…bei denen das aufnehmende Depot der steuerfreien Sphäre des Abgabenpflichtigen zuzuordnen ist. Wird nunmehr angesichts eines überschießend weiten Gesetzeswortlauts eine umschreibbare Fallgruppe von den Grundwertungen oder Zwecken des Gesetzes entgegen seinem Wortlaut gar nicht getroffen und unterscheidet sie sich von den eigentlich gemeinten Fallgruppen so…
…346,79 Versicherungsschein … 237 31.12.2013 CHF 462.507,80 (das entspricht ca 430.000,00 Euro) Weitere Auszüge oder Abrechnungen und Bankkonten, Depotkonten sowie die AVB II lagen der Prüferin nicht vor. In der Beschuldigtenvernehmung vom 27.10.2016 gab der Bf…
…Erteilt die betroffene Person, die am 31. Dezember 2010 und am 1. Jänner 2013 (Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens) bei derselben schweizerischen Zahlstelle ein Konto oder Depot unterhält, der schweizerischen Zahlstelle bis spätestens 31. Mai 2013 (unwiderruflich) die (ausdrückliche) schriftliche Ermächtigung, der zuständigen österreichischen Behörde…
…soll die nachträgliche Besteuerung (Nachversteuerung für die Vergangenheit Zeiträume von 31.12.2002 bis 31.12.2012) des auf schweizerischen Konten oder Depots liegenden Kapitalvermögens sicherstellen und ab 2013 auch eine effektive laufende Besteuerung der aus dem vorhandenen Kapitalvermögen erzielten Erträge/Früchte und Substanz ermöglichen…
… 27a Abs. 1 unterliegen, weder im betrieblichen noch im außerbetrieblichen Bereich unmittelbar damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen und Ausgaben abgezogen werden können (etwa Fremdfinanzierungskosten oder Depotführungskosten). Bei natürlichen Personen entspricht dies der bisherigen Rechtslage bei endbesteuerten Einkünften. Auch die neue Einbeziehung des betrieblichen Bereichs erscheint…
…entrichtet wird. § 29 Abs. 6 FinStrG gilt sinngemäß. Gemäß § 6 Abs. 1 KapMeldeG sind meldepflichtig Kapitalzuflüsse von mindestens 50 000 Euro auf Konten oder Depots von 1. natürlichen Personen; ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Kapitalzuflüsse auf Geschäftskonten von Unternehmern; 2. liechtensteinischen Stiftungen und stiftungsähnlichen Anstalten;…
…Dabei gilt die freiwillige Meldung gemäß Art. 10 des Abkommens ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Ermächtigung als Selbstanzeige nach § 29 Abs. 1 Satz 1 FinStrG bezogen auf die gemeldeten Konten oder Depots. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach § 29 FinStrG, wobei die für die Feststellung der…
…Zahlstelle gemäß Art 10 des Steuerabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein Informationen über die von Ihnen bei dieser Zahlstelle unterhaltenen bzw. von dieser Zahlstelle verwalteten Konten oder Depots samt jährlichen Kontoständen übermittelt. Aus diesen Informationen ist ein Bezug zu liechtensteinischen Vermögensstrukturen erkennbar…
…3/2016 ist der Betrag von EUR 373.479,50 bereits kein Kapitalabfluss, da kein Kapitalabfluss von einem österreichischen Konto oder Depot ins "Ausland" erfolgt. Die Argumentation und Begründung des angefochtenen Bescheides ist dogmatisch verfehlt, es wird verkannt was mit einem "Kapitalabfluss" gemeint ist und…
…Gemäß Art 2 lit h des Abkommens bezieht sich der Ausdruck „betroffene Person“ auf eine in der Republik Österreich ansässige natürliche Person, die (unter anderem) als Vertragspartner einer schweizerischen Zahlstelle Konto- oder Depotinhaber sowie nutzungsberechtigte Person der entsprechenden Vermögenswerte ist. Betreffend die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge…
…Beauftragter oder Depotbank fungiert und der entweder: (A) ein qualifizierter Plan im Sinne von Abschnitt 401(a) des Codes ist und für den ein Treuhandfonds unterhalten wird, der gemäß Abschnitt 501(a) des Codes steuerbefreit ist und der im Rahmen eines oder mehrerer Dokumente verwaltet…
…entrichtet wird. § 29 Abs. 6 FinStrG gilt sinngemäß. Gemäß § 6 Abs. 1 KapMeldeG sind meldepflichtig Kapitalzuflüsse von mindestens 50 000 Euro auf Konten oder Depots von 1. natürlichen Personen; ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Kapitalzuflüsse auf Geschäftskonten von Unternehmern; 2. liechtensteinischen Stiftungen und stiftungsähnlichen Anstalten;…
…dass sich Steuerpflichtige entweder nicht deklarieren und die Abzugssteuer zahlen oder eine freiwillige Meldung an die österreichischen Behörden machen. Auf die Tranche 1 trifft beides nicht zu. Das Depot wurde 2012 nach Österreich verlagert und entging dadurch sowohl der Einmalzahlung als auch der freiwilligen Meldung…
…Dieses Gesetz verpflichtet alle Banken, Kapitalabflüsse ab mindestens EUR 50.000,00 von Konten oder Depots von natürlichen Personen an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. [...] Ich habe als Privatperson seit 1991 über private Konten in Österreich verfügt, den ersten Kredit habe ich im Jahr…
…konnte, sind Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse und Ansässigkeitsstaat aufzunehmen; 2. die Konto- oder Depotnummer und 3. den jeweiligen Betrag. (4) Zum Zweck der Datenübermittlung sind die Meldepflichtigen gemäß § 5 berechtigt, wie Verantwortliche des öffentlichen Bereichs gemäß § 10 Abs. 2 des E Government-Gesetzes - E-GovG…
…Depot“ ab dem Jahr 2005 Investmentfonds befänden, die weder auf der Homepage der öKB noch auf der Homepage des BMF gemeldet seien. Diese Fonds könnten aber nur dann als "weiße Fonds" behandelt werden, wenn deren Erträge durch einen inländischen steuerlichen Vertreter (idR österr. Bank oder…
…eine Frist zur Beantwortung bis zum 18.11.2013 gesetzt: "Der österreichischen Finanzverwaltung wurden durch Ihre schweizerische Zahlstelle gemäß Art 9 des Steuerabkommens der Republik Österreich und der Schweiz Informationen über die von Ihnen bei dieser Zahlstelle unterhaltenen Konten oder Depots samt jährlichen Kontoständen übermittelt…
…die vom Bf in der Schweiz unterhaltenen Konten oder Depots samt jährlichen Kontoständen übermittelt worden seien, wobei der Bf unter anderem ersucht wurde, die Höhe der von ihm in den Jahren 2003 bis 2012 erzielten steuerpflichtigen Einkünfte, die auf Schweizerischen Konten oder Depots verbucht wurden…
…und begründend ausgeführt, dass der österreichischen Finanzverwaltung durch ihre schweizerische Zahlstelle gemäß Art 9 des Steuerabkommens der Republik Österreich und der Schweiz Informationen über die vom Bf. unterhaltenen Konten oder Depots samt jährlichen Kontoständen übermittelt worden seien, aufgrund welcher als erwiesen anzunehmen sei, dass dem…
…und begründend ausgeführt, dass der österreichischen Finanzverwaltung durch ihre schweizerische Zahlstelle gemäß Art 9 des Steuerabkommens der Republik Österreich und der Schweiz Informationen über die vom Bf. unterhaltenen Konten oder Depots samt jährlichen Kontoständen übermittelt worden seien, aufgrund welcher als erwiesen anzunehmen sei, dass dem…