…auch die am 9. November 2006 eingereichte Einnahmen- und Ausgabenrechnung nichts, in denen der Beschuldigte zwar die Geschäftsführerbezüge in Höhe von € 16.650,00 (nach Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes: € 18.000,00) angegeben habe, aber die Abgabenbehörde insofern getäuscht hätte, als er diesen als…
…sondern gegenüber dem deutschen Finanzamt anzugeben, wobei dort der erklärte Gewinn in Höhe von € 13.220,00 mangels Progressionsvorbehaltes zu keiner steuerlichen Belastung führen sollte. Die österreichische Einkommensteuer hingegen sollte durch die Nichtberücksichtigung der Geschäftsführerbezüge im Höchstausmaß verkürzt werden, - was auch geschehen ist. Dazu…
…sich aus der Sicht des Beschuldigten in seinen steuerlichen Belangen alles zu seiner Zufriedenheit entwickelt: Obwohl er wusste, dass er mit seinen in der Zeit von April 2005 bis November 2009 einlangenden monatlichen Geschäftsführerbezügen beim Finanzamt Salzburg-Stadt ansich steuerpflichtig wäre, war es ihm gelungen…
…umzusetzen trachtete. Je nach von ihm zur Abgabenvermeidung als erforderlichen erkannten Sachverhalt hat er sich die Darstellung eines solchen zu Eigen gemacht, beispielsweise wenn er, wie gegenüber dem deutschen Finanzamt dann auch eingeräumt, wider besseres Wissen seine Geschäftsführerbezüge nicht in Österreich, sondern in Deutschland deklariert…
…nicht erklären. Immerhin war mit dieser Entscheidung auch die wirtschaftliche Existenz der Bf. verbunden. Wie bereits unter Punkt III dargelegt, vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, dass es nicht wesentlich sei, aus welchen Umständen sich ein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft ergibt und daher die von…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Betreffend das Vorliegen des subjektiven strafrechtlichen Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung wurde im Bericht über die abgabenbehördliche Prüfung vom 1.8.2013 ausdrücklich festgehalten, aus welchen Gründen nach Ansicht des…
…bis März 2014 sei festzuhalten, dass diese jeglicher Grundlage entbehrten. Es würden hier die Geschäftsführerbezüge des Beschwerdeführers von monatlich 4.000,00 € für den Zeitraum "1.1.2013-30.6.2014" der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen, obwohl "die Bezüge…
…wobei die Abgabenbehörde keine Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches gehabt hätte, nämlich durch das Nichterklären der sonstigen selbständigen Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer ... eine Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2003 und 2004 in Höhe von insgesamt € 12.336,23…
…zu Gunsten von Herrn ***Bf1*** hat in keinem der beschwerderelevanten Jahre bei keiner der Gesellschaften bei denen Herr ***Bf1*** Geschäftsführer ist, stattgefunden. Ein Zufluss auf Basis des ersten, oben dargestellten "zuflussbegründenden Umstands" ist daher nicht erfolgt. Da Herr ***Bf1*** endgültig auf einen Geschäftsführerbezug verzichtet hat…
…jeden Jahres) nicht habe festsetzen können. Ursächlich dafür sei die beharrliche Nichterklärung der selbständigen (betrieblichen) Einkünfte bzw. Nichteinreichung von Einkommensteuererklärungen durch die Beschuldigte gewesen. Die Bf.in habe den Umstand, dass sie Geschäftsführerbezüge beziehe und damit Einkünfte aus selbständiger Arbeit erlange nicht fristgerecht angezeigt. Die…
…dass der Betrag von € 960 pro Monat direkt für die Abstattung eines Kredites, den Frau GF1 im Einzelunternehmen aufgenommen habe, verwendet worden sei. Schließlich wurde gefragt, ob in den Jahren vor 2012 bzw. nach 2016 ebenfalls Geschäftsführerbezüge ausbezahlt worden seien. Mit Schreiben vom 1…
…können. Von der ***I*** GmbH hat der Beschwerdeführer nach seinen Angaben in dieser Stellungnahme keine Geschäftsführerbezüge erhalten; bereits in der Niederschrift vom 18.12.2014 hatte er "aus seiner Erinnerung heraus" angegeben, dass von der ***I*** GmbH an ihn keine nennenswerten Geldflüsse erfolgte sind. Die…
…Geschäftsführer [der Beschwerdeführerin] als Dienstnehmerwohnung, welche ihm ohne weitere schriftliche Vereinbarungen vom Unternehmen, aber gegen Verrechnung von Sachbezügen als Lohnbestandteil für Wohnzwecke überlassen wurde. Im Keller befinden sich auch ein Büroraum und ein Garagierungsraum mit Platz für zwei Pkw. Die Anschaffungskosten für das Büro und…
…bezieht, die in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden. Aus den zitierten Bestimmungen geht eindeutig hervor, dass die Regelung der Besteuerung von Geschäftsführerbezügen als Ausnahme vom "Tätigkeitsstaatsprinzip" des Art. 15 konzipiert ist. Es ist also in diesem Fall nicht entscheidend, wo…
…I Nr. 13/2014) mit 564.558,00 € festzusetzen und den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben. Der gesetzlich normierte Verlust der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehaltszahlungen über 500.000 Euro pro Person und Wirtschaftsjahr verstoße nach Ansicht der steuerlichen Vertretung der Bf. gegen den Gleichheitsgrundsatz des…
…der CZ Buchhaltung F: Welche Leistungen wurden von der s.r.o an die österreichische GmbH erbracht? A: Fliesenlegerarbeiten. Anmerkung: Die Barbeträge wurden auch nicht im Kassabuch eingetragen. Zeitnahe keine direkten Summen - nur geringe Beträge. F: Kann es sein, dass es sich um Geschäftsführerbezüge handelt…
…Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer führt grundsätzlich nicht zu Werbungskosten, sondern zu Gesellschaftereinlagen, weil sie in der Regel durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (Wiesner/Grabner/Knechtl/ Wanke, EStG, § 16 Anm 24). Die Sicherung der Geschäftsführerbezüge ist nur eine weitere Folge…
…28. Mai 2014 wurden bei der Beschwerdeführerin die Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2014 und Folgejahre neu festgesetzt. Für zwei Arbeitnehmer wurde nämlich bisher ein Lohnaufwand berücksichtigt, der den Betrag von 500.000.- Euro überstiegen hat. Da dieser Aufwand ab März 2014 gemäß § 20 Abs. 1…
…vorgelegten Dienstleistungsvertrag zwischen der Beschwerdeführerin (Bf.) und der A. AG gehe hervor, dass die Bf. die A. AG (Muttergesellschaft) mit der Erbringung umfangreicher Managementleistungen (z.B. Erstellen von Auswertungen im Rahmen der Finanzbuchführung und des Controllings, wie Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen, monatliche Budgetkontrolle, Statistiken, Analysen…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahren vor dem Finanzamt (FA) 1 Allgemeines Die Beschwerdeführerin (Bf) ist eine GmbH, deren Haupttätigkeit in der Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben besteht. Die Bf ist Gruppenträgerin in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit zwei unten näher…