…diesen Prämissen handelt es sich beim Unterhalt gem. Pkt. 4.4.4. jedoch nicht um eine Leistung von unbestimmter Dauer, sondern um eine - in Raten zu begleichende - Kapitalforderung. Diese ist gemäß § 14 Abs. 1 BewG 1955 mit ihrem Nennwert, hier also - da die Bedingung der…
…2. Dort werden neben Anteilen an Kapitalgesellschaften vor allem "Kapitalforderungen jeder Art" als "Kapitalvermögen" definiert. So wie auch das Halten von Anteilen aus Kapitalgesellschaften nicht zwangsläufig und wesensbestimmend mit dem Bezug von Erträgnissen (Dividenden, Gewinnausschüttungen etc.) verbunden ist (dazu bedarf es stets gesellschaftsrechtlicher Akte wie…
…Lebenden (§ 4 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dem Finanzamt (Abs. 7) anzuzeigen, 1. wenn a) Bargeld, Kapitalforderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Beteiligungen als stiller Gesellschafter, oder […] erworben wurden und 2. der Erwerber…
…ZZZ-Substanzgenussscheine laufend ausbezahlten bzw. wie im vorliegenden Fall gutgeschriebenen Beträge können bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen. Damit sind diese laufenden Kapitalerträge jedenfalls als Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988…
…ist nach § 14 BewG zu bewerten. Nach § 14 Abs. 1 BewG sind Kapitalforderungen und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Nach Abs. 2 leg.cit bleiben aber bei Uneinbringlichkeit nur Forderungen außer Ansatz. Diese Bestimmung bezieht…
…März 2021 ausgefertigten Beschwerdevorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Mit unwiderruflicher Annahme der Schenkung aus dem Schenkungsvertrag vom 30.10.2008 sei die Kapitalforderung von € 109.010,00 zu diesem Zeitpunkt auf den Beschwerdeführer übergegangen. Die Forderung sei mit dem Betrag von € 109.010,00…
…kein Miteigentum möglich gewesen sei. Entsprechend seien auch keine Depotgewinne bzw. Zinsen im Zusammenhang mit der Kapitalforderung angefallen und können auch kein (fiktiver) Zufluss von Einkünften aus Kapitalvermögen unterstellt werden. Da aufgrund des Schneeballsystems keine tatsächlichen Einnahmen (Erträge) erwirtschaftet und die veruntreuten Gelder u. a…
…des Bezirksgerichts D vom 25.10.2005, die unter anderem die B GesmbH als Betreibender und eine Kapitalforderung in Höhe von 62.556,41 € ausweist. In der Begründung der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 29.03.2017 wurde darauf hingewiesen, dass Kosten eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen…
…in den Angelegenheiten der Bodenreform (Agrargemeinschaften) im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes; 2. Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des…
…ist zu sagen, dass das Finanzamt in Anbetracht der dort gegebenen Umstände im ‚Aufgeld‘ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine gebundene Beteiligung (Kapitalerhöhung), sondern eine Kapitalforderung sah und deshalb das Agio nicht als Anschaffungskosten wertete. Geht man von dieser unzutreffenden Sichtweise des Finanzamtes aus, wonach ein Agio…
…etwa um Wertsteigerungen der Genussrechte oder einen Teil eines allfälligen Veräußerungsgewinnes aus dem Verkauf der Genussrechte – handelt. Die Erträge aus der Kapitalforderung der Investoren – 8%ige Fixverzinsung des eingesetzten Kapitals in der Zeit vom Erwerb am 12.2.2007 bis zum Closing zuzüglich des verbleibenden…
…23, 29, 30 und 31 des VwGH-Erkenntnis vom 18.05.2020, Ra 2018/15/0090 festzuhalten: Bei den in den monatlichen Mitteilungen ausgewiesenen "Wertsteigerungen" handelt es sich um Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen gem. § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988. Die Erträge sind gem…
…VwGH-Erkenntnis vom 15.09.2016, 2013/15/0297 wurde ausgesprochen, dass die im Jahr 2008 ausbezahlten Erträge keine Einkünfte aus Kapitalforderungen iSd des § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988 in der im Jahr 2008 geltenden Fassung darstellten, da der Agrargemeinschaft seitens der Anteilsberechtigten…
…Z 1 lit a), "gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" und "aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem "Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen…
…vom 15.9.2016: "Der Agrargemeinschaft wird seitens der Anteilsberechtigten nicht Kapital zur Verfügung gestellt, welches zu Kapitalforderungen und sodann zu Erträgnissen aus Kapitalforderungen der Anteilsberechtigten führt." Nach diesen Ausführungen des VwGH sei somit eindeutig klargestellt, dass die Grundstücke niemals Eigentum der AG geworden seien…
…in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung BGBl Nr 532/1993, gehören Einkünfte aus Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zwar stellen Verzugszinsen zivilrechtlich einen Schadenersatz dar, nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes werden diese jedoch als "normale" Zinsen…
…mit den Beschwerden vom 18.01.2018 angefochten. 3 . In den Beschwerden vom 18.01.2018 beantragte der Bf., die Entgelte aus der Überlassung seiner Schifffahrtslände als Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art im Sinne des § 27 Abs 2 Z 2 EStG 1988 idgF zu veranlagen…
…ohne dass dafür vom Käufer irgendeine Verzinsung zu bezahlen wäre. Gemäß § 14 BewG seien derartige unverzinste Kapitalforderunge mit einem geringeren gemeinen Wert als dem Nennwert anzusetzen. Dieser geringere gemeine Wert sei durch Abszinsung zu ermitteln, und zwar aufgrund des Bugetbegleitgesetzes 2001 nach finanzmathematischer Methode im…
…außer Ansatz bleiben. Dieser Absatz bezieht sich nur auf Forderungen und nicht auf Schulden, obgleich ansonsten für Kapitalforderungen und Schulden die gleichen Regeln anzuwenden sind. Die Forderung kann aus Sicht des Gläubigers wertlos sein, während sie für den Schuldner noch eine wirtschaftliche Last darstellt (Twaroch…
…1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „ Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken…