…um die Entstehung einer Abgabenschuld nach § 22 Z 2 EStG zu begründen. Schließlich sagt die faktische Machthaberschaft überhaupt nichts über die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Gesellschaft aus. Dabei kommt es gerade auf die Eigentumsverhältnisse an. Abgesehen davon, ist die Behauptung der belangten Behörde falsch: der Beschwerdeführer…
…von 2019 von 2023, die nach Erlassung des verfahrensgegenständlichen Sicherstellungsauftrages abgeschlossen wurde, erfolgten die steuerlichen Feststellungen betreffend die faktische Machthaberschaft, die Zurechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit für die angenommene Geschäftsführertätigkeit sowie die schätzungsweise Ermittlung deren Höhe entsprechend dem angefochtenen Sicherstellungbescheid vom 5. November 2024.…
…dass der Bf. Machthaber der Gesellschaft sei, das Strafverfahren sei eingestellt worden, weil dem Bf. keine Machthaberschaft nachgewiesen worden konnte. Schwarzverkäufe seien nicht vom Bf. ausgeführt worden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Im Rahmen einer Betriebsprüfung kam es bei der ***1*** GmbH zur…
…gegen die entsprechenden Bescheide über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlags abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der BF die tatsächliche Machthaberschaft über die Gesellschaft ausgeübt hätte, die ausgeschütteten Beträge seinen Machtbereich nicht verlassen hätten bzw. an ihn zurückgeflossen wären. Mit Anbringen vom 10.02…
…habe. Zudem widerspreche es jeglicher Lebenserfahrung und kaufmännischer Vernunft, dass sich ein erfolgreicher Geschäftsmann seiner Beteiligungen begebe. Die Tatsache der Ausübung der Machthaberschaft lasse sich nicht aus den der Behörde vorliegenden Urkunden erklären. Es müssten daher Beistatute, darauf basierende Reglements oder ein Mandatsvertrag existieren, die…
…lassen, ohne aber die Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen. Bei den meisten dieser Subfirmen habe auch Machthaber die Machthaberschaft ausgeführt. Auf Grund dieser Scheinrechnungen wurde Vorsteuer nicht zum Abzug zugelassen, die erfolgswirksamen Buchungen rückgängig gemacht und zum Teil den Aufwendungen der Abzug zur Gänze versagt…
…dass "der Beschuldigte auch Zugang zum jeweiligen Konto der ,Betriebsführerinnen' hatte", stelle absolut kein Indiz für eine faktische Machthaberschaft des Beschuldigten dar, zumal bei einer Vielzahl von Unternehmen im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens auch bestimmten Mitarbeitern des Rechnungswesens ein derartiger Zugriff auf das Konto des…
…sie lediglich als Strohfrau ihres Gatten eingesetzt wurde. Das Argument der faktischen Machthaberschaft des Ehemanns kann daher nicht als tauglicher Wiederaufnahmsgrund angesehen werden. Auch die angebliche Unkenntnis über die von ihrem Ehemann ausgestellten Rechnungen stellen keinen Wiederaufnahmsgrund dar, da das Vorhandensein der Rechnungen ebenfalls bereits…
…der ***4***, deren Gf. ***49*** ***5*** war und zu dem eine Machthaberschaft Ihres Exgatten angenommen wird, scheinen folgende Eingänge zu Ihrem ehemaligen Namen auf: Am 20.7.2018 gibt es einen Eingang von € 200.000,00 Projekt ***17*** ***18***, am 30.7.2018 einen…
…gegen ***9*** ein, in dieser wird sinngemäß ausgeführt: Der Beschuldigte ***9*** sei lediglich Gesellschafter der ***4*** gewesen. Der Vorwurf der faktischen Machthaberschaft wäre unrichtig. Jegliche Ermittlungsergebnisse der Behörde würden aufs Entschiedenste bestritten werden. Aufgrund der Zeugenaussagen stehe nach Ansicht der FSB zweifelsfrei fest, dass ***12…
…Tatsachen. Es werde mit keinem Wort erwähnt, welche geschäftliche Tätigkeit beim Beschwerdeführer zu einer Abgabenpflicht führen könnte und weshalb die duzenden geöffneten Bankkonten damit in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stünden. Die behauptete Innehabung der wahren Machthaberschaft bei Gesellschaften, welche für sich betrachtet eigene Steuersubjekte darstellen, bedeute…
…Gewinnausschüttung ein Anteilsinhaber sein, darunter wird ein Gesellschafter oder eine Person mit gesellschafterähnlicher Stellung verstanden. Der bloß mittelbare Einfluss eines Nichtgesellschafters und dessen Machthaberschaft bewirken noch keine Anteilsinhaberschaft. Die Zuwendung eines Vorteiles an den Anteilsinhaber kann dabei auch dann gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber…
…Machthaber der GmbH I: De facto sei nur der Bf. mit der Leitung der GmbH1 betraut gewesen. Aus der verbundenen Außenprüfung bei der GmbH2 und dem Gesamtbild der Verhältnisse ergebe sich die Machthaberschaft des Bf. bei der GmbH1. Die GmbH1 habe auch für die GmbH2…
…Reihe von weiteren Gesellschaften) war. Dies ergibt sich aus den Feststellungen der abgabenrechtlichen Betriebsprüfung vom 27.3.2013 (auszugsweise): „Tz. 3 Faktische Machthaberschaft Person-1 (…) In der Beschuldigtenvernehmung vom 23.3.2011 gab Person-1 an, dass bei der o.a. Gesellschaft zwar Bf…
…sich zweifelsfrei, dass die Angaben des Bf., dass nicht er sondern E.W. die Geschäfte der Gesellschaft geführt hat, richtig sind. Die tatsächliche Machthaberschaft des E.W. wird demnach anerkannt, daher konnte von seiner Einvernahme zu diesem Punkt Abstand genommen werden. Dass der Bf. die…