…Bezugsgestaltung oder sonstige Leistungen des Gesellschafters mit der Haftung oder dem Rückgriff verknüpft hätte, das Mietvorbringen scheitert überdies an der festgestellten Chronologie, am offenkundigen Missverhältnis der Beträge und daran, dass das Mietverhältnis vor der Manifestation des Verzichts endete. Die verbilligte oder unentgeltliche Geschäftsführungstätigkeit des Gesellschafters…
…in das Firmenbuch genannt (s. Punkt 2 der Verzichtserklärung). Auch diese Diktion lässt vielmehr auf eine rasche Beendigung des Aufteilungsverfahrens schließen. Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass selbst in dem - hier nicht vorliegenden - Fall einer bestehenden Verzichtserklärung des Bf. aus folgenden Gründen keine Leistung iSd. …
…welcher in einem auffallenden Missverhältnis zu der Natur der Arbeitsleistung geführt und daher im Wirtschaftsleben nicht gerechtfertigt wäre. So die Behörde der Auffassung sei, dass diese weiteren Informationen noch nicht ausreichend seien, um feststellen zu können, dass die verrechneten Leistungen der N-GmbH tatsächlich erbracht…
…767,81). Zieht man diese Werte als Plausibilisierung heran, ist hier ein klares Missverhältnis zwischen den herangezogenen Werten aus Deutschland und Österreich erkennbar. Legt man der Berechnung einen Durchschnittswert der österreichischen Publikationen zu Grunde, liegt man bei einem Wert in Höhe von ca. EUR 1…
…fällt in das Gebiet der Tatsachenfeststellung (vgl OGH 19.05.2010, 8Ob28/10s). Gleiches gilt für die Bereicherungsabsicht bei einer freigebigen Zuwendung. Zum einen spricht bereits das den Vertragsparteien bekannte objektive Missverhältnis des Wertes von Leistung und Gegenleistung iVm dem familiären Naheverhältnis für eine Bereicherungsabsicht…
…Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl. II Nr. 221/2009, bestimmt: "Liegt bei einer in § 3a Abs. 14 Z 12 und 13 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, in der Fassung des…
…Aktuell ist einer der Auftraggeber des Beschwerdeführers das Land Niederösterreich, das noch nicht alle Leistungen bezahlt hat. Er hat Aufwendungen für die Betriebskosten der Familienwohnung im Haus seiner Gattin in Höhe von € 490 und leistet Kreditrückzahlungen für einen Investitionskredit für die Familienwohnung in Höhe…
…ich sodann Frau Bf3 bar. Soweit ich mich erinnere, bekam ich auch keine Rechnung oder Bestätigung für diese Bezahlung. Welche Wahrnehmungen haben Sie im Hinblick auf Art, Umfang und Intensität der erbrachten Leistungen ? G.G. Die Behandlungen sind absolut professionell abgelaufen. Je nach Thema war…
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Leistungen kommt es nicht auf den Vergleich von Anschaffungskosten zu den Miet-, bzw. Nutzungsentgelt an. Ein allfälliges Missverhältnis ist nicht maßgebend. Vielmehr kommt es auf die die Fremdüblichkeit der Mieten-, bzw. Nutzungsentgelte an. Ein solcher Vergleich ergibt, dass Fremdüblichkeit…
…Ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist gegeben, wenn sich nach Lage des Falles für den einen Teil auf jeden Fall eine Vermögenseinbuße, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung ergibt (VwGH 23.4.2014, 2010/13/0139). 26 Bei der gemischten…
…etc.) werden durch Mitarbeiter der Beschwerdeführerin wahrgenommen. Betrachtet man isoliert speziell nur den Bau des B so wurden hier von Seiten des Organträgers - auch gleichzeitig Mieters des Objektes - eine Vielzahl von zeitintensiven Tätigkeiten erledigt. Entgeltsverrechnungen für die erbrachten Leistungen der Beschwerdeführerin für die ST fanden…
…keine Leistungsaustäusche stattgefunden bzw. diese nicht fremdüblich stattgefunden haben. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Leistungen kommt es nicht auf den Vergleich von Anschaffungskosten zu den Miet-, bzw. Nutzungsentgelt an. Ein allfälliges Missverhältnis ist nicht maßgebend. Vielmehr kommt es auf die die Fremdüblichkeit der Mieten…
…und Intensität der von der Bf in den Streitjahren ausgeübten beratenden Nebentätigkeit sprechen gegen die Annahme einer Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung. Die erklärten Erlöse waren absolut gesehen gering (2006 – 2012, 0, 1.170, 420, 180, 1.110, 1.680) und standen in einem auffälligen Missverhältnis zu…
…sich dabei des Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen bewusst seien. Im Fall des Beschwerdeführers liege ein solches Missverhältnis hinsichtlich des schon seit 1997 als Bau- Wohngebiet gewidmeten Grundstückes vor. An dieser den Verkehrswert bestimmenden Nutzung ändere die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Kaufverträge im Jahr 2008…
…vervielfachten Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen die Kosten für die Rückgabe des Mietgegenstandes zu berücksichtigen seien. Im Ergebnis sei die mit Euro 40.768,56 selbst berechnete Mietvertragsgebühr auf Euro 86.641,10 erhöht worden. In einem zweiten Punkt wendet die Bf. sachliche Unbilligkeit der Gebührennachforderung…
…vervielfachten Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen die Kosten für die Rückgabe des Mietgegenstandes zu berücksichtigen seien. Im Ergebnis sei die mit Euro 44.011,79 selbst berechnete Mietvertragsgebühr auf Euro 137.470,42 erhöht worden. In einem zweiten Punkt wendet die Bf. sachliche Unbilligkeit der Gebührennachforderung…
…dass bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage zusätzlich zum entsprechend vervielfachten Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen die Kosten für die Rückgabe des Mietgegenstandes sowie die Kosten betreffend den verpflichtenden Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu berücksichtigen seien.Im Ergebnis sei die mit Euro 3.824,94 selbst berechnete Mietvertragsgebühr…
…zum entsprechend vervielfachten Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen die Kosten für die Rückgabe des Mietgegenstandes zu berücksichtigen seien. Im Ergebnis sei die mit Euro selbst berechnete Mietvertragsgebühr auf Euro 58.413,87 erhöht worden. In einem zweiten Punkt wendet die Bf. sachliche Unbilligkeit der Gebührennachforderung ein…
…die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Dabei sei auf die Unbilligkeit im Einzelfall abzustellen (Ritz, BAO5, 214, § 236 Tz 9). Die persönliche Unbilligkeit bestehe bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und…
…15.12.2010, 2008/13/0012, wesentlich strenger – nämlich auf Grund wesentlich weiter greifender Kriterien – vor: Der „Durchgriff“ werde keineswegs auf höchstpersönliche Leistungen beschränkt, sondern – wie der vorliegende Fall zeige – auch bei gewöhnlichen Dienstleistungen vorgenommen, die durch Tz 104 EStR nicht erfasst würden. Das die…