… 3. seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit dem Ablauf des in Z 1 oder des in Z 2 genannten Zeitraumes infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig ist. (3) Die Kindeseigenschaft nach Abs. 2 Z 3, die wegen Ausübung einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit weggefallen…
…Ehegatten bestand in 2021 nicht. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Akt und dem Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung. Das Vorliegen der Kindeseigenschaft ist unstrittig und bestehen diesbezüglich auch keine Bedenken. Strittig ist hinsichtlich des Alleinerzieherabsetzbetrages die Sachverhaltsfrage (VwGH 22.10.1997, 95/13/0161)…
…beschreibt, dass mit Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern endet. § 252 ASVG verwendet dafür die treffende Bezeichnung des "Endes der Kindeseigenschaft", die nur im besonderen Fall des § 252 Abs 2 Z 3 ASVG über die (verlängerte) Ausbildungszeit hinaus fortgesetzt wird. Der…
…seit dem Ablauf des in Z 1 oder des in Z 2 genannten Zeitraumes infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig ist") so nicht. Weiters lautet § 252 Abs. 3 ASVG: Die Kindeseigenschaft nach Abs. 2 Z 3, die wegen Ausübung einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit weggefallen ist…
…automatisch von der Annahme aus, dass die Pflegeeltern/-kindereigenschaft automatisch mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Pflegekindes untergeht. Gemäß UFS RV/2025-W/08 (siehe unter Anlage II) dauert allerdings die Pflegeelterneigenschaft/Pflegekindeseigenschaft auch nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes fort, nämlich in Abhängigkeit davon…
… 3. seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit dem Ablauf des in Z 1 oder des in Z 2 genannten Zeitraumes infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig ist. (3) Die Kindeseigenschaft nach Abs. 2 Z 3, die wegen Ausübung einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit weggefallen…
…für Personen neu zu schaffen, die erst später ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben. War im Zeitpunkt des Ein tritts der Erwerbsunfähigkeit die Kindeseigenschaft nicht mehr gegeben, so kann sie nicht wieder aufleben (RS0113891). Bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit kommt es darauf an, ob das Kind auf…
…nicht auf die Ausgleichszulage und Leistungen der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen. Sie haben keine Auswirkungen auf die Kindeseigenschaft in der Pensionsversicherung. Die Bezieherinnen und Bezieher dieser Aufwandsentschädigungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert. Sonderbestimmungen für Impfstellen für bevölkerungsweite Impfaktionen gegen COVID-19: […] § 1b Abs…
…der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen. Sie haben keine Auswirkungen auf die Kindeseigenschaft in der Pensionsversicherung. Die Bezieherinnen und Bezieher dieser Aufwandsentschädigungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert." Entsprechend obiger Feststellungen liegt eine Beauftragung der A durch ein Bundesland oder eine Gemeinde nicht vor. Die A…
…2 Abs. 2 erster Satz FLAG 1967). Teilt keine Person die Wohnung mit ihrem Kind (das Kind führt einen eigenen Haushalt oder teilt die Wohnung mit einer Person, zu der keine Kindeseigenschaft nach § 2 Abs 3 FLAG 1967 besteht), ist die Person anspruchsberechtigt, die die…
…2 Abs. 2 erster Satz FLAG 1967). Teilt keine Person die Wohnung mit ihrem Kind (das Kind führt einen eigenen Haushalt oder teilt die Wohnung mit einer Person, zu der keine Kindeseigenschaft nach § 2 Abs 3 FLAG 1967 besteht), ist die Person anspruchsberechtigt, die die…
…Insbesondere im ASVG § 252 Abs. 2 Z 3 wird erwähnt, dass die Kindeseigenschaft auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres besteht, wenn und solange (...) das Kind seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit dem Ablauf des in Z 1 oder des in Z 2…
…Leistungen der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen. Sie haben keine Auswirkungen auf die Kindeseigenschaft in der Pensionsversicherung. Die Bezieherinnen und Bezieher dieser Aufwandsentschädigungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert." Die Befreiung von allen bundesgesetzlichen Abgaben setzt sohin den Bestand einer Aufwandsentschädigung voraus, die von den Ländern…
…§ 33, Tz 67). Dies ist auch für die Kindeseigenschaft (mehr als 6 Monate muss der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen, damit das alimentierte Kind in Bezug auf den Alimentierenden ein solches nach § 106 Abs 2 ist) bedeutsam. Die Höhe des gesetzlichen Unterhaltes ergibt sich aus dem vorgelegten behördlichen…
…die der volljährige Sohn selbst bezogen hat. Für die Gewährung des Familienbonus Plus ist die Auszahlung der Familienbeihilfe auf ein Girokonto des Kindes nach § 14 FLAG idF BGBl I 60/2103 für die steuerliche Kindeseigenschaft nicht schädlich, da der Familienbeihilfenanspruch des Elternteils unberührt bleibt (s…
…der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen. Sie haben keine Auswirkungen auf die Kindeseigenschaft in der Pensionsversicherung. Die Bezieherinnen und Bezieher dieser Aufwandsentschädigungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert." Als generelle Voraussetzungen für die statuierte Befreiung von allen bundesgesetzlichen Abgaben findet sich somit normiert, dass es sich…
…2 Abs. 2 erster Satz FLAG 1967). Teilt keine Person die Wohnung mit ihrem Kind (das Kind führt einen eigenen Haushalt oder teilt die Wohnung mit einer Person, zu der keine Kindeseigenschaft nach § 2 Abs 3 FLAG 1967 besteht), ist die Person anspruchsberechtigt, die die…
…Behinderung den Unterhalt zu verschaffen, voraus. Während jedoch die Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 den Anspruch auf Familienbeihilfe für Personen, denen Kindeseigenschaft iSd § 2 Abs. 3 FLAG 1967 zukommt, normiert, gewährt die Bestimmung des § 6 Abs. 2 FLAG 1967 volljährigen Vollwaisen…
…zu gewähren ist. Die Höhe der von der Großmutter erbrachten Unterhaltsleistung ist dabei irrelevant. b) Teilt keine Person die Wohnung mit ihrem Kind (das Kind führt einen eigenen Haushalt oder teilt die Wohnung mit einer Person, zu der keine Kindeseigenschaft nach § 2 Abs. 3 FLAG…
… 3. seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit dem Ablauf des in Z 1 oder des in Z 2 genannten Zeitraumes infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig ist. (3) Die Kindeseigenschaft nach Abs. 2 Z 3, die wegen Ausübung einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit weggefallen…