…Es besteht auch kein Zweifel darüber, dass Herr … seinem Auftraggeber, Herrn…, für die auftragsgemäße und mängelfreie Durchführung der Montage haftet. Eine unsachgemäße Durchführung würde eine sofortige Vertragsauflösung bedeuten. Aus all den angeführten Gründen sind wir der Ansicht, dass es sich bei der Beauftragung…
…XY10, XY11, XY12 und XY13), die vorwiegend Montagearbeiten im Lüftungsbau durchgeführt haben, diese Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) zur (vormalige Berufungswerberin und nunmehrige) Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.) ausgeübt haben. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Anlässlich einer Kontrolle…
…wiederum Auftraggeberin der F2a, die wiederum Auftraggeberin der genannten Firmen. Die Unternehmer hätten in dem zur Verfügung gestellten Arbeitszeitrahmen unter Berücksichtigung der Werkvertragstermine die Montagearbeiten nach ihrer unternehmerischen Entscheidung umsetzen können. Die genannten Personen hätten als Subunternehmer ihre freie Zeiteinteilung gehabt, hätten das beauftragte Werk…
…von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. a) Inländische Betriebe sind Betriebe von inländischen Arbeitgebern oder inländische Betriebsstätten von im Ausland ansässigen Arbeitgebern. b) Begünstigte Auslandstätigkeiten sind die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung, Inbetriebnahme, Instandsetzung und Wartung von…
…644,40 sowie an Dienstgeberbeitrag von € 96,66 und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag von € 8,60. 2. Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes Sachverhalt: Die am ***4***1984 gegründete Gesellschaft hätte nach mehreren Übersiedlungen nunmehr den Sitz in der ***5***, ***6***…
…dem Ort, wo er tatsächlich tätig werde, seine ständige Arbeitsstelle begründen. Damit würde es an dem Erfordernis einer "Montagearbeit außerhalb des ständigen Betriebes" fehlen, da an keinem anderen Ort eine Tätigkeit entfaltet werde als beim Einsatzort. Werde ein Dienstnehmer am Betriebsort nicht tätig, weil seine…
…von welcher in den Vorverfahren ausgegangen wurde, zu Recht erfolgt. Punkt VIII des Kollektivvertrags würde die Regelungen für Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes enthalten. Mit der Betriebsvereinbarung vom ***33***1999 wäre unter anderem festgelegt worden, dass als ständiger Betrieb der Firmensitz in…
…ist, da für die Betriebe die fachlichen Wirtschaftsbereiche "Ausübung des Schlossergewerbes" und "Ausübung des Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbes" die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Zu Punkt VIII. "Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes" vereinbaren Dienstgeber und Betriebsrat, dass der Dienstgeber grundsätzlich eine Nächtigung außer Haus…
…aufgenommen wird und dieser Ort im Sinne der Betriebsvereinbarung als ständiger Betrieb gilt, nicht jede Tätigkeit des aufgenommenen Mitarbeiters außerhalb des Werksgeländes der Bf. in ***7*** zu einer Montagetätigkeit im Sinn des Punkt VIII. des Kollektivvertrages wird. Aus der ausgeführten OGH-Entscheidung ergibt sich nämlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
…Begründend wurde ausgeführt, dass keine neuen Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen seien. Der Berufungsführer sei im Jahr 2008 überwiegend als Vertreter tätig gewesen, die angeführte Montagetätigkeit sei hingegen nur untergeordnet gewesen. Erst im März 2009 habe sich das Tätigkeitsfeld geändert. Die Tankrechnungen, die vorerst über die…
…berücksichtigt. Mit Eingabe vom 2.2.2013 erhob der Bf. gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 das Rechtsmittel der Berufung und brachte vor, dass er als Montagearbeiter an verschiedenen Einsatzorten gearbeitet habe. Da er seinen Wohnsitz in Polen habe, hätten die Einsätze immer über 24 Stunden gedauert…
Zusammengefasst waren somit abweichend vom angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2008 Treibstoffkosten in Höhe von 2.266,59 € als Werbungskosten zu berücksichtigen, die sonstigen Werbungskosten in Höhe von 150,00 € waren außer Ansatz zu lassen. Betreffend das Jahr 2010 waren Kilometergelder in Höhe von 1.315…
…Die Bf. habe nur die Lieferung, nicht aber die Montage durchgeführt. Die Platten seien in der Folge schadhaft geworden. Der Schaden sei innerhalb der Gewährleistungsfrist entstanden, weshalb die Bf. die Sanierung der Fassade auf ihre Kosten veranlassen habe müssen. Sie habe für die Zwecke der…
…ist. Vielmehr wird mit der Formulierung "im Rahmen seiner Vertretertätigkeit" unausgesprochen zum Ausdruck gebracht, dass daneben auch noch ein anderer Arbeitsbereich, im vorliegenden Fall die Service- und Montagetätigkeit, bestanden hat. Hingegen beziehen sich die im Vorhalt des Finanzamtes vom 21. Jänner 2013 an die Fa…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) schloss im Jahr 2009 eine als Werkvertrag bezeichnete Vereinbarung mit der Firma UL GmbH über die Montage von Druckverbrauchsmaterial. Strittig ist in der gegenständlichen Beschwerdesache, ob der Bf. daraus in…
…auf § 266 Abs. 4 BAO nicht veranlasst sieht) erhärten die Leistungsbezeichnungen in den strittigen Rechnungen vielmehr die Darstellung der Bf, dass es sich um die Herstellung und Montage von Gegenständen handelte, die – vorwiegend zu Dekorationszwecken – auf Theaterbühnen verwendet wurden. Zwar ist durchaus davon auszugehen, dass…
…NN als Be- und Entladeplatz von der Stadt Wien angemietet worden. Der Bf. habe dort lediglich Ladetätigkeiten als auch Montagearbeiten durchgeführt und habe auch noch einen Anhänger, der auch mit einer Strafverfügung versehen worden sei, auf Anweisung der Bauleitung (Firma Fa-NN) auf der angemieteten…
…28.5.2014 wurden vier Monteure (bis 10.10.2014) und der Gesellschafter des polnischen Unternehmens (bis 29.8.2014) bei der Beschwerdeführerin angestellt und die Kosten hierfür an das polnische Unternehmen weiterverrechnet. Am 13.10.2014 schloss die Beschwerdeführerin einen Montagevertrag mit ***g2*** ab…
Dass die Servicetechniker die von ihnen für die Ausübung der Montage- und Servicetätigkeit benötigten Spezialwerkzeuge von der ***X GmbH*** anzumieten hatten und der monatlich zu entrichtende Mietzins in Höhe von 30,00 Euro bis 40,00 Euro zum Teil in der monatlichen Honorarabrechnung als Abzugsposten…