…Es wäre aber (richtigerweise) von den tatsächlichen Betriebsausgaben auszugehen, welche wiederum höher als die erklärten Einnahmen seien. Überdies handle es sich um eine in einer persönlichen Neigung begründete Tätigkeit, die „nicht unbedingt auf ein rein wirtschaftliches und gewinnorientiertes Betreiben ausgerichtet“ sei. Daher liege keine Einkunftsquelle…
…entsprechenden Verfahren ergangen sind (§ 73 Strafgesetzbuch [StGB]). Der Anwendungsbereich des § 73 StGB betrifft unter anderem den Erschwerungsgrund des § 33 Z. 2 StGB (gleiche schädliche Neigung) wie auch den Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z. 2 StGB (ordentlicher Lebenswandel) (Salimi in WK 2 § 73 [2016] Rz…
…zur Rechtfertigung dieser Vorgangsweise. Die Verhängung der Mutwillensstrafe liegt (dem Grunde und der Höhe nach) im Ermessen (§ 20 BAO). Dabei ist die Neigung der Antragstellerin zur Geltendmachung aussichtsloser Erledigungsansprüche oder der verursachte Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen (BFG 27.4.2016, RV/5100601/2016; 6.9.2024…
…des Antragstellers andere rechtliche Beurteilungen irgendwelcher Art herbeizuführen. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass die Neigung des Antragstellers zur Geltendmachung von Erledigungsansprüchen, die die Arbeitskapazität der Abgabenbehörden und der Gerichte in einer jede zielgerichtete Sacherledigung erschwerenden Weise absorbieren, auch notorisch ist (siehe dazu die Begehren…
…typisierender Betrachtungsweise handelt es sich bei der Erlernung von "Feng-Shui"-Kenntnissen (wie auch bei anderen vergleichbaren Philosophie- bzw. Denkmodellen etc.) um eine Betätigung, "die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist" (wörtliches Zitat des § 1 Abs. 2 der Liebhaberei-Verordnung…
…voraus. Der rechnerische Nachweis, dass in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtgewinn zu erwarten ist, tritt bei der Liebhabereibeurteilung von typischerweise einer in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechenden Betätigungen maßgeblich in den Vordergrund. Kann dieser Nachweis vom sich Betätigenden nicht erbracht werden, so ist die Betätigung…
…zurückbezahlt wird. Aus diesem Grund fallen auch weiterhin keine Einnahmen an und es kann auch kein Gesamtgewinn erzielt werden und somit ist diese Einkunftsart unter Neigungsliebhaberei zu subsumieren. Die bisher erklärten Verluste werden daher nicht anerkannt." Im Bericht wird festgehalten: "Tz 1 vorläufige Veranlagung ab…
…einen Wohnsitz hat. Von Bedeutung sind dabei familiäre Bindungen sowie Betätigungen gesellschaftlicher, religiöser und kultureller Art und andere Betätigungen zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist durch eine zusammenfassende Wertung aller Umstände zu ermitteln (BFG 1.8.2019, RV/1100104/2019…
…an dem er einen Wohnsitz hat. Von Bedeutung sind dabei familiäre Bindungen sowie Betätigungen gesellschaftlicher, religiöser und kultureller Art und andere Betätigungen zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen, aber auch die Mitgliedschaft in Vereinen und andere soziale Engagements. Wirtschaftliche Bindungen gehen vor allem von örtlich…
…der Behelligung evident ist. Die Festsetzung der Mutwillensstrafe liegt sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach im Ermessen (§ 20 BAO) des Gerichts. Dabei ist etwa die Neigung des Antragstellers zur Geltendmachung aussichtsloser Erledigungsansprüche oder der verursachte Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen (vgl BFG 27. 3. 2016…
…Gesetzesmaterialien keine Werbungskosten darstellt, kann dem Jusstudium nicht unterstellt werden. Des weiteren pflegt ein rechtswissenschaftliches Studium nicht aus einer persönlichen Neigung heraus betrieben zu werden, und im Anlassfall ergeben sich auch keine Hinweise auf eine solche. Es handelt sich somit um Ausbildungskosten, die in hinreichendem…
…anderen Berufs abzielt (BFG 14.09.2016, RV/7104308/2016). Je mehr sich hingegen eine Umschulung nach der Verkehrsauffassung auch zur Befriedigung privater Interessen bzw Neigungen eignet, desto höher muss die Intensität der Nachweisführung oder Glaubhaftmachung sein. Eine derartige besondere Nachweisführung wird daher vor allem…
Da eine prinzipiell erwerbswirtschaftliche Tätigkeit selbst bei nachhaltigen Verlusten nicht typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist und es somit auf den konkreten Fall nicht ankommt (VwGH 26.04.2000, 96/14/0117), reichten im vorliegenden Fall nach Ansicht der Richterin…
2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind oder 3. aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 LVO ausgeschlossen sein…
Im Einzelfall ist zu beurteilen, ob die Betätigung insgesamt typisch erwerbswirtschaftlich ist oder sich für die Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet bzw einer in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht. Bei Reitställen zählen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zufolge Anzahl und Umfang der Wirtschaftsgüter und die…
…z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen oder Luxuswirtschaftsgüter und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen der 2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf einer besonders in der Lebensführung begründeten Neigung zurückzuführen sind […] Wirtschaftsgüter fallen dann unter § 1 Abs. 2…
…Persönlichkeitsstörung mit deutlicher Tendenz, Impulse ohne Berücksichtigung von Konsequenzen auszuagieren, verbunden mit unvorhersehbarer und launenhafter Stimmung. Es besteht eine Neigung zu emotionalen Ausbrüchen und eine Unfähigkeit, impulshaftes Verhalten zu kontrollieren. Ferner besteht eine Tendenz zu streitsüchtigem Verhalten und zu Konflikten mit anderen, insbesondere wenn impulsive…
…Gewerbebetrieb entsprechen. Wirtschaftsgüter fallen dann unter § 1 Abs. 2 Z 1 LVO, wenn sie sich nach der Verkehrsauffassung besonders für eine private Nutzung eignen und typischerweise einer privaten Neigung entsprechen (siehe dazu VwGH 18.12.2014, 2011/15/0164, unter Verweis auf Doralt/Renner, EStG14…
…Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Nach § 4 Abs. 1 LVO sind deren …
…Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder | 2. | aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind oder | 3. | aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken…