzlich die Angaben nach Art. 25 Abs. 4 UStG in die Rechnung aufnehmen (siehe Ruppe/Achatz, UStG5…
…bei der EU erfolgen. Dabei ersetze nach Rz 4352a UStR eine solche Bestätigung die Stufe 1-Abfrage. Sei auf der Rechnung keine gültige UID-Nummer angeführt, liege zumindest ein Inhaltserfordernis einer Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG nicht vor, sodass dem Leistungsempfänger der…
…von Herr B) ausweist. Da die Rechnung den Erfordernissen des § 11 UStG nicht entspricht (unrichtiger leistender Unternehmer, ausgewiesene UID-Nr. des Friseursalons) und der Aufforderung die Rechnung im Sinne der Bestimmung der Rz 1831 der UStR zu berichtigen nicht nachgekommen wurde, ist der Vorsteuerabzug durch…
…Rechnungen im Sinn des § 11 UStG 1994 in der Belegsammlung vorgelegen haben. Im Zeitraum Mai und Juni sei daher die Vorsteuer jeweils um € 4.800,- gekürzt worden. Bei der ER 2467 betreffend eine Anzahlung sei die Zahlung noch nicht geleistet worden. Da Vorsteuern im…
…den Streitjahren sei bemerkt, dass diese Nummer kein Rechnungsmerkmal im Sinn des § 11 UStG 1994 für die in den Streitjahren ausgestellten Rechnungen gewesen ist und daher kein Verdachtsmoment bezüglich einer Einbeziehung der Bf. Umsätze in einen USt-Karussellbetrug für die Streitjahre darstellt. Bestätigt wird dies…
…die Anerkennung als Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 wegen Fehlens des in § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 angeführten Rechnungsmerkmals [ Identität des liefernden und rechnungsausstellenden Unternehmens] ab diesem Datum versagt. Auf die zur Rechtsansicht der Außenprüfung bezüglichen Darstellung im Schreiben vom 15…
…Ebenso die Berufungsentscheidungen zu den StNr. . Enthält eine Rechnung nicht die von § 11 geforderten Angaben, so ist sie nicht als Rechnung im Sinne des §11 UStG anzusehen. Aus der Sicht des Leistungsempfängers fehlt dann eine wesentliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Ein Rechnungsmangel wird durch die…
…ob die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich ausgeführt worden sei. Gemäß Ruppe zu § 11 UStG solle es genügen, wenn statt der Leistungshandlung der Leistungserfolg angegeben sei. Der vereinbarte Erfolg im konkreten Fall sei die Abrechnung des Gesamtbauprojektes durch den Auftraggeber B an die Leasinggesellschaft D…
…ein Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 aus, so ist er berechtigt, und soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF…
…im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sei demnach eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen eine Geschäftstätigkeit entwickelt, zu verstehen. Nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen sei es als erwiesen anzusehen, dass die Fa. D-GmbH an der in den Rechnungen angeführten - im…