…aus USt 2010 + UVZ 05/2012 € 14.115,46 (nachgemeldet, keine Entrichtung) + UVZ 07/2012 € 33.651,35 (am 27. September 2012 gemeldet, keine Entrichtung) = Summe € 216.804,01. Beweiswürdigend führte der Spruchsenat aus: Der Beschuldigte habe sich zwar nicht schuldig…
…Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen vom Fiskus erzwungene Kredit hat zum Fälligkeitszeitpunkt (unter Einrechnung des Guthabens am Abgabenkonto) € 261.865,93 betragen (Abgabenkonto). Die fehlende Voranmeldung wurde vom Sohn des Beschuldigten bereits am 18. April 2012 nachgereicht, wobei die Zahllast mit einem am Abgabenkonto - infolge der…
…A:] Wäre der Betrugsfall nicht eingetreten, hätte die C-GmbH ihre Steuerverpflichtungen allesamt bezahlen können. Die nicht zeitgerechte Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung und Nichtentrichtung der Umsatzsteuerlasten ist somit ausschließlich auf einen Betrugsfall […] zurückzuführen. Eine Verschleierung des Ausmaßes der Verbindlichkeiten gegenüber der Abgabenbehörde liegt nicht vor…
…die zuständige Abgabenbehörde und andererseits aus einer zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer bis zum Ablauf dieses Fälligkeitstages. Fehlt die erste Komponente, verbleibt hinsichtlich einer zumindest bedingt vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Entrichtung der Zahllast die Strafbarkeit einer Finanzordnungswidrigkeit nach …
…die zuständige Abgabenbehörde und andererseits aus einer zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer bis zum Ablauf dieses Fälligkeitstages. Fehlt die erste Komponente, verbleibt hinsichtlich einer zumindest bedingt vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Entrichtung der Zahllast die Strafbarkeit einer Finanzordnungswidrigkeit nach …
…040,00 X 2 ergibt € 150.080,00. Bei einem durchschnittlichen Verschulden, einander die Waage haltenden Milderungs- und Erschwerungsgründen und durchschnittlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen beim Beschuldigten und Vornahme eines Abschlages von einem Drittel zur Berücksichtigung der - im Vergleich zu Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…logischer Grund für eine Nichtabgabe der Voranmeldung durch den Bf. erkannt werden. Ein Vorsatz im Hinblick auf die Nichtentrichtung der UVZ für 11/2010 könne schon deshalb nicht angenommen werden, da Zahlungen zu diesem Zeitpunkt wegen Einfrieren des Kontos der GmbH nicht mehr möglich gewesen…
…d. h. ein Für-Gewiss-Halten der durch die Nichtentrichtung der UVZ bis zum Fälligkeitsdatum eingetretenen Abgabenverkürzung, und wird beispielsweise dann vorliegen, wenn dem über seine termingebundene Zahlungspflicht informierten Abgabepflichtigen die finanziellen Mittel zu einer ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgabe fehlen (vgl. etwa Tannert, MTK FinStrG…
…die Nichtentrichtung finanzielle Engpässe? Es wurden auch bei Nachmeldung der UVZ und der lohnabhängigen Abgaben keine entsprechenden Zahlungen gelistet, dh. es liegen keine konkludenten Selbstanzeigen vor. Die KG ist bereits gelöscht, die GmbH in Konkurs, daher sind finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für die Nichtentrichtung vorstellbar…
…nicht eingereichten Voranmeldungen für 8 und 10/2018 zu leisten gewesen. Geltend gemachte Gutschriften laut Vorbringen des Bf., die am 15.10.2018 (Fälligkeit der UVZ 8/2018) nicht verbucht waren: E 2015 am 13.6.2018 geltend gemacht; Gutschrift über € 4.307,- ESt…
…UVZ im geprüften Zeitraum ernstlich für möglich hielt und sich mit ihr abfand. Bedingt Vorsätzliches Handeln lag daher vor." Am 23.06.2015 stellte die Beschwerdeführerin durch ihre steuerliche Vertretung einen Vorlageantrag, den sie wie folgt begründete: "Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Abwicklung der…
…dass eine bestehende Stundung auch zur Voraussetzung habe, dass die laufenden Selbstberechnungsabgaben entrichtet werden und bei Nichtentrichtung einer gemeldeten Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 2010 Terminverlust hinsichtlich der Stundung für den Rückstand bis 23. Juli 2010 eingetreten wäre: Z.2: Ich kann mich daran nicht mehr erinnern…
…Verantwortung des Beschuldigten gefallen. Dies sind aber alles Umstände, die eben im Rahmen der freien Beweiswürdigung dafürsprechen, dass er es bei Fälligkeit der UVz 12/2018 ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass er seiner Zahlungsverpflichtung nicht entsprechend nachkommt. Bei einem Finanzvergehen…
…vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind im gegenständlichen Abgabenzeitraum 2017 bis 2020 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abgeführt) hat und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Höhe bekannt gegeben, und zwar: U 08/2017 in Höhe…
…außen nicht erkennbaren Willensvorgang, auf den - bei einem den Vorsatz verneinenden Täter - nur nach dessen nach außen tretendem Verhalten geschlossen werden kann. Die Ermittlung des nach außen nicht erkennbaren Willensvorganges stellt einen Akt der Beweiswürdigung dar (VwGH 17.09.1992, 91/16/0093; VwGH 24…
…von der BP nicht anerkannt, siehe Tz 3. Tabelle hier nicht wiedergegeben. Als jahrelang im Geschäftsleben selbständig Tätigen wusste der Beschuldigte über seine Verpflichtung zur Abgabe inhaltlich richtiger Abgabenerklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen zu den jeweiligen Fälligkeitsdaten Bescheid. Bei der Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen unter gleichzeitiger Nichtentrichtung der…
…Hinsichtlich der verheimlichten Umsätze wäre wohl dem Beschuldigten eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG vorzuwerfen gewesen, eine derartige Verböserung ist jedoch dem Bundesfinanzgericht verwehrt. A hat daher betreffend Oktober 2017 lediglich eine vorsätzliche Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von €…
…14.748,99 (I) mehr vorausbezahlt als erforderlich gewesen wäre. Nur durch - auf missverständliche wörtliche Interpretation - gestützte Argumentation unter völliger Außerachtlassung der tatsächlich geleisteten UVZ (und damit dem Normzweck) erweist sich die Vorschreibung als (auch verfassungsrechtlich) unhaltbar, weil überschießend. Selbst wenn man meiner Mandantin vorhält…
…UVZ € 340,00 fällig am 15. November 2010, entrichtet am 17. November 2010; 11/2010, UVZ € 90,00 fällig am 17. Jänner 2011, entrichtet am 19. Jänner 2011) (Kontoabfrage). Aus der Nichteinreichung der Voranmeldungen und der Nichtentrichtung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis zum…
…vom 25.01.2018 vor. Beweiswürdigung Strittig ist im gegenständlichen Verfahren die Kalkulation der Betriebsprüfung und das sich daraus ergebende Mehrergebnis. Die grundsätzliche Berechtigung zur Schätzung wurde nicht bestritten. Rechtsgrundlagen und rechtliche Beurteilung: Beschwerde gegen den UVZ 1-6/2010 und den Umsatzsteuerbescheid 2010: Gemäß …