…die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die - bei Abgabenhinterziehungen gemäß Abs. 2 leg.cit. fünfjährige - Frist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört wie im gegenständlichen Fall zum Tatbestand ein Erfolg (hier: der Eintritt der…
…weil die restlichen Zahllasten in den nachgereichten Voranmeldungen tatsächlich offengelegt worden waren), verbleibt neben einer Strafbarkeit des Jahressteuerdeliktes auch eine Strafbarkeit der weiterreichenden Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer insoweit, als letztere vom Vorwurf einer schuldhaften Verkürzung an Jahresumsatzsteuer gar nicht mehr erfasst sein konnten. 7…
…Strafbarkeit wegen einer zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert; weitere Voraussetzung für eine derartige Konsumierung der Strafbarkeit von Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist aber auch, dass die Beträge an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der…
…33 Abs. 1 FinStrG durch die Finanzstrafbehörde in einem weiteren Verfahren wegen einer damit einher gehenden überhöhten doppelten Sanktionierung der strafrelevanten Vorkommnisse (im Vergleich zur üblichen Verfahrensvariante, bei welcher im Falle einer möglichen Bestrafung nach § 33 Abs. 1 FinStrG von einer Konsumierung der Strafbarkeit nach §…
…33 Abs. 1 FinStrG durch die Finanzstrafbehörde in einem weiteren Verfahren wegen einer damit einher gehenden überhöhten doppelten Sanktionierung der strafrelevanten Vorkommnisse (im Vergleich zur üblichen Verfahrensvariante, bei welcher im Falle einer möglichen Bestrafung nach § 33 Abs. 1 FinStrG von einer Konsumierung der Strafbarkeit nach §…
…daher können mangels Konsumierung der Strafbarkeit die Vergehen in den Voranmeldungszeiträumen geahndet werden. Tat ist wiederum die Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Zeitraum, daher war, wie auch für die 12 Monate des Jahres 2016 eine Zuordnung, basierend auf den monatlichen Zuschätzungen der Prüferin zu…
…Bl. 22 ff), welches aber vom Spruchsenat - insoweit in Verkennung der Rechtslage - mit Erkenntnis vom 30. Juni 2016 mit der Begründung, [deren Strafbarkeit] wäre durch das Jahresdelikt (also durch eine Strafbarkeit einer Hinterziehung an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für das Veranlagungsjahr 2012) konsumiert…
Wie der Beschuldigten bekannt gewesen, hatte sie betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2014 bis zum Ablauf des 18. August 2014 beim Finanzamt Linz mittels FinanzOnline eine Voranmeldung einzureichen; ebenfalls hatte sie bis zum Ablauf dieses Fälligkeitstages die Zahllast in Höhe von € 1.105,28 zu…
…zur Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter. In den Räumlichkeiten der Bf. können Besucher Karten spielen (überwiegend Poker) und gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf. stelle dazu im Rahmen der Gewerbeberechtigung gegen angemessenes Entgelt („Tischgeld“) räumlich gebundene Sachleistungen sowie personelle Dienstleistungen zur Verfügung. Die Bf…
…etwaige Getränkekonsumation zu entrichten oder im Eingangsbereich eine Bonuskarte zu erwerben und zu in etwa regional branchenüblichen Preisen Getränke zu konsumieren. Die Bonuspreise hätten den bisherigen Preisen entsprochen. Als Preise für die Normalkartenbesitzer seien die bisherigen Preise verdoppelt worden. Der Systemwechsel sei insoweit kommuniziert worden…
…die Höhe der geschuldeten Abgaben bekannt gegeben worden - was hier nicht geschehen ist). Mit anderen Worten: Eine Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG konsumiert eine bloße Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bezüglich dieser Lohnsteuern; entfällt die Strafbarkeit wegen…
…die Höhe der geschuldeten Abgaben bekannt gegeben worden - was hier nicht geschehen ist). Mit anderen Worten: Eine Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit . b FinStrG konsumiert eine bloße Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit . a FinStrG bezüglich dieser Lohnsteuern; entfällt die Strafbarkeit wegen…
…entnommen werden, dass hier eine Klarstellung erfolgen soll für die Frage des Vorliegens eines verbotenen Glücksspieles und dass das Vorliegen eines solchen im Rechtsweg als Vorfrage für die Strafbarkeit geklärt werden soll. Eine Aussage über eine Auswirkung der Übergangsbestimmung auf die Abgabe wird nicht getroffen. §…
…entnommen werden, dass hier eine Klarstellung erfolgen soll für die Frage des Vorliegens eines verbotenen Glücksspieles und dass das Vorliegen eines solchen im Rechtsweg als Vorfrage für die Strafbarkeit geklärt werden soll. Eine Aussage über eine Auswirkung der Übergangsbestimmung auf die Abgabe wird nicht getroffen. §…
…entnommen werden, dass hier eine Klarstellung erfolgen soll für die Frage des Vorliegens eines verbotenen Glücksspieles und dass das Vorliegen eines solchen im Rechtsweg als Vorfrage für die Strafbarkeit geklärt werden soll. Eine Aussage über eine Auswirkung der Übergangsbestimmung auf die Abgabe wird nicht getroffen. §…
…3.2.4. „Erdrosselungssteuer“ 3.3. Die Gewerbeberechtigung schiebt die Strafbarkeit des „verbotenen Spiels“ hinaus, aber löst nicht die Bf. aus den Glücksspielabgaben heraus (§ 60 Abs. 24 GSpG/§ 60 Abs. 36 GSpG) 4. Schlussfolgerungen 5. Unzulässigkeit der Revision 1. Verfahrensablauf Die Bf. hat ihre Niederlassung…
…dass der Beschuldigte seit 2004 regelmäßig drittländische geschmuggelte Zigaretten an sich gebracht hat, wodurch die Verjährungsfrist im Sinne des § 31 Abs. 3 FinStrG immer wieder neu zu laufen begonnen hat. Aufgrund des gegebenen Fortsetzungszusammenhangs ist jedenfalls für die gegenständlichen Finanzvergehen eine Verjährung der Strafbarkeit für…
…des Handels mit Monopolgegenständen verletzt, indem er unter Verstoß gegen das in § 5 Tabakmonopolgesetz (TabMG) normierte Handelsverbot zumindest 6.067 Stück der unter a) angeführten Zigarren verschiedener Sorten, für welche ein Kleinverkaufspreis in Höhe von € 40.763,22 festgesetzt ist, durch deren Weiterverkauf an…
…Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat: ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt. (2) Die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt…
…jeweils von einem einheitlichen, auf die Verkürzung von Abgaben durch mehrere Jahre hindurch gerichteten Willensentschluss im Sinne eines Gesamtvorsatzes getragen wurden, hat die (absolute) Verjährung der Strafbarkeit nach § 31 Abs 5 FinStrG erst mit dem Eintritt des Erfolgs des letzten Teilakts, sohin frühestens mit 31…