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BFG RV/2100577/2022Nichtabfuhr von ImmoESt durch Rechtsanwaltskanzlei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** über die Beschwerde des X, Adresse, vertreten durch V, Adresse, vom 01.06.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 09.05.2022, Steuernummer S, über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK   Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, vormals XXX, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt, Kapuzinergasse 8, 6020 Innsbruck, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 2/2

…Nicht gelten kann dies mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit hinsichtlich des Vorwurfes, A habe zumindest bedingt vorsätzlich die Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung der Lohnabgaben veranlasst betreffend von zu Unrecht steuerfrei belassene Zahlungen unter dem Titel einer Kilometer-Geld-Vergütung in den Jahren 2011 bis…

BFG RV/7101586/2016Vorsteuerabzugsberechtigung im Falle der Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch den leistenden Unternehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2026Teil 1/2

…Damit bezieht sich die Prüferin offensichtlich auf die Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch ***17*** und einen damit vermeintlich verbundenen Zusammenhang mit einer Umsatzsteuerhinterziehung. Als (weitere) Begründung scheint in der Niederschrift auch das angebliche Vorliegen von Bauleistungen auf Dazu konnten wir in der Schlussbesprechung nicht Stellung nehmen…

BFG RV/7101586/2016Vorsteuerabzugsberechtigung im Falle der Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch den leistenden Unternehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2026Teil 2/2

…Bf. verweist auf das bisherige Vorbringen und führt ergänzend aus, dass nach der Judikatur des EuGH ein Versagen des Vorsteuerabzuges bei Nichtabfuhr der Umsatzsteuer des Vorlieferanten nur im Falle eines Missbrauches zu tragen käme. Die Vertretung der Behörde führt an, dass die Judikate bekannt sind…

BFG RV/6300010/2019Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines Verbandes für die schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern aus der Entlohnung der Sexdienstleistungen der Animierdamen in einem Bordell durch den Geschäftsführer; in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich; Bemessung der Verbandsgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020

…höher als in den Vormonaten ausgefallen wäre. 8.6. A hat daher im Zweifel zu seinen Gunsten lediglich eine bedingt vorsätzliche Nichtabfuhr von Lohnsteuer betreffend die genannten Animierdamen für die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis März, Juni bis Dezember 2014 und Jänner bis Dezember 2015 in vergleichbarer…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 1/4

weitere GZ. RV/6300021/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dipl.-Ing. Rainer Herbrich und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr in der Finanzstrafsache gegen A…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 2/4

Darüber hinaus könne als gerichtsnotorisch vorausgesetzt werden, dass auch die Leistungen der Volkshilfe und des Diakoniewerkes gerade Reinigungstätigkeiten der Haushaltshilfen beinhalten. Wie das abgeführte Beweisverfahren gezeigt habe, wurden im Gegenstand zwar Reinigungsarbeiten erbracht; jedoch habe es sich nicht ausschließlich um solche gehandelt, sodass es sich…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 3/4

…wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Tatbestand ist somit eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit. Aus welchen Gründen eine Meldung der Lohnabgaben an die Abgabenbehörde nicht erfolgt, ist…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 4/4

In Anbetracht seines beruflichen Vorwissens hat A im strafrelevanten Zeitraum zumindest ernsthaft damit gerechnet, dass tatsächlich zu den ihm bekannten Fälligkeitstagen bzw. auch noch jeweils bis zum fünften Tag danach Lohnsteuern einzubehalten und abzuführen und auch entsprechende Dienstgeberbeiträge zu entrichten gewesen wären. Statt nun dieser…

BFG RV/6300004/20191. Schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern durch den Geschäftsführer eines Bordelles anlässlich der Entlohnung von Animierdamen für Sexdienstleistungen, 2. wobei in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich sind; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020

…höher als in den Vormonaten ausgefallen wäre. 8.6. A hat daher im Zweifel zu seinen Gunsten lediglich eine bedingt vorsätzliche Nichtabfuhr von Lohnsteuer betreffend die genannten Animierdamen für die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis März, Juni bis Dezember 2014 und Jänner bis Dezember 2015 in vergleichbarer…

BFG RV/6300003/20151. Abgabenhinterziehungen eines Rechtsanwaltes mittels Nichtabfuhr der vereinnahmten Umsatzsteuer im Rückfall 2. Teilweise Verfahrenseinstellung mangels Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2018Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, geb. xxxx, ehem. Rechtsanwalt, whft. XXXXX, vertreten durch seinen Sachwalter Mag. Christoff Beck, Rechtsanwalt, Wiesingerstraße 8/12, 1010 Wien, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…

BFG RV/6300003/20151. Abgabenhinterziehungen eines Rechtsanwaltes mittels Nichtabfuhr der vereinnahmten Umsatzsteuer im Rückfall 2. Teilweise Verfahrenseinstellung mangels Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2018Teil 2/2

11.2. Ist der Täter schon zweimal wegen eines der in den §§ 33, 35 oder 37 Abs. 1 FinStrG bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden (hier: mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, GZ. FSRV/0040-S/07, vom 30. September 2008 wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…

BFG RV/5300033/20131. Nicht beweisbarer Vorsatz des Geschäftsführers einer GmbH in Bezug auf die Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben 2. Büroangestellter als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2015

…die Prüfung, mit welcher das Finanzamt die Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben festgestellt hat, habe bereits im April 2011 stattgefunden. So gesehen habe der Steuerberater auch keine entsprechende Belehrung mehr vornehmen können. Während der Jahre 2008 bis 2010 habe der Steuerberater und seines Wissens auch…

BFG RV/7300058/2016Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer aus einer verdeckten Gewinnausschüttung - Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.11.2016

…seien. Auch konnte nicht erwiesen werden, dass der Bf. zu den hier relevanten Fälligkeitstagen das Vorliegen einer Kapitalertragsteuerschuld zumindest ernstlich für möglich gehalten und die Nichtabfuhr dieser Selbstbemessungsabgabe billigend in Kauf genommen hätte. Die Verantwortung des Bf., das Vorliegen einer Entrichtungspflicht betreffend Kapitalertagsteuer zu den…

BFG RV/7300036/2014Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Lohnabgaben - objektive (Zufluss der Löhne) und subjektive Tatseite (Vorsatz) bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.11.2014

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch HFP STEUERBERATUNGS GMBH, Beatrixgasse 32, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…

BFG RV/7300065/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, auch eine Überrechnung ist eine Form der Entrichtung der Abgaben und gilt mit dem Tag der Antragstellung als entrichtet, daher kein objektiver Tatbestand erfüllt, wenn vor Fälligkeit entrichtet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021

…1 lit. a FinStrG verlangt als objektive Tatseite, dass eine Abgabe nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurde. Diese Tathandlung besteht somit ausschließlich in der Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) der Selbstberechnungsabgaben bis zur angegebenen Frist (vgl. VwGH 5.4.2011, 2011/16/0080). Bei der…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 1/3

… 33 Abs. 1 FinStrG, nämlich der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt und (damals) der Nichteinreichung der diesbezüglichen Anmeldungen, vertraut gemacht worden ist, er ein Schuldeingeständnis abgelegt hat und auch entsprechend bestraft worden ist, im Ergebnis ein bestimmtes Verhalten seinerseits ihm als gröblichst…

BFG RV/2100176/2016Haftung (§§ 9, 11 BAO): Ermessensentscheidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2016

…sich entsprechend darum zu kümmern. Mit diesem Vorbringen kann der Beschwerdeführer sein Verschulden an der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben nicht schmälern oder gar rechtfertigen, weil er auch bei krankheitsbedingter Untätigkeit seines Steuerberaters zur Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Obliegenheiten verpflichtet war. Im Übrigen gesteht der…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 1/3

…1 lit. a FinStrG ist somit die vom Eventualvorsatz umfasste Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag der Fälligkeit. Strafbefreiend wirkt aber, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an…