…Holzhandel (abzüglich Rückstellung Nachforderung Sozialbeträge SVA der gewerblichen Wirtschaft) und bei den Spekulationseinkünften - eine Einkommensteuerschuld von € 4.850,78, sodass die dem Beschuldigten vorzuwerfende diesbezügliche Verkürzung an Einkommensteuer für 2004 € 5.478,33 betragen hätte. Welcher Verkürzungsbetrag vom Spruchsenat zum Ansatz gebracht worden…
…Hinsichtlich der Strafbemessung ist auszuführen: Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG (neben einer im gegenständlichen Fall nicht zur Anwendung gelangenden Freiheitsstrafe) mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der jeweiligen Verkürzungsbeträge geahndet, wobei - im Falle mehrerer Finanzstraftaten - zur Bemessung der…
…genügt diesen Anforderungen nicht (VwGH 25.9.1991, 91/02/0051). Die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatortes dürfen nach der Rsp des VwGH zwar nicht überspannt werden (zB VwGH 27.4.2012, 2011/02/0324), doch wird auf eine (wenn auch nur allgemeine) Bezeichnung…
…3.2018 (Haftung) und vom 23.3.2018 (Aussetzung der Einhebung) wird verwiesen. Ein Sicherstellungsauftrag ist zu diesem Haftungsbescheid nicht ergangen. Aus der Abschlussanzeige des Finanzamtes an die Staatsanwaltschaft Salzburg vom 20.10.2016, welche bezüglich der Verkürzungsbeträge in der Anklageschrift zur Gänze übernommen wurden…
…U 2009, Verkürzungsbetrag von gesamt rund € 30.000,00; Geldstrafe € 6.400,00, Rechtskraft 30.11.2010. (Anmerkung: eine Geldstrafe von nur etwas mehr als 10% des Strafrahmens, somit am Rande der Mindestgeldstrafe, kann bei einem Steuerberater nur als sehr mild bezeichnet werden…
…(Konkretisierung Schuldspruch) Zur objektiven Tatseite Gemäß § 16 Abs. 1 GAG sind Handlungen oder Unterlassungen, durch welche die Gebrauchsabgabe verkürzt wird als Verwaltungsübertretungen zu bestrafen. Gemäß § 1 Abs. 1 GAG ist eine Gebrauchserlaubnis für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient…
…diesem Zeitpunkt. Der Tatzeitraum dieser Verwaltungsübertretungen lautet somit 31.1.2020 bis 2.6.2020 und kommt dies im Spruch des Straferkenntnis auch ausreichend zum Ausdruck, auch wenn das Wort "Tatzeitraum" nicht wörtlich angeführt ist. Insofern erfolgte durch das Bundesfinanzgericht noch eine Konkretisierung bzw. Präzisierung…
…sollten, den Beschwerdeführer wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Unter Zugrundelegung der aus dem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen Verkürzungsbeträge und einer zumindest fahrlässigen Handlungsweise des Beschuldigten hält das Bundesfinanzgericht, unter Berücksichtigung des Milderungsgrundes der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschwerdeführers und unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse…
…2011 eine gewerbsmäßige Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach §§ 33 Abs. 2 lit. a, 38 Abs. 1 (BGBl I 2010/104) FinStrG begangen, gemäß §§ 82 Abs. 3 lit. c 1. Alt., 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt wird, und 2. die Verkürzungsbeträge an gewerbsmäßig hinterzogener Umsatzsteuer…
…(Konkretisierung Schuldspruch) Zur objektiven Tatseite Gemäß § 16 Abs. 1 GAG sind Handlungen oder Unterlassungen, durch welche die Gebrauchsabgabe verkürzt wird als Verwaltungsübertretungen zu bestrafen. Gemäß § 1 Abs. 1 GAG ist eine Gebrauchserlaubnis für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient…
…Konkretisierung der tatsächlichen Verkürzungshöhen fehlt aber noch die Datenbasis: Die Finanzierungslücke ist ein wichtiger Hinweis, dass Schwarzgelder zur Verfügung gestanden sind, schränkt aber nicht die realistische Möglichkeit ein, dass weitere Schwarzgelder lukriert worden sind (welche eben noch nicht verwendet worden wären). Hatte A - so der…
…Gesellschafters seitens der GmbH Aufwendungen getragen wurden. Somit ist das Vorliegen einer Gewinnausschüttung einerseits und auch eine zumindest grob fahrlässige Geltendmachung eines nicht betrieblich veranlassten Aufwandes andererseits insoweit nicht nachweisbar. Dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates wurde folgende Berechnung der Verkürzungsbeträge, welche der von der Finanzstrafbehörde…
…allfällige betragliche Konkretisierung derselben ergibt sich solcherart nicht. In Abwägung dieser Aspekte wird im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte für Zwecke des Finanzstrafverfahrens - lediglich - eingeräumt, dass Schmiergeldzahlungen in den Jahren 2009 und 2010 im untergeordneten Ausmaß möglich sein können, dafür aber in der Gesamtsumme keine…
…Für die Strafbemessung sei das Ausmaß des nunmehrigen Verkürzungsbeträge maßgebend gewesen, wobei die verhängten Geldstrafen durch ihre Höhe geeignet sein sollten, die Bf. wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Als erschwerend sei kein Umstand zu werten gewesen. Als mildernd sei der Umstand zu werten gewesen…
…einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Für die Strafbemessung sei zunächst das Ausmaß der Verkürzungsbeträge maßgebend gewesen. Zur Strafbemessung ad. Spruchpunkte 1. bis 4. des jeweiligen verkürzten Abgabenbetrages von € 37,20 bzw. € 74,10 sei festzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17.12.1976…
…einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Für die Strafbemessung sei zunächst das Ausmaß der Verkürzungsbeträge maßgebend gewesen. Zur Strafbemessung ad. Spruchpunkte 1. bis 4. des jeweiligen verkürzten Abgabenbetrages von € 37,20 bzw. € 74,10 sei festzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17.12.1976…
… 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Gemäß der Bestimmung des § 23 FinStrG…
…worden. Dies habe bereits bei der Konkretisierung des strafbestimmenden Wertbetrages im November 2015 (siehe ergänzende Mitteilung vom 24.11.2015) begonnen. Und selbst im Erkenntnis des Spruchsenates werde lediglich auf die Entscheidung des BFG vom 22.9.2015 verwiesen, mit der der Beschwerde des Bf…
…diesbezüglich keine näheren Konkretisierungen, welche Handlungen als Verfolgungshandlungen im Sinne des § 14 Abs. 3, das heißt "nach außen erkennbare Amtshandlungen", anzusehen sind. Verfolgungshandlungen sind nach ständiger Rechtsprechung nur solche Akte, die 1. nach ihrer Art und Bedeutung die Absicht des Gerichtes oder der Finanzstrafbehörde erkennen…
…zur Eingabe des Beschwerdeführers Stellung genommen (da das Vorbringen sehr umfangreich ist, ist - um die Entgegnungen zuordnen zu können - zunächst der Eingabetext in kursiv wiedergegeben): 1) Konkretisierung des Tatvorwurfes: Dem Straferkenntnis ist nicht zu entnehmen, dass es sich um: einen Spielapparat handelt (angeführt ist nur…