…sind. Das jahrelange Nichterklären von ausländischen Einkünften in derart beträchtlicher Höhe im Inland stellt für einen durchschnittlich gebildeten Menschen wie den Abgabepflichtigen augenscheinlich vorsätzliches Verhalten im Sinne des § 8 FinStrG dar. Zunächst erscheint ein bloßes "Vergessen" in Anbetracht der Höhe von € 124.885,91…
…a FinStrG ist im vorliegenden Beschwerdefall jedenfalls erfüllt. Unter Verletzung der obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO wurde durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit a erster Halbsatz FinStrG ist eine bescheidmäßig festzusetzende Abgabe verkürzt…
…die Art und Höhe der CH-Einkünfte für die Streitjahre in den dafür vorgesehenen Steuerformularen fristgerecht offen zu legen. Da der Bf. unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt hat…
… 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung an Einkommensteuer bewirkt. Zu prüfen ist weiters, ob auch die subjektive Tatseite, der Vorsatz, gegeben ist. Es werden drei Arten von Vorsatz unterschieden, - Absicht, - Wissentlichkeit (dolus principialis) und - bedingter Vorsatz (dolus eventualis). Im Falle der Abgabenhinterziehung…
…objektiven und einer subjektiven Tatseite. Im vorliegenden Fall haben die verstorbenen Ehegatten unter Verletzung der ihnen obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Abgabenverkürzung bewirkt und dadurch die objektive Tatseite des § 33 Abs.1 iVm Abs.3 lit…
…objektiven und einer subjektiven Tatseite. Im vorliegenden Fall haben die verstorbenen Ehegatten unter Verletzung der ihnen obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Abgabenverkürzung bewirkt und dadurch die objektive Tatseite des § 33 Abs.1 iVm Abs.3 lit…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Betreffend das Vorliegen des subjektiven strafrechtlichen Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung wurde im Bericht über die abgabenbehördliche Prüfung vom 1.8.2013 ausdrücklich festgehalten, aus welchen Gründen nach Ansicht des…
…Aufgrund des oben angeführten Ergebnisses der abgabenbehördlichen Prüfung besteht der Verdacht, dass durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen (ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern aus innergemeinschaftlichem Erwerb, ungerechtfertigte steuerfreie Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und von innergemeinschaftlichen Verbringen sowie durch Nichterklären von Einkünften; siehe BP-Bericht vom 28.9.2007…
…Damit insofern übereinstimmend der genannte Vorhalt: "durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen ... durch Nichterklären von Einkünften ..." Dann aber ergibt sich aus der Chronologie der Ereignisse, dass die Finanzstrafbehörde bei Verfassen der Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme den Verdacht der tatsächlich verfahrensgegenständlichen Verfehlung gegen den damaligen Verdächtigen A noch…
…Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einkünften aus dem Fahrzeughandel in einer Einkommensteuererklärung bis zum 30.4.2011 eine Verkürzung an Einkommensteuer für 2010 iHv € 47.205,00 bewirkt. Den Beschuldigten wird sohin zu Faktum 1. das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung…
…3 lit. a FinStrG sei im vorliegenden Fall jedenfalls erfüllt. Es sei vom Verstorbenen ***1*** unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt worden. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a erster…
…Februar und März 2012 in Höhe von insgesamt € 95.850,01 nicht spätestens am 05. Tag nach Fälligkeit entrichtet zu haben 3. darüber hinaus grob fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einkünften aus dem Fahrzeughandel in einer Einkommenssteuererklärung…
…Fall erfüllt. Die Pflichtige hat unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung ist es erforderlich, dass der Täter den Steueranspruch kennt und weiß, dass…
…a FinStrG ist jedenfalls erfüllt. Der Bf hat unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Einkommensteuer bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung ist es erforderlich, dass der Täter einen Steueranspruch für…
…angeschlossenen Unterlagen zufolge Einkünfte aus liechtensteinischen Bank- und Depotkonten zugeflossen seien, die steuerlich zu erklären gewesen wären, in den eingereichten Abgabenerklärungen aber weder Einkünfte aus Kapitalvermögen noch sonstige Einkünfte (Spekulationsgewinne) erklärt worden seien. Durch das Nichterklären von Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften sei die…
…liege grobe Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz vor, da in diesem Fall die Nichtanwendung von Fachkenntnissen zu Tragen komme bzw ihm ein Irrtum bei seiner Tat (das Nichterklären von Einkünften aus ausländischem Kapitalvermögen) unterliefe. Gemäß § 207 Abs 2 BAO seien die verkürzten Abgaben betreffend die Jahre…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht iSd § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften keine Einkommensteuererklärung betreffend das Jahr 2012 abgegeben und dadurch eine Verkürzung von Einkommensteuer für das Jahr 2012 bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung sei es erforderlich , dass der Täter kenne und wisse…
…FinStrG sei im vorliegenden Fall jedenfalls erfüllt. Unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO werde durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung sei es erforderlich, dass der Täter den Steueranspruch kenne…
…das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Betreffend das Vorliegen des subjektiven strafrechtlichen Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung wurde in den Bescheiden auf die Ausführungen der Begründung zu den Einkommensteuerbescheiden verwiesen. Hier wird ausgeführt, dass aufgrund der Nichtaufnahme erheblicher Kapitalerträge in die Steuererklärungen zumindest von…
…FinStrG sei im vorliegenden Fall jedenfalls erfüllt. Unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO werde durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung sei es erforderlich, dass der Täter den Steueranspruch kenne…