…die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. § 184 Abs. 4 BAO bestimmt, dass die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen hat, wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…die Bücher oder Aufzeichnungen vorgenommen worden sind, und für die Belege, Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen vom Schluß des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen; bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr laufen die Fristen vom Schluß des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsjahr endet. (2) Hinsichtlich der…
…Buchführung war weder richtig noch chronologisch, vollständig oder zeitgerecht. (Geschäftsfälle nicht verbucht, Lücken bei den AR, unrichtige Steuerberechnungen, AR nicht chronologisch, keine laufende Verbuchung der AR etc, Geschäftsfall über Privatkonto abgewickelt etc). Nach § 163 Abs 1 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des …
…Bücher oder Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zu Grunde gelegt zu werden (vgl. VwGH 20.7.2002, 2002/14/0003; VwGH 28.11.2001, 96/13/0210;). Bereits formelle Buchführungsmängel, die einen Zweifel an der…
…Berechtigung der Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, wenn sie diese nicht ermitteln bzw. berechnen kann. In § 184 Abs. 3 BAO ist geregelt, dass zu schätzen ist, wenn die Bücher oder Aufzeichnungen , die der Abgabepflichtige zu führen hat sachlich unrichtig sind oder solche…
…geeignet sich, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Nach der Bestimmung des § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3) oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, sind…
…die Bücher oder Aufzeichnungen vorgenommen worden sind, und für die Belege, Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen vom Schluß des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen; bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr laufen die Fristen vom Schluß des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsjahr endet. (2) Hinsichtlich der…
…ab 15.11.2005 Opel Vectra). Er fährt mit Funk (xxx) und ist Alleinfahrer. Tz.2 Nichtordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Die Losungsermittlung erfolgt mittels Kassasturz. Laut Aussage des Bf vom 22.9.2008 wird die Losung folgendermaßen ermittelt: am Ende jeder Schicht übergibt er…
…soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen, wobei alle Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Gemäß § 184 Abs. 3 leg. cit. ist ua dann zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…V002501/02), sowie die Vernichtung von Belegen (Niederschrift mit DN vom 29.04.2010). Auf Grund der festgestellten Nichtordnungsmäßigkeit haben die Bücher und Aufzeichnungen die Vermutung ordnungsmäßiger Führung nicht für sich und sind der Erhebung der Abgaben nicht zu Grunde zu legen. Die Bemessungsgrundlagen für…
…wenn die Mängel geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (§ 184 Abs. 3); weiters setzt die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 1 BAO voraus, dass die Bemessungsgrundlagen nicht ermittelt oder berechnet werden können. Aus § 163 ergeben sich keine Schätzungsbefugnisse (z…
…ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. (3) Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach…
…der Erfassung von Bargeschäften werden als besonders schwerwiegende Mängel angesehen und sind nach Ansicht des VwGH vernichtete oder nicht aufbewahrte Grundaufzeichnungen immer und in jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit von Büchern oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen und verpflichten die Abgabenbehörden zur Schätzung der…
…schätzen, wenn die Bücher und Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Beschwerdeführerin hat im Juni 2009 eine Honorarnote an die A*** GmbH in Rastede (D) ausgestellt. Laut…
…was bei genauerer Recherche seitens der Finanz leicht ersichtlich gewesen wäre. Jegliche Zuschätzung zu den bisherigen Einnahmen, die in diesem Zusammenhang erfolgte, sei daher rechtswidrig, womit beantragt werde, diese rückgängig zu machen. 3. Bautagesberichte Formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen berechtigten nur dann zu einer…
…nicht möglich, Aufzeichnungen über Zählwerkstände vorzulegen. Die Bp sieht in Anlehnung an die Bestimmungen für Automatenaufsteller eine Aufzeichnungspflicht für Zählwerkstände auch bei Getränkeautomaten (Grundaufzeichnung). Die Nichterfassung bzw. Nichtvorlage der Aufzeichnungen über die Zählwerkstände stellt somit aus Sicht der Bp eine Nichtordnungsmäßigkeit der Buchhaltung dar. Durch…
…werden, so genügt die Glaubhaftmachung.“ (2) Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden sind auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. § 167 BAO idF BGBl. 194/1961 lautet: „(1) Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind…
…Z 2 BAO (in der für die Streitjahre gültigen Fassung) alle Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO sollen die zu Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart aufbewahrt…
…verbucht (ER 17, 27) Durch die BP wird der Schluß gezogen, dass nicht nur Bestände nicht erfasst worden sind, sondern dass auch Wareneingänge nicht verbucht bzw doppelt verbucht wurden. Die daraus resultierende, nicht Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und die sachliche Unrichtigkeit der Bücher gemäß § 184 BAO…
…und im Außenprüfungsbericht dargestellten Nicht-Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen, welche zur Schätzungsberechtigung geführt hat, geht man lediglich von Mängeln in der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Prüfungszeitraum, d.h. von solchen Mängeln aus, die die Behörde zur Schätzungsberechtigung ermächtigen. Das ergibt sich aus der Bundesabgabenordnung und den…