…selbständiger Buchhalter tätig. Der Beschwerdeführer beschäftigte nach seinen Angaben im Streitzeitraum im Rahmen seiner nebenberuflichen Tätigkeit einerseits seine Tochter geringfügig im Ausmaß von 8 bis 9 Wochenstunden sowie seine Gattin im Ausmaß von 20 Wochenstunden und machte dafür einen Lohnaufwand geltend. 2. Anlässlich einer abgabenbehördlichen…
…Betrag nur die auf die Fremdarbeiter (= Arbeitnehmer der polnischen Firma) entfallenden Arbeitslöhne abgezogen, wäre der verbleibende Differenzbetrag und somit auch die Basis für die Hinzuschätzung des Lohnaufwandes für die nicht offengelegte Anzahl an Arbeitnehmern noch wesentlich höher anzusetzen. Dieser Einwand ist daher nicht geeignet…
…der Bf. üblicherweise bezahlten Löhne von durchschnittlich 6,67 € pro Stunde ergeben sich damit bisher nicht berücksichtigte Lohnaufwendungen in Höhe von 6.939,63 € für 2012 von 5.866,92 € für 2013 und von 1.209,60 € für 2014, um welche…
…ein erforderlicher Lohnaufwand in der in der folgenden Tabelle dargestellten Höhe errechnet: | 2008 | 2009 | 2010 | 48.375,00 € | 104.900,00 € | 61.000,00 € Laut Lohnverrechnung wurden folgende Bruttolöhne ausbezahlt: | 2008 | 2009 | 2010…
…Stundenaufzeichnungen vorlägen. Zudem seien aktuelle Firmenbuchauszüge, UID Nummer Abfragen, Bestätigungen der steuerlichen Erfassung und Reisepasskopien eingeholt worden. Betreffend die Kürzung des Lohnaufwandes werde auf den umfassenden Tätigkeitsbereich der Gattin verwiesen (Aufbereitung der Buchhaltungsunterlagen, Tätigkeiten betreffend den administrativen Verwaltungsbereich wie Post, Telefon, E-Mail-Verkehr, Zahlungsverkehr…
…von ihm angestellten Arbeitern erbracht wurden und durch die Legung von Rechnungen der "***39***" der gegenüber den gelegten Rechnungen tatsächlich niedrigere Lohnaufwand verdeckt werden sollte. Außerdem hat die ***X-GmbH *** die im Rahmen des Betriebsprüfungsverfahrens übermittelte Fragenliste betreffend die "***39*** zum Großteil gar nicht beantwortet…
…EUR 170.022,40 im Jahr 2012, EUR 95.189,- im Jahr 2013 und EUR 137.780,72 im Jahr 2014) nicht anerkannt und der Lohnaufwand gemäß § 184 BAO mit 50% der nicht anerkannten Beträge geschätzt. Im Betriebsprüfungsbericht wurden diese Feststellungen im Wesentlichen damit begründet…
Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom ***Datum 1990*** errichtet und zu ***FN*** im Firmenbuch eingetragen. Mit Eintragung im Firmenbuch vom ***Datum 2013*** wurde der Sitz von ***Adresse D GmbH***, wo er sich seit 22. Jänner 2006 befunden hatte, nach ***Adresse 2 D GmbH*** verlegt. Seit…
Gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 in der im Streitjahr geltenden Fassung wird bei inländischen Kapitalerträgen, worunter gemäß Abs. 2 Z 1 lit. a auch Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung gehören, die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer). Verdeckte Ausschüttungen…
…dass es sich bei diesen Firmen um Scheinfirmen handle. Die vorgelegten Rechnungen seien Deckungsrechnungen für versteckten Lohnaufwand. Im Schätzungsweg wurden die Bemessungsgrundlagen für die Lohnabgaben in folgender Höhe ermittelt (alle Beträge in Euro): | | 2007 | 2008 | 2009 | Fremdleistungen Kto 5800 |…
…einen überhöhten Betriebsaufwand geltend zu machen. Dies berechtige einerseits zur Versagung des Vorsteuerabzuges, da die jeweiligen Rechnungsaussteller nicht die Leistungserbringer sein konnten und andererseits zur bloßen Gewährung von 50% des Lohnaufwandes im Schätzungsweg, da die Leistungen offenbar tatsächlich erbracht worden sein. Gegen die in der…
…strittigen Rechnungen zu, da sie nach der oben dargelegten objektiven Sachlage die Voraussetzungen für einen Vertrauensschutz nicht erfüllte. Schätzung der Betriebsausgaben: Die Bf. wendet sich gegen die Schätzung des Lohnaufwandes mit 50% mit der Begründung, dass die belangte Behörde selbst darauf verweise, dass die Arbeiten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Mag. R. ***, die Richterin ***Mag. T. *** sowie die fachkundigen Laienrichter ***128*** und ***129*** in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberatung ***126***, ***127***, über die Beschwerde vom 14. Juli 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich…
…Verwaltungsgerichtshofes anerkannt (VwGH 2.9.2022, Ra 2022/13/0057). Die Schätzung der Höhe des Lohnaufwands für dieses eingesetzte Personal mit 50% der nicht anerkannten Fremdleistungen entspricht den Erfahrungen des Wirtschaftslebens und auch der Rechtsprechung (vgl. zB VwGH 15.5.2019, Ra 2018/13/0006…
…dass diese Leistungen der Fremdleister als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren sind. Die Betriebsprüfung schätze 60 Prozent des Fremdleistungsaufwandes als Lohnaufwand und brachte diesen in Abzug. Daneben wurde noch eine Rückstellung für Lohnabgaben in der Höhe von 22,9 Prozent gebildet. Die Bf hat…
…Umsatzsteuer (USt) unterzogen. Im Zuge dieser BP wurden Fremdleistungen als Scheinrechnungen qualifiziert und dementsprechend nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen. 50 % der nicht anerkannten Fremdleistungen wurden seitens der BP 2011-2013 als geschätzter Lohnaufwand erfolgsmindernd zum Ansatz gebracht. Die BP führt diesbezüglich aus, dass das Ausmaß von…
…650,00 € festgesetzt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass bei Nichtnachweisbarkeit von Subauftragsverhältnissen von einer Leistungserbringung durch den Einsatz von Schwarzarbeitern auszugehen und somit ein Lohnaufwand zu besteuern sei. Der geschätzte Lohnaufwand iHv 50% der Subunternehmerhonorare sei vertretbar, da Lohnabgaben, Lohnnebenkosten und die Gewinnmarge…
…Betrugsfirma in Erscheinung getreten. Die Rechnungen der B-GmbH sind daher nicht anzuerkennen. Tz. 5 Fiktiver Lohnaufwand Aufgrund der getroffenen Feststellungen ist durch die Bp zwingend davon auszugehen, dass die von den diversen Subfirmen in Rechnung gestellten Leistungen zwar erbracht worden sind, aber die Leistungserbringung…
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann im gegenständlichen Fall, aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse und der gegenüber dem Abgabenverfahren geänderten Beweislast, schon in objektiver Hinsicht nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis der angeschuldigten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer 2012 und…
…TZ 1: | | 2009 | 2010 | 2011 | nicht anerkannte Betriebsausgaben netto | | 116.747,93 | 134.915,86 | 151.246,39 | nicht anerkannte VSt | | 23.349,59 | 26.983,17 | | geschätzter Lohnaufwand lt…