…dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden (Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2017, 1.5.4 Menge und handelsübliche Bezeichnung…
…anderem die Menge und handelsübliche Bezeichnung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung (§ 11 Abs. 1 Z. 3 lit. c UStG) und den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder Leistungszeitraum (§ 11 Abs. 1 Z. 3 lit. d UStG) enthalten. Die handelsübliche Beschreibung…
…Unternehmer gemäß § 7 VO BGBI 1996/401 die Menge und handelsübliche Bezeichnung, die Anschrift und die UlD-Nummer des im anderen Mitgliedsstaat gelegenen Unternehmensteiles, den Tag des Verbringens und die Bemessungsgrundlagen aufzuzeichnen habe. Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung könne insofern belegt werden, als über…
…bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt, -) Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, -) Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung zw. Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, -) Entgelt und den anzuwendenden Steuersatz, im…
…müssen Rechnungen die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung als Angabe enthalten. Lieferungen sonstige Leistungen müssen in einer Rechnung in einer Weise beschrieben werden, die im allgemeinen Geschäftsverkehr die dafür allgemein verwendete Bezeichnung ist (VwGH…
… 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 hat eine ordnungsgemäße Rechnung zwingend bestimmte Merkmale aufzuweisen, darunter den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers, die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware, das Entgelt, den Steuerbetrag sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Leistenden…
…Fehlens von Aufgliederungen zu Materialrechnungen, wie Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung, insbesondere weil nicht ersichtlich sei, welches Material geliefert bzw. welche Bauleistungen erbracht wurden, und die Rechnungen daher mangelhaft seien, Vorsteuern aus Eingangsrechnungen der…
…Feststellungen ebenfalls jenen Sachverhalt zugrunde, dass die Bf die Käufe getätigt hat. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Grundsätzlich hat eine Rechnung Name und Anschrift des liefernden Unternehmers, gegebenenfalls auch des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung, Tag der Lieferung, Entgelt, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum…
…UID-Nummer (bei einem Rechnungsgesamtbetrag über € 10.000,--) c) Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung d) Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung e) Entgelt und anzuwendender Steuersatz f) Steuerbetrag g) Ausstellungsdatum h) fortlaufende Nummer …
…lit c UStG 1994 müssen Rechnungen die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Ein Vorsteuerabzug scheidet aus bei mangelhafter und die Leistung nicht konkretisierender Leistungsbeschreibung (Scheiner/Kolacny/Caganek, Mehrwertsteuer-Anm. 113 und 116 zu …
…Reinigung und Sortierung bestanden. C) Zu den Leistungsbeschreibungen in den Rechnungen: Rechnungen mussten gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 in der bis 31. Dezember 2012 anzuwendenden Fassung enthalten: "3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den…
…Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4…
…Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; d) den Tag…
…Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; d) den Tag…
…1 Z 3 lit. c UStG 1994 müssen Rechnungen die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Wird die Leistung ungenau oder unrichtig bezeichnet, steht nach der Rechtsprechung des VwGH der Vorsteuerabzug nicht zu…
…Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4…
…Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; d) den Tag…
…den § 11 Abs 1 UStG 1994 idgF nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; ... 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; ... enthalten ……
…Gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssten Rechnungen ua den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers sowie die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Andernfalls sei im Sinne des § 12…
…Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4…