…P) § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG. Der Senat hat somit unter Berücksichtigung der weiteren Milderungsgründe und des Umstandes, dass aus dem Konkursverfahren noch ein weiterer Anteil an Schadensgutmachung von 30 bis 50 % erwartet wird, die Geldbuße auf die Höhe einer Mindestgeldstrafe nach § 23 Abs…
…der Ausspruch des Spruchsenates bestätigt wurde. Hinsichtlich der Strafbemessung der Verbandsgeldbuße wird zunächst auf § 28a Abs 2 FinStrG verwiesen, wonach für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen von Verbänden die §§ 2, 3, 4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des VbVG sinngemäß…
…teilweisen Verfahrenseinstellung zugunsten des Geschäftsführers und Verantwortungsträgers des belangten Verbandes war auch mit einer Neubemessung der Geldbuße vorzugehen. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße sah der erkennende Senat als mildernd die vollständige Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z. 4 VbVG), die bisherige Unbescholtenheit des Verbandes und das…
…Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z. 4 VbVG) der Bemessung der Verbandsgeldbuße zugrunde zu legen gewesen. Auch hat der belangte Verband mittlerweile schon Vorkehrungen zu Verhinderungen solcher Taten getroffen und seine Mitarbeiter zu einem rechtstreuen Verhalten angehalten, sodass auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z…
…Damit liegen aber alle Voraussetzungen für eine Bestrafung des belangten Verbandes vor. Strafbemessung Geldbuße: Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist gemäß § 4 Abs. 1 VbVG über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. § 5 Abs. 3 VbVG: Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen…
…hat ( § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG), als erschwerend kein Umstand. Außerdem wird nunmehr gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG auf die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des belangten Verbandes (laut mündlicher Verhandlung wurde zwischenzeitig ein Insolvenzverfahren abgewickelt) Bedacht genommen. Als neuer Milderungsgrund ist zu werten, dass der…
…zu Gunsten des belangten Verbandes in Bezug auf Umsatzsteuervorauszahlung 11/2013 in Höhe von € 54.106,94 war auch eine Neubemessung der Verbandsgeldbuße durchzuführen. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG iVm §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3 VbVG wurde zu Gunsten des belangten Verbandes…
…Der Spruchsenat hat bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße zugunsten der Bf2 als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Vorliegen des Milderungsgrundes nach § 5 Abs 1 Z 6 VbVG und die vollständige Schadensgutmachung, hingegen musste als erschwerend ebenfalls der längere Tatzeitraum herangezogen worden. Auch in Bezug auf…
…welche dem Verband verantwortlichkeitshalber zuzurechnen waren, wäre für diesen eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 1.000,00 Euro angemessen. Dabei wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG berücksichtigt, wonach die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für eine der Anteilsinhaber, hier ***Name E…
…auch Geschäftsführer der Gesellschafterin des belangten Verbandes) nach sich gezogen hat. Aus der Stellungnahme vom 26. Juni 2026 ergibt sich zudem, dass wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen wurden, somit auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 5 VbVG zu berücksichtigen ist…
… 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG). Weitere Milderungsgründe wurden nicht vorgebracht und sind auch dem Strafakt nicht zu entnehmen. Auch beim belangten Verband ist schon ein Abschlag für die durch diverse Entscheidungen des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Bundesfinanzgerichtes ("Aufhebung" von zwei Entscheidungen der Finanzstrafbehörde…
…Entscheidungsgründe A. Mit Erkenntnis des Einzelbeamten beim Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten als Finanzstrafbehörde vom 5. Februar 2020, StrNr. ***1***, wurde die A-KG, FNaaa, in einem sie betreffenden Bescheidteil schuldig gesprochen, sie trage gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VbVG die finanzstrafrechtliche Verantwortung dafür, dass…
…existiert aber hier auch noch der wesentliche Milderungsgrund im Sinne des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG, dass nämlich die verfahrensgegenständlichen Finanzstraftaten, für welche der Verband zur Verantwortung gezogen wird, bereits für B als Komplementär und solcherart Miteigentümer des Verbandes den Rechtsnachteil seiner Bestrafung mit…
…künftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen, es ist daher dem Verband auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG bei der Ausmessung der Verbandsgeldbuße zu Gute zu halten. Die Verbandsgeldbuße liegt bei ca. 10 % der Strafdrohung. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen…
…Abs. 3 Z 5 VbVG). Der Senat hat somit unter Berücksichtigung des verringerten strafbestimmenden Wertbetrages sowie der weiteren Milderungsgründe eine Geldbuße von € 16.800,00 für angemessen erachtet. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten in unveränderter Höhe von jeweils € 500,00 gründen sich auf § 185 Abs…
…schuldhaft gehandelt hat. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war mildernd: die Unbescholtenheit des Verbandes, das reumütige Geständnis, die teilweise Schadensgutmachung sowie der Umstand, dass die Tat bereits gewichtige Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat (§ 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG)…
…Verbandsgeldbuße war weiters noch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen, wonach Nachteile, welche den Eigentümer des Verbandes aufgrund der Verurteilung treffen, für den Verband als mildernd gewertet werden. Unter Abwägung auch der genannten von der Finanzstrafbehörde bisher nicht festgestellten Milderungsgründe…
…des belangten Verbandes Fa. A-GmbH zu den Tatzeitpunkten war und noch immer ist, sodass ihm die Folgen der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße persönlich treffen. Unberücksichtigt blieb durch den Spruchsenat bei der finanzstrafbehördlichen Bemessung der Geldbuße der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 4 VbVG…
…der Beurteilung der Strafzumessungserwägungen Schadensgutmachung des belangten Verbandes als mildernd bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße berücksichtigt. Der belangte Verband hat die hier gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben eigenständig gemeldet und so erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen (§ 5 Abs. 3 Z. 3 VbVG). Dieser Milderungsgrund blieb bislang bei der Bemessung…
… 5 Abs. 3 Z 3 VbVG war zu Gunsten des Verbandes weiters mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, in dem die Grundlagen für die Besteuerung offen gelegt worden sind. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z…