…aus, die nach der st Rsp des VwGH (zB 23.10.1990, 89/14/0102) bei reproduzierenden Künstlern wie dem Bf als Opernsänger ihrer Natur nach den Weisungsbefugnissen eines Arbeitgebers Grenzen setzt. Er konnte den Ort und die Zeit seiner Tätigkeit weitgehend selbst bestimmen. Nur…
…der Ort des Tätigwerdens maßgeblich. Selbst wenn man ins Treffen führe, dass der Geschäftsführer auch in Deutschland tätig gewesen wäre, würde dies an der Beurteilung nichts ändern, normiert doch Artikel 14 der VO 1408/71 für solche Fälle, dass man: 1) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats…
…dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt…
…als Dienstantrittsort und Arbeitsstätte im Sinne des EStG qualifiziert. Ebenso hat der BFH (Urteil VI R 15/04 vom 11.5.2005) die Fahrten eines Busfahrers zum Busabstellplatz auf Grund des nachhaltigen Tätigwerdens an diesem Ort als Fahrten zur Arbeitsstätte beurteilt. Die Kosten des Bw…
…Mittelpunkt des tatsächlichen dienstlichen Tätigwerdens des DN befindet, und kann dies, beispielsweise bei sog. Teleworkern, die ihre Arbeit ausschließlich zu Hause verrichten oder bei sowohl Innendienst, als auch Außendienst verrichtenden Arbeitern, die über keinen Arbeitsplatz beim AG verfügen, wahlweise der Wohnort oder der Ort des…
…bezüglich des Grundstücks Nr. xxx in der KG S. eine allfällige Beitragspflicht nach dem ALSAG zu prüfen wäre. Dem Schreiben lag bei die Kopie einer Niederschrift vom 16.9.2005 anlässlich einer Verhandlung der BH vor Ort in Anwesenheit des Bf. und des abfalltechnischen Amtssachverständigen…
…der Dauer, Qualität und Nachhaltigkeit der von der Bf ausgeübten Tätigkeit als Übersetzerin und Dolmetscherin, des Tätigwerdens für unterschiedlichen Kunden und des erzielten spürbaren Beitrags zum Familieneinkommen von einer tatsächlichen und echten Tätigkeit und damit von einer selbständigen Erwerbstätigkeit gemäß Art. 1 lit. b VO…
…Grund der Behauptungen des Beschwerdeführers erkennen (§ 266 Abs. 4 BAO). Für die Anwendbarkeit der HV-PauschV ist entscheidend, dass die betreffende Tätigkeit die in § 1 Abs 1 HandelsvertreterG 1993 genannten Merkmale einer Geschäftsvermittlung - der Selbständigkeit, der Gewerbsmäßigkeit, des ständigen Betrauungsverhältnisses und des Tätigwerdens im Namen…
…sowie von den Zufälligkeiten des Wirtschaftslebens ab, und muss ein Steuerpflichtiger für die mit seiner Tätigkeit verbundenen Aufwendungen selbst aufkommen, sprechen diese Umstände für ein Unternehmerwagnis. Ebenso spricht für ein Unternehmerwagnis die Möglichkeit, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen und somit den Umfang des Tätigwerdens zu bestimmen.…
…zu beachten. 17. Die MwSt-RL kennt den Unternehmensbegriff nicht, sie verwendet stattdessen den Begriff des Steuerpflichtigen. Als Steuerpflichtiger gilt gemäß Art. 9 Abs. 1 MwSt-RL, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbständig ausübt. 18. Als wirtschaftliche Tätigkeiten gelten…
…ihrem Ort ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Durch die Bezugnahme auf wirtschaftliche Tätigkeiten wird im Resultat auf nachhaltige, einnahmenorientierte Aktivitäten abgestellt (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 2 Tz 8). Ergänzend sollen für die Beurteilung der maßgeblichen Kriterien auch die Aussagen des BFH…
…Grund der Behauptungen des Beschwerdeführers erkennen (§ 266 Abs. 4 BAO). Für die Anwendbarkeit der HV-PauschV ist entscheidend, dass die betreffende Tätigkeit die in § 1 Abs. 1 HandelsvertreterG 1993 genannten Merkmale einer Geschäftsvermittlung - der Selbständigkeit, der Gewerbsmäßigkeit, des ständigen Betrauungsverhältnisses und des Tätigwerdens im Namen…
…sodass die Hüttengäste den Bankomat im Ort zur Bargeldabhebung nutzen, um anschließend bezahlen zu können. Das Gesamtbild der Verhältnisse zeige, dass das Tätigwerden im Zeitraum 2008 bis 2012 zur Bewirtschaftung der drei Ferienhütten auf der Alm und des Familienhotels im Ort als einheitlicher Beherbergungsbetrieb (mit…
…gewesen. Eine Urkunde mit einer Handlungsvollmacht mit einer dahingehend eindeutigen Dokumentation, dass diese bereits zum Zeitpunkt des Tätigwerdens bestanden habe und nach außen gezeigt worden sei, sei bis dato nicht vorgelegt worden. Auf Befragen durch die Prüferin habe keine eindeutige Aussage dazu getroffen werden können…
…zu informieren. Eine freie Vertretbarkeit wurde nicht gelebt. Für eine Weisungsgebundenheit spreche zudem die Kontrolle der Arbeitserbringung - zumindest zu Beginn des Tätigwerdens für den Verein - durch den Beschuldigten sowie die Bezahlung der Haushaltshilfen nach tatsächlich geleisteten Stunden zu einem fixen Stundensatz nach zeitraumbezogener Abrechnung. Die…
…auch bei Leistungsausführung fremder Dritter bedienen; gerade im Bildungsbereich sei auch dies nicht unüblich und der Einsatz von freiberuflichen Lehrkräften stehe der Qualifikation als Bildungsleistung nicht entgegen. Aufgrund des Tätigwerdens der Bf. vor Ort im eigenen Namen und der Annahme, dass mit den Schulungsmaßnahmen aufgrund…
…jedoch auf Grund des Zustandsbildes mit gutem Grunde angenommen werden konnten."). Im Beschwerdefall erfolgte die Herbeirufung des öffentlichen Rettungsdienstes durch eine der an der Geburtstagsfeier teilnehmende Person zu Recht. Ein solches Einschreiten stellt einen für das Rettungswesen typischen Fall des Tätigwerdens eines Dritten für einen…
…Veranlagungsjahren. Dies passt vor dem Hintergrund des Beginns des Tätigwerdens des Beschwerdeführers hinsichtlich Renovierung und Vermietung der Räumlichkeiten der Liegenschaft auch in das Gesamtbild des Sachverhalts. In der mündlichen Verhandlung wurde auch auf ein E-Mail mit Sachverhaltsdarstellungen der vormaligen steuerlichen Vertreterin vom 3. Dezember…
…sowie von den Zufälligkeiten des Wirtschaftslebens ab, und muss ein Steuerpflichtiger für die mit seiner Tätigkeit verbundenen Aufwendungen selbst aufkommen, sprechen diese Umstände für ein Unternehmerwagnis. Ebenso spricht für ein Unternehmerwagnis die Möglichkeit, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen und somit den Umfang des Tätigwerdens zu bestimmen…
…Das Fehlen eines Konkurrenzverbotes (vgl. Pkt. 5 der Werkverträge) ist ebenfalls nicht entscheiden, da bei einfachen Dienstleistungen der vorliegenden Art eine Wettbewerbsgefährdung des Bf durch ein Tätigwerden der „Werkunternehmer“ für andere Unternehmen kaum zu besorgen war. (Vgl. VwGH vom 28.05.2009, 2007/15/0163).…