…dass es in Malta seit 1993 keine Off Shore Gesellschaften mehr gibt, und dass die IWD-Recherche (durchgeführt vom KSV) schlichtweg falsch sei. Der dem FA Graz-Stadt (im Zuge der St.Nr. Vergabe) vorgelegte Gesellschaftsvertrag stamme eigentlich aus dem Kalenderjahr 1989 und sei veraltet…
…Sitzstaat Großbritannien keine nach außen wirkende wirtschaftliche bzw. wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit entfaltet, sondern dort nur ihr Domizil hat, wenn sie ihre [angebliche] Tätigkeit außerhalb [off-shore] entfaltete) unternehmerisch tätig werden, wenn sie nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringen (vgl. VwGH 23.12.2015, 2012/13/0007)…
…Im Übrigen ist es völlig unüblich, dass jemand trotz eines nicht wirksam gewordenen Optionsvertrages € 500.000,- an eine in einer Steueroase situierte Off-Shore-Firma zahlt. Darüber hinaus hätte die C-GmbH in Anbetracht des Auslandssachverhaltes der damit verbundenen Beweisvorsorgepflicht durch entsprechende Maßnahmen dafür…
…Leistungen im Rahmen eines Betreuungsvertrages um die Zurverfügungstellung einer "minimalen Infrastruktur" in dem Sinne handle, um lediglich das Vorliegen einer Briefkastenfirma bzw. einer Offshore-gesellschaft zu vermeiden. Zu diesen Vorhaltungen hält die Bf. fest: Die vorstehende Frage seien Feststellungen der Funktionsweise eines Standard-Betreuungsvertrages. Es…
…Briefkastenfirma handle. Eine Briefkastenfirma würde sich dadurch auszeichnen, dass sie keine wirtschaftlichen Aktivitäten entfalten würde. Domizilgesellschaften (mit wirtschaftlichen Aktivitäten off-shore) seien jedoch nicht als Briefkastenfirmen einzustufen (so VwGH 29.9.2004, 2001/13/0013 oder auch VwGH 19.12.2007, 2005/13/0030). Demnach…
…im Sitzstaat Großbritannien keine nach außen wirkende wirtschaftliche bzw. wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit entfaltet, sondern dort nur ihr Domizil hat; ihre [angebliche] Tätigkeit außerhalb [off-shore] entfaltete) kann unternehmerisch tätig werden, wenn sie nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt (vgl. VwGH 23.12.2015, 2012/13/0007)…
…Abs. 7 KStG auf die Bemessung des Kaufpreises habe auswirken können. In diesem Zusammenhang sei Folgendes zu berücksichtigen: Beteiligungen im Ausmaß von mehr als 50 % an betriebsführenden Gesellschaften würden typischerweise auf Dauer gehalten und daher - wenn überhaupt - erst nach Verstreichen eines langen Zeitraumes veräußert. Die…
…beinhaltet]. Die Beteiligungen betreffen nur ausländische Gesellschaften. Dieser Verkauf setzt sich sowohl aus einem Asset Deal als auch einem Share Deal zusammen". Aus dem übermittelten Jahresabschluss ergibt sich, dass Es sich beim ausgewiesenen Betrag der außerordentlichen Erträge um Buchgewinne aus dem Verkauf vom gesamtem Geschäftsbereich…
…Verfüger des Kontos auf (vgl. hierzu Ordner Arbeitsbogen Betriebsprüfung Teil 3, 1079ff). Dass die Provisionen der ***Offshore2*** dem Bf. zuzurechnen sind, ergibt sich aus den folgenden Indizien: Der Bf. hat die Gesellschaft gegründet und ist deren wirtschaftlicher Eigentümer (vgl. EO 2, Ordner 4 und 5…
…Bf. habe insbesondere mit der Steuerfahndung zusammengearbeitet, um den Sachverhalt zu klären (Eingabe vom 12.03.2024). Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich hierzu: Es steht fest, dass der Bf. die beiden Offshore-Gesellschaften gegründet hat. Ebenso steht fest, dass der Bf. darüber Provisionen abgerechnet hat…
…ausschließlich zur Steuervermeidung bzw. -minderung erfolgt sei. Diese Erkenntnis der Behörde werde durch die Tatsache, dass es sich bei beiden Firmen um sogenannte Offshore-Gesellschaften gehandelt habe, die weder in O2 noch in O3 über eigene Büroräumlichkeiten und Dienstnehmer verfügt hätten, bestärkt. Da durch die…
…auf Grund des Vorbringens der beschwerdeführenden Partei und der Amtspartei sowie der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: G1 erklärte in einem Schreiben vom 14.4.2008 an den zypriotischen Staatsbürger, D., dass er für dessen Offshore-Gesellschaft, B., die auf den British Virgin Islands…
…Vielfaches des Einkaufspreises ausmachenden) Netto-Verkaufspreis ergebenden Gewinnspanne, abzüglich einer HW verbleibenden Provision von jeweils 6,6 %, sowohl des Einkaufs-, als auch des Verkaufspreises, als "Provisionszahlungen" an eine in Panama City registrierte Offshore-Gesellschaft, die SO., ifk. SO, zu leisten. Wie auch bei weiteren sieben…
…Ehegattin? - in den 90iger-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein vermögender Mann gewesen ist, der Kapital in Offshore-Gesellschaften in der Karibik verborgen gehalten hat, woraus sich wohl auch verheimlichte steuerpflichtige Kapitaleinkünfte ergeben hätten - der Sinn einer solchen Sache wäre es aber wohl lebensnah auch gewesen…
…zu vergebühren. Die Einnahmen aus diesen Gebühren sind in letzter Zeit rückläufig. Dies deshalb, da einerseits immer mehr Kunden direkt zu "Off-Shore"-Anbietern ausweichen und andererseits heimische Unternehmen zunehmend Wetten nicht selbst annehmen, sondern gewerbsmäßig ins Ausland vermitteln, wofür derzeit keine Gebührenpflicht besteht. Um…
…zu vergebühren. Die Einnahmen aus diesen Gebühren sind in letzter Zeit rückläufig. Dies deshalb, da einerseits immer mehr Kunden direkt zu "Off-Shore"-Anbietern ausweichen und andererseits heimische Unternehmen zunehmend Wetten nicht selbst annehmen, sondern gewerbsmäßig ins Ausland vermitteln, wofür derzeit keine Gebührenpflicht besteht. Um…
…gewusst, bzw. hätten wissen müssen, dass eine entsprechende Beteiligung an malversationen Geschäften vorliegt. Konkreter Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hat sich keinerlei Off-Share Gesellschaft in einem Steuerparadies bedient. Die Durchführung dieser Umsätze hat zu keiner signifikanten Umsatzsteigerung der Beschwerdeführerin geführt. Die Lieferungen nach Tschechien bzw. Ungarn…
…der seitens des Bundesfinanzgerichtes durchgeführten Ermittlungen. Darüber hinaus gründen sich die getroffenen Feststellungen auf nachfolgende Erwägungen: Dass es sich bei der Fa. B um eine Offshore Gesellschaft (non resident company) handelt, sieht das Bundesfinanzgericht aufgrund der vom KSV 1870 erteilten internationalen Wirtschaftsdatenauskunft als erwiesen an…
…Beweise für eine Betriebsstätte der ***Offshore-Ges*** in Russland. ***Machthaber*** habe als 100 %iger wirtschaftlicher Eigentümer der Bf. ein steuerliches Anknüpfungsmerkmal in Österreich. Die Außenprüfung bestreite die Behauptungen der Bf. und betone, dass ihre Fragen sich auf den Prüfungszeitraum bezögen und nicht auf aktuelle Gesellschafter…
…zusammengefasst aus: Das Finanzamt brachte wiederholend vor, dass die Malta Ltd. seines Erachtens eine "Scheinfirma" sei, weshalb auch deren Rechnungen "Scheinrechnungen" seien. Die Informationen dazu stammten aus der "Offshore Leaks Database". Es werde jedoch nicht bestritten, dass Personal der Malta. Ltd. tatsächlich für die Bf…