IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache Mag. AB, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 2.7.2015 betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…aufkommen zu wollen, zeige, dass sie willig sei, aber die wirtschaftlichen Verhältnisse leider anders seien. Eine Ratenbewilligung sei grundsätzlich positiv zu sehen, nur würde die Bf mit der letzten Rate erneut vor dem Ruin stehen. Zwar seien weitere Raten in Aussicht gestellt worden, aber wer…
Entscheidend war aber, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Unbilligkeit nicht vorliegt, wenn die Möglichkeit besteht, eine Abgabennachforderung in Form von - geringen, tragbaren - Ratenzahlungen abzustatten. Im vorliegenden Fall traf zweifellos zu, dass die sofortige Abgabeneinhebung eine wirtschaftliche Härte darstellen würde. Diesem Umstand trug das Finanzamt…
…unabhängig davon, dass die Verbuchung der Zahllast am Abgabenkonto erst am 27.08.2015 erfolgte. Raten sind stets in der im Ratenbewilligungsbescheid ausgewiesenen Höhe zu entrichten. Dass die erste Rate nicht in vollständiger Höhe entrichtet wurde, blieb unbestritten. Im Zahlungserleichterungsbewilligungsbescheid vom 30.7.2015 ist…
…entspricht daher nicht den Tatsachen, weil die Ratenbewilligung vom 03.03.2016 bereits mit Nichtentrichtung der ersten Rate und Eintritt des Terminverlustes erloschen war. Der angefochtene Bescheid - Pfändung einer Geldforderung vom 20.06.2016 erweist sich daher als rechtmäßig, da eine Hemmung der Einbringung gemäß…
…erscheinen die im Spruch festgesetzten Raten noch geeignet - unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen - einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe in noch angemessener First zu gewährleisten. Der mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem…
…Es werden beginnend mit 25. Juni 2016, 4 (vier) monatliche Ratenzahlungen in Höhe von je € 300,-- gewährt. Sollten während der Laufzeit der Ratenbewilligung andere Abgabenschulden fällig werden, sind diese entsprechend den Abgabenvorschriften zu entrichten. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 30.4.2015 betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 08.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29.05.2017, Steuernummer XY, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 5. Juni 2019 betreffend die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zu Recht erkannt…
…durch Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit oder sonstiger Umstände durchaus wieder verbessern kann. Es bleibt daher der Beschwerdeführerin vorbehalten rechtzeitig vor Ablauf der gegenständlichen Zahlungserleichterung einen neuerlichen vollständigen und begründeten Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem. …
…bei Gesamtschuldverhältnissen für alle Abgaben des Gesamtschuldverhältnisses erfolgen. Bei Ratenbewilligungen sind der Höhe nach bescheidmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten einzubeziehen, wenn deren Zahlungstermine in die Laufzeit der Ratenbewilligung fallen. (2) Für Abgabenschuldigkeiten sind, a) solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über das noch nicht entschieden wurde…
…sofortigen vollen Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Abgaben sei keine erhebliche Härte zu erblicken, weshalb kein rechtlicher Spielraum für eine Ratenbewilligung bestehe. Daraufhin stellte die Bf durch ihre ausgewiesene Vertreterin mit Schreiben vom 07.12.2018 einen Vorlageantrag gemäß § 276 Abs 2 BAO. Aus dem Akteninhalt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, K-Dorf, vertreten durch Steuer-GmbH , gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 21.September 2015, 93 ABC, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Wohnadresse , über die Beschwerde vom 03.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.03.2018, Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens (§ 212 BAO) zu Recht…
…diesem Grund umfasst die letzte Rate den am Strafkonto dann noch offenen Betrag iHv € 960,00. Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem § 212 Abs 1 BAO gegebenen Ermessens und um auf allfällige geänderte wirtschaftliche Verhältnisse innerhalb des nächsten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A , in B , C , vom 5. Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 28. April 2014 betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Ratenzahlungen…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter U in der Beschwerdesache der Fa. A, in B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 30. September 2013 betreffend die Abweisung eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 27.8.2014 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Solidus Steuerberatungs GmbH, Untere Weißgerberstraße 5/18, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 01.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom…