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BFG RV/1100184/2014Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Luftfahrtunternehmens im internationalen Verkehr.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2016

…können Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 Gehälter…

BFG RV/5101411/2016Ort der Geschäftsleitung einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2022Teil 1/3

…3. Rechtsansicht der Abgabepflichtigen: Ort der Geschäftsleitung der ***Bf1*** ist in ***2*** (***4***) Ort der (tatsächlichen) Geschäftsleitung ist nach dem OECD-Kommentar jener Ort, an dem die grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen, die für die Führung der Geschäfte des Rechtsträgers im Ganzen notwendig sind, im…

BFG RV/6100238/20131. Nichtvorliegen einer Einlagenrückzahlung, wenn infolge der Nichtanerkennung eines behaupteten Einlagevorganges kein ausreichendes Einlagenkapital vorhanden ist 2. Besteuerungsrecht an verdeckten Ausschüttungen nach der Maßgabe des DBA Spanien bei nicht feststellbarem Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.06.2022Teil 1/2

…der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der ***X*** GmbH im relevanten Zeitraum in Spanien gelegen habe und die ***X*** GmbH somit gemäß DBA Spanien in Spanien ansässig gewesen sei. Die Tätigkeiten des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt ***Projektname1*** seien bis zum Juni 2007 nicht der…

BFG RV/6100238/20131. Nichtvorliegen einer Einlagenrückzahlung, wenn infolge der Nichtanerkennung eines behaupteten Einlagevorganges kein ausreichendes Einlagenkapital vorhanden ist 2. Besteuerungsrecht an verdeckten Ausschüttungen nach der Maßgabe des DBA Spanien bei nicht feststellbarem Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.06.2022Teil 2/2

…der Vertragstaaten, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. (3) Ist nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung…

BFG RV/5100146/2017Unbeschränkte Steuerpflicht einer s.r.o. aufgrund der inländischen Geschäftsleitung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2017Teil 1/2

…so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen. Sei nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gelte sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befinde. Die…

BFG RV/7100414/2016In welchem Mitgliedstaat befand sich der Lebensmittelpunkt und wurde dort ein wesentlicher Teil der selbständigen Erwerbstätigkeit ausgeübt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.05.2016Teil 1/3

…Sie auch Gesellschafter der Firma F construction s.r.o. sind. Sie besitzen einen Telefonanschluss mit slowakischer Nummer und treten in Österreich weder im Internet noch in sonstigen Foren als Unternehmer auf. Daraus folgt, dass sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und der wirtschaftlichen Tätigkeit…

BFG RV/2100665/2024Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Österreich ansässigen Piloten nach dem DBA-Malta
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.11.2025

…Finanzamt monierte - doppelte Nichtbesteuerung (nur) durch eine "Subject-to-tax-Klausel" vermieden werden könnte. Das Welteinkommen des Beschwerdeführers setzte sich im beschwerdegegenständlichen Jahr 2022 ausschließlich aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Pilot bei der ***Fluggesellschaft***, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Malta befand…

BFG RV/7102053/2020Unbeschränkte Steuerpflicht einer zypriotischen Ltd bei Geschäftsleitung im Inland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2025Teil 4/5

…554), dieser Ort kann aber auch in seiner Wohnung liegen (vgl. BFH, BStBL II 857; BStBl 1999 II 437). Demgemäß kommt es für die Annahme einer Betriebsstätte nicht auf den formellen Sitz einer Gesellschaft, sondern auf den Ort der (tatsächlichen) Geschäftsleitung einer Gesellschaft an (vgl…

BFG RV/6100034/2010Frage der Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2014

…der Schriftverkehr werde von dort abgewickelt, die Personalrekrutierung erfolge ebenfalls von Österreich aus. Wareneinkauf und auch die Bankkonten würden von Österreich aus geführt. Daher sei der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der BA in Österreich, am Sitz der inländischen Unternehmen anzunehmen und das Unternehmen im Inland…

BFG RS/7100149/2026Abweisung der Säumnisbeschwerde: Ist zur Klärung der maßgeblichen Sachfragen ein längeres Ermittlungsverfahren notwendig, ist die vorgeworfene Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2026

…Beschwerdeführers tatsächlich in Malta befindet (sie sohin den Ort der Geschäftsleistung in Malta hat) bislang noch nicht abschließend geklärt werden. Es wurden dazu von der belangten Behörde bereits im umfangreichen Ausmaß Ermittlungsschritte unternommen. Unter anderem wurde ein Amtshilfeverfahren mit Malta eingeleitet. Zur endgültigen Klärung der…

BFG RS/7100132/2026Abweisung der Säumnisbeschwerde: Ist zur Klärung der maßgeblichen Sachfragen ein längeres Ermittlungsverfahren notwendig, ist die vorgeworfene Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2026

…Beschwerdeführers tatsächlich in Malta befindet (sie sohin den Ort der Geschäftsleistung in Malta hat) bislang noch nicht abschließend geklärt werden. Es wurden dazu von der belangten Behörde bereits im umfangreichen Ausmaß Ermittlungsschritte unternommen. Unter anderem wurde ein Amtshilfeverfahren mit Malta eingeleitet. Zur endgültigen Klärung der…

BFG RV/7103051/2024Anwendung der Befreiungsmethode iZm Art 15 Abs 3 und Art 23 Abs 1 DBA-Malta für Pilot im internationalen Luftverkehr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2025

…dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Bezieht eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Einkünfte und können diese Einkünfte nach dem DBA-Malta "nur" in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, so nimmt gemäß Art 23 Abs 1 DBA-Malta der erstgenannte Staat…

BFG RS/7100107/2026Säumnisbeschwerde - kein überwiegendes Verschulden der Behörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2026

…BAO hing dabei von der Frage des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung der Fluggesellschaft ab, weil gemäß Art. 15 Abs. 3 des DBA M die darin genannten Vergütungen nur in dem Vertragsstaat besteuert werden dürfen, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet…

BFG RS/7100131/2026Abweisung einer Säumnisbeschwerde - kein überwiegendes Verschulden der Behörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2026

…28.7.2026 umfassend dargelegt, weshalb aus seiner Sicht der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der ***Fluggesellschaft A*** in Malta gelegen ist. Es ist Sache des FAÖ, sich im weiteren Verfahren zur Frage des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung mit dem neuen Vorbringen des Bf. auseinanderzusetzen. Es…

BFG RS/7100134/2026Abweisung Säumnisbeschwerde - kein überwiegendes Verschulden der Behörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2026

…zugrundeliegende Sachverhaltsfrage, ob sich der Ort der Geschäftsleitung der Arbeitgeberin des Bf. tatsächlich in Malta befindet, noch nicht abschließend geklärt werden. Zur endgültigen Klärung erweist sich ein umfangreicheres und damit auch längeres Ermittlungsverfahren als notwendig. Daher wird mit der Erledigung des gegenständlichen Antrages gemäß § 299…

BFG RV/7103107/2021Kapitalabfindung der Anwartschaft auf Betriebsrente aus Deutschland nach Beendigung des Dienstverhältnisses - Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.10.2024

…ausgeübt werden, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Abfindungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich der einvernehmlichen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind in Beachtung des Kausalitätsprinzips den Vergütungen aus unselbständiger Arbeit im Sinne des Art. 15…

BFG RV/7100242/2022Familienbeihilfeanspruch der Gattin eines Auslandsbeamten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2022Teil 1/4

…die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten bemühen, die Frage in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln. 3. Ist nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.…

BFG RV/7105281/2019Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuer bei gewerbsmäßiger Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.09.2020

…hat. (3) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges, das im internationalen Verkehr betrieben wird, ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Mit…

BFG RV/7106139/2016Vorschreibung der Abgabe zur Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld bei der Kindesmutter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2018Teil 2/5

…kann und somit der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat (Art. 15 Abs. 1 DBA). Selbst wenn Sie nicht nur in Deutschland tätig gewesen wäre, weist Art. 15 Abs. 5 DBA für xxxxx dem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht zu, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet …

BFG RV/7101652/2015Zimmer in der elterlichen Wohnung Wohnsitz?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2015Teil 2/2

…der natürlichen Personen entschieden hat. 5. Die in Ziffer 1 vorgesehene Befreiung gilt nicht für Einkünfte einer in Belgien ansässigen Person, die als Gesellschafter an einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht des österreichischen Rechts, die den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung…